Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 4-2005, Rubrik Titelthema

Sexualisierte Gewalt

Ein Thema auf Kinder- und Jugendfreizeiten

Kai Sachs, Deutsche Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung und -vernachlässigung, und Heinz Fuchs, Evangelischer Entwicklungsdienst

Auch wenn es in manchen Bereichen noch immer ein Tabu ist und viele es nicht wahr haben wollen: Für viele Mädchen und Jungen gehört sexualisierte Gewalt zum Alltag. Sie kommt so häufig vor, dass man davon ausgehen kann, dass in jeder Kindergartengruppe, in jeder Jugendgruppe, in jeder Nachbarschaft oder Verwandtschaft Kinder zu finden sind, die sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben. Die Opfer sind überwiegend Mädchen, aber auch Jungen werden sexuell missbraucht. Nicht selten sind schon sehr kleine Kinder betroffen. Das Ausmaß sexueller Gewalt reicht von kleinen Grenzüberschreitungen bis hin zu massiver Gewaltausübung1.

Was ist also sexualisierte Gewalt?

• Sexuelle Gewalt ist immer dann gegeben, wenn Erwachsene oder Jugendliche Mädchen oder Jungen dazu benutzen, ihre Bedürfnisse gegenüber anderen zumeist jüngeren oder schwächeren mittels sexualisierter Handlungen durchzusetzen.
• Sexuelle Gewalt geschieht in einem Macht- und Abhängigkeitsverhältnis zwischen Erwachsenen oder auch älteren Jugendlichen und Kindern. Dabei nutzen die Älteren oder Stärkeren ihre Macht über die Jüngeren für das Ausleben eigener Bedürfnisse aus.
• Sexuelle Gewalt geht eher von Bekannten oder Freunden (Sportkameraden, Schulfreunden etc.) des Kindes als von gänzlich Unbekannten aus.
• Sexuelle Gewalt ist eine durch die Täterin oder den Täter (in der Mehrzahl Männer) geplante, gut vorbereitete und bewusste Tat und kein Versehen oder Ausrutscher.
• Sexuelle Gewalt passiert selten einmalig, sondern wiederholt sich fast immer.

Nach wie vor glauben viele immer noch, dass sexuelle Gewalt nur von Erwachsenen gegenüber Kindern und Jugendlichen geschieht. Aus der neueren Forschung und der Praxis wissen wir jedoch, dass Taten sexualisierter Gewalt vielfach auch von Kindern und Jugendlichen unter 21 Jahren begangen werden.

Was sind die Hintergründe und wie kommt es zu sexualisierten Gewalttaten?

Ein wesentliches Merkmal sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen ist die Ausnutzung eines bestehenden Vertrauensverhältnisses und die systematische Planung der Taten durch die Täter.
Jede sexuelle oder sexualisierte Handlung (auch in Form von Worten oder Blicken) unter Ausnutzung einer Macht-, Autoritäts- oder Vertrauensposition ist als sexualisierte Gewalt einzustufen. Sie reduziert die Persönlichkeit von Mädchen und Jungen zum Sexualobjekt mit dem Ziel der Befriedigung eigener Bedürfnisse der Täter. Die Grenzen zwischen Pflegehandlungen, Zärtlichkeiten und angemessenem Umgang mit kindlicher Sexualität hin zu Grenzüberschreitungen sind fließend, werden individuell sehr unterschiedlich erlebt bzw. erlitten. Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Jungen ist kein aggressiver Ausdruck von Sexualität, sondern der sexuelle Ausdruck von Aggression, Feindseligkeit und Macht auf Grundlagen der hierarchischen – in der Regel patriarchalen – Verhältnisse zwischen den Geschlechtern.
Wir sprechen in diesem Zusammenhang von sexualisierter Gewalt, da der Hauptaspekt der Taten im Bereich der Gewalt liegt. Es wird Gewalt gegenüber Schwächeren oder Abhängigen ausgeübt und dies durch sexualisierte Handlungen. Es betrifft als Opfer besonders Mädchen und Jungen von Geburt an und Frauen unabhängig vom Alter. Demgegenüber sind die meisten Täter Männer. Dafür sind bestehende gesellschaftliche Machtstrukturen und die nach wie vor traditionelle männliche Sozialisation als ein wesentlicher Bedingungsfaktor zu nennen. Diese Tatsachen begründet auch, warum im folgenden Text für Täter grundsätzlich die männliche Schreibform gewählt wird2.

Wichtig ist die Feststellung, dass es sich bei sexualisierter Gewalt nicht um eine Spontantat handelt, sondern immer um eine geplante bzw. gesteuerte Handlung. Die sexualisierte Gewalt wird zumeist über einen längeren Zeitraum ausgeübt (häufig über Jahre) und oft vergeht sich der Täter an mehreren Kindern oder Frauen. Opfer und Täter kennen sich in den meisten Fällen, oder leben sogar im gleichen familiären/sozialen Nahraum. Bei Kindern spielt bis zu einem bestimmten Alter das Geschlecht eine untergeordnete Rolle, das heißt, es trifft sowohl Jungen als auch Mädchen, auch wenn mehr Mädchen betroffen sind.

Da Orte des Missbrauchs bzw. der Gewalt in der überwiegenden Anzahl der Fälle die des sozialen Nahraums sind, spielen die Fremdtäter eine sehr untergeordnete Rolle. Familie bzw. familiale Strukturen und deren Umgebung können daher auch als besonders gefährdeter Raum – Umgebung, die besondere Beachtung braucht – bezeichnet werden. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass in Familien am meisten Machtmissbrauch, Gewalttaten und Ausbeutung stattfinden3.
Die Täter kommen aus allen sozialen Schichten, unabhängig von kulturellem Hintergrund, Hautfarbe oder Bildungsstand.

Wie notwendig jedoch auch die Auseinandersetzung mit kindlichen und jugendlichen Tätern ist, wird schon durch die Tatsache unterstrichen, dass etwa ein Drittel aller Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung von kindlichen und jugendlichen Tätern verübt wird, die meist mehrere Opfer haben. Viele erwachsene Missbrauchstäter hatten schon vor ihrem zehnten Lebensjahr auf Kinder bezogene deviante sexuelle Fantasien und bereits im Jugendalter sexuell deviante Interessen oder Handlungen getätigt.

Hierbei zeigt sich, dass viele Erwachsene – auch Pädagogen und Erziehungsverantwortliche – dazu neigen, sexuell übergriffige Verhaltensweisen zu bagatellisieren. Wenn Jungen Mädchen an die Brüste oder anderen Jungen an die Hoden greifen, ist das nicht pubertäres Gehabe. Es macht die Betroffenen zu Opfern und demütigt sie. Auch sexistische Sprüche gegenüber anderen sind tief verletzend und haben Folgen. Das bedeutet, dass Gegenmaßnahmen schon sehr früh einsetzen müssen. Dabei sind reine Strafmaßnahmen keine geeigneten Instrumente. Wirkungsvoller und notwendiger gerade bei jüngeren Tätern ist die gezielte Ansprache, das Grenzen setzen und die pädagogische und/oder therapeutische Betreuung zur Entwicklung von Verantwortungsübernahme und anderer sozialer Umgangsweisen.

Ein wesentlicher Teil der Täterstrategie ist es, dass das Opfer schweigt. Um das sicherzustel-len, wenden die Täter mannigfaltige Erpressungsmethoden an, zum Beispiel: »Wenn Du es deinen Eltern erzählst, werden sie ganz böse werden, dass du das mit mir machst«. Dabei spekulieren die Täter auf die besondere Abhängigkeit des Kindes von seinen Eltern und die Angst davor, diese zu verlieren oder von ihnen bestraft zu werden.
Sie vermitteln den Kindern Schuldgefühle und schieben ihnen die Verantwortung für den Missbrauch zu. Aus diesen Verstrickungen können besonders kindliche Opfer schwer ausbrechen.

In dieser Situation stehen Kinder- und Jugendorganisationen ebenso wie Jugendreiseveran-stalter und Feriendienste vor herausfordernden Aufgaben im präventiven Bereich. Auch wenn sie zunächst »nur« mit erhöhter Sensibilität für die Problematik und keinesfalls als Therapeuten agieren sollten, sind wichtige präventive Beiträge der freien Jugendverbände und -organisationen möglich und gefordert.

Prävention ist wichtig, möglich und nötig und muss immer auf zwei Ebenen geschehen

a) Es soll verhindert werden, dass Jungen oder Mädchen Opfer sexualisierter Gewalt werden (Opferprävention).
b) Jungen und Männer (auch Mädchen und Frauen) sollen keine Täter werden.

Opferprävention bedeutet: Stärken betonen und ausbauen, Selbstbewusstsein stärken und klarmachen, dass insbesondere Mädchen ein Recht auf ihren eigenen Körper und die Selbstbestimmung darüber haben, auch wenn dies manchmal den gesellschaftlichen Bedingungen nicht entspricht. Für Jungen soll Prävention auch beinhalten, dass neben den Angeboten, wie sie für Mädchen erforderlich sind, altersspezifische Angebote und Programme angeboten werden, die Hilfestellungen geben, den eigenen Emotionen zu vertrauen und die Stärken der Jungen zu fördern. Ihre Probleme und Sorgen sollen ernst genommen werden. Es muss anerkannt werden, dass Jungen auch Opfer sind und – bezogen auf junge erwachsene Männer – dass sie bereits Opfererfahrungen haben können und diese akzeptierend in ihre Persönlichkeit integrieren können sollen.
Täterprävention zielt auf die Erkenntnis, dass Männer (und Frauen) internalisierte, kulturell vermittelte Sperren gegen ihre eigene Gewalttätigkeit haben. Solche Sperren können in Übungen den Männern (und Frauen) sichtbar gemacht werden. Diese gilt es positiv zu bewerten und auszubauen. Sollten Männer oder Frauen jedoch bereits Opfer sexualisierter Gewalt gewesen sein, so muss dies zu allererst aufgearbeitet werden. Hierzu ist professionelle Unterstützung dringend erforderlich.
Bei Männern ist es z.B. notwendig, frauenfeindliches Verhalten zu sanktionieren. Weitere Ziele sind: Klare Abgrenzungen zu und Verurteilung von gewalttätigem und sexistischem Verhalten
zu etablieren und zu festigen, der Aufbau von
gegenseitig achtenden Verhaltensweisen im Umgang mit Männern und Frauen. Dazu gehört auch, öffentliche Auseinandersetzungen mit anderen Männern über die Fragen der Grenzziehung und Verantwortungsübernahme im Bereich des Umgangs mit Kindern zu führen. Männer sollen positive Vorbilder für Jungen werden und andere Verhaltensweisen vorleben. Sie sollen lebensweltbezogen dort ansetzen, wo Männer und Jungen Defizite für sich erkennen und benennen sowie ihnen helfen, diese nach ihren Möglichkeiten zu vermindern. Pädagogen/innen und Lehrer/innen können Jungen helfen, andere als die herkömmlichen Sozialisationsziele zu verwirklichen. Sie können Stärken der Jungen positiv benennen und bewerten und verantwortungsvolles Umgehen mit Abhängigkeit und Macht vermitteln.
Im Rahmen der Täterinnenprävention gilt für Frauen in diesem Falle das Gleiche.
Allgemein müssen Sexualpädagogik und das öffentliche Gespräch über Sexualität in einem emanzipatorischen Sinne gefördert werden. Konkret vorgelebte, positive, sich gegenseitig achtende Sexualität ist auch als Täterprävention zu sehen. Sie dient der Enttabuisierung und bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Gespräche zu führen. Situationen der Hilflosigkeit können zwar nicht vermieden, aber der Umgang damit doch erleichtert werden.

In dieser Zweigleisigkeit liegt neben vielen Chancen auch ein großes Problem begründet. Während Opferprävention überwiegend auf Stärkung und Selbstbehauptung ausgerichtet ist, wird bei Täterprävention das Augenmerk mehr auf den Umgang mit anderen gerichtet. Es sollen soziale Kompetenzen wie Empathie, Fürsorge und soziales Handeln geübt und erweitert werden. Dies darf jedoch nicht heißen, dass die Bereiche ›Selbstvertrauen stärken‹ und ›Selbstbewusstsein entwickeln‹ gänzlich fallen gelassen werden. Auch der Zugang auf Jungen nur unter dem Aspekt der eventuellen späteren Täterschaft lässt keinen positiv zu gestaltenden Umgang zu und wird bei den Teilnehmern eher auf Ablehnung stoßen. Dennoch ist gerade der Umgang mit schon auftretenden Täterverhaltensweisen eine gute Möglichkeit zu thematisieren, warum Prävention geschehen sollte und welche Alternativen vorhanden sind.

Schwierig ist hier die Gratwanderung zwischen ›Verstehen-wollen‹ und ›Begreifen-wollen‹ der Hintergründe und der klaren moralischen Position der Verurteilung von Handlungen und Taten, die grenzüberschreitend sind. Diese Sanktionierungen bzw. Verurteilungen von grenzüberschreitenden Handlungen und moralisch zu verurteilenden Haltungen sind wichtig, auch wenn der jugendliche Mann oder der Junge nicht schon als Täter zu bezeichnen ist. Er zeigt jedoch Verhaltensweisen oder Haltungen, die in Täterstruk-
turen wieder zu finden bzw. bei Tätern zu finden sind. Diesen gilt es möglichst früh Einhalt zu gebieten. Hier sind besonders Erzieher/innen aus Tagesstätten, Jugendleiter/innen, Kursleiter/innen in Einrichtungen der Familienbildung und ähnlichen Institutionen gefragt Haltung und Konsequenz zu zeigen.
Dennoch müssen beide Ansätze der Prävention sich in der alltäglichen Praxis widerspiegeln. Opferprävention mit den unterschiedlichsten Angeboten auf unterschiedlichsten Ebenen wie Elternarbeit, Angebote der Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und Angebote für Kinder. Hier sollte ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen allen Bereichen vorherrschen.

Daneben sollte in Institutionen konkrete Täterprävention stattfinden. Dieser Ansatz geschieht beispielsweise über die Etablierung klarer moralischer Vorgaben und Haltungen, die besagen, dass übergriffiges Verhalten nicht geduldet oder toleriert werden darf. Diese Haltung bzw. dieses Handeln bezieht sich bereits auf Verhalten von kleinen Kindern. Hier sind schon frühzeitig Reaktionen der Erwachsenen gefragt. Sie müssen Stellung beziehen und helfend eingreifen. Damit wird nicht jeder Übergriff als sexueller Missbrauch bezeichnet, aber Grundhaltungen und Formen des Umgangs werden auch in diesem Alter schon nachhaltig geprägt.

Beiden Ebenen gemeinsam ist jedoch, dass die Erwachsenen immer die volle Verantwortung haben. Hiermit wird auch deutlich, wie wichtig im Sinne lebensweltbezogener Verhältnisprävention die Zielgruppe der Erwachsenen ist. Diese haben in der Regel die Machtposition zu gestalten und die Verantwortung für die Inhalte und Formen des Umgangs.
In der Prävention gibt es sowohl identische als auch unterschiedliche Inhalte für Frauen und Männer.
Für die präventive Arbeit mit Männern ergeben sich aus den Vorüberlegungen folgende inhaltliche Zielrichtungen:
• Problembewusstsein schaffen
Männern muss klar werden, dass die Gewalt in der Regel von Männern ausgeht. Männer sind damit nicht per se Täter. Aber Männern müssen Umfang, Auswirkungen, Folgen, strukturelle Bedingungen und einzelne Elemente (Wie sehen die einzelnen Schritte und Handlungsweisen aus?) sexualisierter Gewalt deutlich und sachlich richtig dargestellt werden. Außerdem sollten Männer wissen, dass sie im Bereich allgemeiner Gewalt die größte Zahl der Opfer stellen. Männer haben damit im alltäglichen Leben (insbesondere Jugendliche und junge Männer) ein deutlich höheres Risiko, Opfer einer Gewalttat zu werden als junge Frauen oder weibliche Jugendliche.
• Anreize zur Veränderung geben
Durch Klarstellung der Problemlage soll Männern ein Impuls gegeben werden, sich verändern zu wollen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass Männer ihre eigenen Defizite und Widersprüche klarer sehen und benennen bzw. für sich und vor andern formulieren, wo sie für sich und eventuell Männer allgemein Veränderungsbedarf sehen und neue Verhaltensweisen entwickeln möchten.
• Alternative Handlungsweisen vermitteln
Gemeinsam neue Möglichkeiten des Umgangs mit sich und anderen entwickeln und erproben. Insbesondere Konfliktlösungsmöglichkeiten und veränderte zwischengeschlechtliche Umgangsweisen sind wichtig. Formen besseren Umgangs mit sich selbst sind von zentraler Bedeutung.
• Verantwortung positiv besetzen und stärken
Es muss deutlich werden, dass Männer im zwischenmenschlichen Bereich Verantwortung übernehmen müssen und dass dies zu einer Bereicherung werden kann. Es werden damit andere Möglichkeiten des Umgangs und der individuellen Erfahrung geschaffen. Davon ausgehend, daß Täterschaft vielfach bedeutet Defizite zu haben, müssen andere (im Sinne verantwortungsbewusster Umgehensweise) männliche Vorbilder aktiv werden. Jungen haben damit die Möglichkeit, verschiedene Verhaltensweisen und Umgangsformen zu erlernen und damit auch Auswahlmöglichkeiten zu bekommen.
• Angebote zur Hilfe kennen
Die bestehenden Fachangebote müssen den Verantwortlichen bzw. Tätigen in der Jugendarbeit bekannt sein. Hierzu bietet es sich an, die regionalen Einrichtungen auch aufzusuchen bzw. deren Adressen und Ansprechmöglichkeiten parat zu haben. Dies auch besonders auf dem Hintergrund, dass Interventionen bei sexueller Gewalt immer in Zusammenarbeit mit beratenden und unterstützenden Einrichtungen stattfinden sollten.

Für Frauen sind einige Punkte übertragbar, allerdings ergeben sich eher andere Schwerpunkte:
• Frauen müssen lernen Grenzen zu setzen und nicht zu viel Verantwortung zu übernehmen. In der Zuweisung, die Mütter seien an allem schuld, liegt auch eine Übertragung von ›unendlicher‹ Verantwortung für alles, was dann Kinder zu allen Zeiten ihres Lebens tun.
Frauen müssen hier auch offiziell Verantwortung ablehnen. Hierin liegt eine schwierige Gratwanderung, da es einerseits um die Verantwortungsübernahme für die Erziehung und die Kinder umgebenden Lebensumstände etc. geht, aber andererseits klar werden muss, wo die Grenzen der Verantwortlichkeit liegen. Hier kann es beispielsweise ein Ziel sein zu verdeutlichen, wie größere Anteile der Verantwortung an Väter bzw. Männer übertragen werden können. Dies wäre dann auch eine Übernahme von Verantwortung, jedoch mehr im Sinne von Abgabe derselben.
• Für Mädchen bedeutet dies zuzulassen, dass sie selbstbewusst werden und sein dürfen.
Es müssen Gegenbilder bzw. erweiterte Bilder zur bisher herkömmlichen Vorstellung von Weiblichkeit und Frausein entstehen und praktiziert werden.
• Für den Umgang mit Sexualität bedeutet es, mehr dem eigenen Gefühl trauen, wenn etwas nicht stimmt, und danach zu handeln.
Bezogen auf die zwischengeschlechtlichen Umgangsformen …
• sollten Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie
Beziehungen akzeptierend, den und die anderen
achtend und gleichberechtigt gestaltet werden können,
• sollte der Austausch über Bedürfnisse, Wünsche und Ängste zwischen den Geschlechtern gefördert werden,
• sollte vermittelt werden, wie gute Sexualerziehung aussehen könnte, auf deren Basis weitere präventive Arbeit stattfinden kann,
• müsste mehr Wissen über Körper und Seele vermittelt werden, da Männer besonders den Teil der rationalen, wenig emotionalen Verhaltensweisen im Alltag verstärkt nutzen, und es damit nicht zu einer Integration aller Anteile des Mannes kommt.

Diejenigen, die Prävention in dem beschriebenen Sinn durchführen oder dazu beitragen wollen, müssen …
• sich selbst ihres Vorbildverhaltens bewusst sein,
• im Sinne eines positiven Ansatzes präventiver Arbeit Veränderungen bewirken wollen,
• Freude an der Arbeit mit geschlechtsgetrennten Gruppen und
• Freude an der Arbeit mit Heranwachsenden und Erwachsenen haben.

Gemäß dem lebensweltbezogenen, verhältnispräventiven Ansatz4 ist es notwendig, in allen Bereichen anzusetzen bzw. selbige als Chance zu nutzen. Dies schließt sowohl den allgemein politischen (bisher durch überwiegend männliche Strukturen bestimmten) als auch den institutionellen (welche Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume bietet die Institution) sowie den persönlich-individuellen Bereich (wie kann Täter- oder Opferwerden verhindert werden) mit ein.
Als Motivation für den Einstieg bietet sich die individuelle Ebene an. Gerade im Bereich sexualisierter Gewalt erleben Männer einen Dissens zwischen kognitiven und emotionalen Situationen. Kognitives Wissen (also das Denken über die männliche Selbsteinschätzung) und Erleben (wie »Mann« fühlt und erlebt, wie er ist und was er möchte) werden als widersprüchlich empfunden. Aus diesem Empfinden entsteht bei einigen ein Wunsch nach Erklärung bzw. Auflösung dieses Widerspruchs. Dies bietet dann die Möglichkeit, eine Motivation für eine weitere Auseinandersetzung zu schaffen. Für Frauen ist es oft der Ansatz über alltägliche Erfahrungen im Umgang mit dem anderen Geschlecht oder der Nichtrealisierung von eigenen Zielen und Wünschen an Zukunft und beruflichen Perspektiven. Dies gekoppelt mit der alltäglichen Erziehungspraxis sind vielfach Ansatzpunkte für Prävention.
Wie können nun Kinder- und Jugendreiseveranstalter sowie Jugendorganisationen dieses Enga-gement und präventive Ansätze in konkreten Arbeitszusammenhängen verankern und kommunizieren? Am besten scheint dies durch eine klare Positionierung nach innen und außen möglich.



Ein Beispiel für eine Leitbilderklärung oder Qualitätsbeschreibung könnte folgendermaßen aussehen:

»Als (christliche/werteorientierte) Jugendorganisation engagieren wir uns für die Rechte von Kindern und Minderjährigen – hier bei uns und weltweit. Dabei ist für uns auch die Problematik sexueller Übergriffe und sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen kein Tabuthema. Wir wählen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sorgfältig aus und – neben dem notwendigen Handwerkszeug, das ein Kinder- und Jugendreiseleiter braucht – schulen wir sie auch in diesem Bereich. Besonders tragen wir Sorge, dass Kinder und Jugendliche vor Formen sexualisierter Gewalt geschützt sind.
Gleichzeitig setzen wir uns weltweit für Kinder- und Menschenrechte ein und engagieren uns für den Schutz von Kindern vor allen Formen sexueller Ausbeutung; gegen den Handel mit Kindern und ihre Ausbeutung durch Prostitution und Pornografie.
Als längerer Zeitabschnitt ohne Anwesenheit heimischer Erziehungsinstitutionen bildet die Kinder- und Jugendreise eine gute Basis für das Einüben der eigenen Geschlechterrolle und für einen neuen, gleichberechtigten und partnerschaftlichen Umgang von Männern und Frauen in der Gesellschaft.«
Seitens der Sozialgesetzgebung und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) werden Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter dem Gesichtspunkt »Persönlicher Eignung« immer stärker gefordert und müssen sicherstellen, dass sie keine Personen – ob haupt- oder ehrenamtlich – beschäftigen oder vermitteln, die wegen einer Gewalt- oder Sexualstraftat verurteilt worden sind.
Eine Qualitätsbeschreibung im Sinne »Unsere Mitarbeiter sind persönlich und fachlich geeignet« ist die eine Seite, dies auch zu gewährleisten und bereits bei der Mitarbeitendenauswahl zu berücksichtigen und entsprechende Verfahren zu entwickeln die andere.
Vor diesem Hintergrund und darauf aufbau-
end könnte eine verbindliche Vereinbarung mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden von Kinder- und Jugendreiseveranstaltern zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt z.B. so aussehen:
»Als Veranstalter von Kinder- und Jugendreisen haben wir eine Fürsorgepflicht gegenüber Kindern und Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten. Wir sind verantwortlich, dass unsere Teilnehmer und Teilnehmerinnen in ihren Rechten respektiert und ihren Bedürfnissen entsprechend behandelt werden.
Wir gewährleisten, dass im Umfeld unserer Reisen Bedingungen geschaffen werden, die der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorbeugen.
Daher gelten für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen folgende verbindliche Regeln:
1. Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird als grobes Fehlverhalten verurteilt.
2. Sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren sind verboten.
3. Sexuelle Verhältnisse zwischen Mitarbeitenden des Veranstalters und Zielgruppenangehörigen sind nicht erlaubt.
4. Bei begründeten Verdachtsfällen von sexueller Gewalt sind die Verantwortlichen unverzüglich zu informieren.
5. Hinweise auf Fälle von sexueller Gewalt gegen teilnehmende Kinder und Jugendliche werden geprüft und ggf. zur Anzeige gebracht.
6. Betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie ihren Angehörigen wird beigestanden.
7. Täter/Täterinnen werden unmittelbar von ihren Aufgaben entbunden und auf entsprechende Hilfeeinrichtungen hingewiesen.«

Die vorgeschlagenen Vertragsvereinbarungen wären ggf. auf die jeweiligen Veranstalter und seine Programme anzupassen und können erweitert werden.

Umsetzungsmaßnahmen des Verhaltenskodexes

Um Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Auf Freizeiten und Reisen sind Bedingungen und eine »Atmosphäre« zu schaffen, die den Kindern und Jugendlichen Schutz vor sexueller Gewalt bieten.
Indem ein Veranstalter von Kinder- und Jugendreisen öffentlich Stellung bezieht, dass sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in seinem Arbeitsbereich nicht toleriert wird, gibt er potentiellen Tätern ein deutliches Signal der Abschreckung. Denn ein Täter wird sicherlich einen anderen Veranstalter als Arbeitgeber vorziehen, der sich diesbezüglich nicht äußert.
Generell ist eine umfassende und offene Diskussion der Problematik der einzige Weg, sexuelle Gewalt zu bekämpfen. Denn das Wegschauen bietet für Täter den besten Schutz!
Das Ziel, Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen, sollte Bestandteil der Leitlinien der Veranstalter werden. Als Teil von Qualitätskriterien signalisiert die Anwendung eines Verhaltenskodexes u. a. auch Eltern und Erziehungsberechtigten, dass sich der Veranstalter der Problematik der sexuellen Gewalt bewusst und dagegen aktiv ist und erkennbar Verantwortung übernimmt. Elemente des Kodexes für Jugendreiseveranstalter wären z.B. :
1. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden akzeptieren die o. g. Vereinbarungen durch ihre Unterschrift.
2. Der Veranstalter wird bereits bei der Auswahl der Mitarbeitenden die Motivation der Bewerber/innen für ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sorgfältig prüfen. Denn nachweislich wählen Pädosexuelle oft v. a. Arbeitsbereiche, in denen sie mit Minderjährigen einen engen Kontakt aufbauen können.
3. Der Veranstalter verpflichtet sich, seine Mitarbeitenden durch Information und Schulungen zu sensibilisieren und zu qualifizieren (Wie erkennt man sexuelle Gewalt und wie geht man damit um?). Dabei ist es besonders wichtig, darüber aufzuklären, dass auch von den Jugendlichen selbst sexuelle Gewalt ausgeübt wird. Ausserdem werden die Mitarbeitenden über die rechtliche Situation sowie über Hintergründe aufgeklärt.
4. In der Zusammenarbeit mit Partnergruppen und -organisationen im In- und Ausland und entsprechenden Dachorganisationen und Netzwerken sollte die Problematik angesprochen und gemeinsame Handlungsrichtlinien vereinbart werden.
5. Der Veranstalter reflektiert die durchgeführten Maßnahmen und berichtet regelmäßig über daraus resultierende Erfahrungen und Schlussfolgerungen.
6. Darüber hinaus ist die Sensibilisierung der Mitarbeitenden und ggf. der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen über die sexuelle Ausbeutung von Kindern weltweit (z. B. Kinderprostitution im Tourismus) als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu übernehmen (»Gegen das Wegsehen!«). Jugendliche sind nicht nur Täter und Opfer; sie können selbstbewusste Akteure für den Schutz von Minderjährigen vor sexueller Gewalt sein.
7. Prävention zum Schutz vor sexueller Gewalt ist in Ziel- und Aufgabenbeschreibung von Jugendreisen und Ferienprogrammen zu formulieren. Da die Konfrontation von Kindern mit diesem Thema zur einer (Re-)Traumatisierung führen kann, dürfen nur qualifizierte, einfühlsame und sensible Mitarbeiter/innen eingesetzt werden. Betroffene Kinder oder Jugendliche bzw. ihre Erziehungsberechtigen müssen auf entsprechende Hilfeeinrichtungen hingewiesen werden.

Ganzheitliche Prävention in Institutionen/Einrichtungen

Will Prävention sexualisierter Gewalt erfolgreich sein, so sollten neben kognitiven und emotionalen Fortschritten weitergehende Veränderungen sozialer, politischer und struktureller Rahmenbedingungen angestrebt werden, als da z.B. wären:
• die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Bereichen,
• die soziale Ächtung sexualisierter Gewalt,
• die Vermittlung von mehr emotionaler Bezogenheit der Männer auf sich selbst,
• Ermutigung von Männern, ihr Karrierestreben und ihre Lebensentwürfe zu reflektieren,
• Männer animieren, mehr Zeit verbindlich in Familie, Clique und Freundeskreis zu verbringen, damit sie dort Versorgungs- und andere soziale Funktionen übernehmen und dabei mehr Emotionalität erleben,
• mehr Aufklärung für Männer über ihren Körper und über die Sexualität von Frauen,
• Förderung von Empathiefähigkeit.
Es mag so aussehen, als ob unter den oben beschriebenen Zielvorstellungen und Zustandsbeschreibungen Prävention im Umfeld der Kinder- und Jugendreisen kaum erfolgreich sein kann. Die oben genannten Ziele sind jedoch in Teilschritten auf konkreten Ebenen erfüllbar und müssen für jede einzelne Zielgruppe individuell jeweils in Form und Inhalt abgestimmt werden. Während beispielsweise für Kinder die Stärkung in das eigene Vertrauen und in Gefühle im Vordergrund steht, geht es bei Erwachsenen mehr um Fragen der Verantwortungsübernahme und Sensibilität für die Wünsche und Bedürfnisse von Kindern. »Kinder stark machen – zu stark für...« – Aber welche Eltern können dann mit den starken Kindern umgehen? Dieses Beispiel aus der Suchtprävention macht deutlich, welche Probleme in einem einseitig auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten Präventionsansatz liegen. Die Kampagnen in diesem Zusammenhang haben daher auch immer die Erwachsenen und Erziehungsverantwortlichen mit im Blickpunkt der Bemühungen.
Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Herangehensweisen hat deutlich gemacht, dass rein verhaltensorientierte Maßnahmen zu kurz greifen. Verhalten ist, wie oben erwähnt, viel-schichtig determiniert. Neben kognitiven spielen besonders emotionale Einflüsse eine Rolle. Selbstwertgefühl und Selbsteinschätzung kommen nur in Verbindung mit anderen zustande. Da aber Missbrauch keine Spontanhandlung ist, müssen in der Prävention alle Bereiche angesprochen werden.

Begreifen wir sexuellen Missbrauch als Form sexualisierter Gewalt, so muss davon ausgegangen werden, dass die sexuelle Handlung nur Mittel zum Zweck ist5. Sie dient der Erniedrigung und Demütigung des Opfers und der eigenen Machterhaltung. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass es nicht zu einer erfüllenden »sexuellen Befriedigung« kommt. Hier zeigen sich dann häufig Parallelen zu süchtigem Verhalten. Unbefriedigende Lebensbedingungen, fehlende Möglichkeiten des Verhaltens (Handlungsalternativen), Unbefriedigtsein nach der Missbrauchssituation, die Notwendigkeit der Verdrängung (hier besonders das Abtrainieren eines Unrechtsbewusstseins für die Tat) führen häufig zu zwanghaften Verhaltenswiederholungen. Die Beschreibung ist keine Entschuldigung, sondern ein möglicher Erklärungsansatz für die Wiederholungen der strafbaren und verletzenden Handlungen, obwohl ein Unrechtsbewusstsein vorhanden ist. Dies ist ein durch Tätertherapeuten beschriebenes Phänomen, welches eine Art Zwangscharakter der Handlungen darstellt, ohne jedoch eine Abgabe von Verantwortung für die einzelnen Schritte und Handlungen zu beinhalten. Beim Täter sind kaum Handlungsalternativen zu sehen. Er hat keine weiteren Kompetenzen im Umgang mit Mitmenschen und mit seinen Bedürfnissen. Für den Bereich der Täterprävention heißt dies besonders für Jungen und junge Männer, dass sie vielfältige Handlungsalternativen erarbeiten und erproben müssen.

Prävention sexualisierter Gewalt muss vielschichtig realisiert werden und auf allen gesellschaftlichen Ebenen (Schulen, Gesetzgebung, Institutionen der Jugendarbeit, Kirchen usw.) ansetzen, um wirksam zu sein. Hier kann es nicht darum gehen, moralische Vorhaltungen zu machen. Vielmehr geht es darum, sachliche Hintergründe und Zusammenhänge zu verdeutlichen. Auf dem Hintergrund dieser Sachlagen sollen dann gemeinsam Zielsetzungen und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Sie richtet sich in erster Linie an verantwortliche Frauen und Männer und dann erst mit alters- und geschlechtsspezifischen Ansätzen an Mädchen und Jungen. Diese Ansprache kann z.B. geschehen auf Mitarbeiter/innenbesprechungen, (pädagogischen) Konferenzen, Elternabenden, und ähnlichen Zusammenkünften, auf denen Personen zusammenkommen, die eine Offenheit haben, sich mit dem Thema auseinander zu setzen.
Da sexualisierte Gewalt in allen Bereichen des Lebens vorkommt, muss auch für alle Bereiche ein Ansatz zur Prävention und Intervention geschaffen werden. Missbrauch in Institutionen bzw. professionellen Bezügen bedarf eines sensiblen Umgangs und eines sehr differenzierten Blicks. Hier müssen auch Kinder- und Jugendreiseveranstalter Regeln für den Umgang mit dem Thema für ihre Einrichtung bzw. Organisation schaffen. Allerdings würde es wenig nützen, einen Verhaltenskodex festzuschreiben, der nicht ausführlich diskutiert, in den Strukturen der Organisation verankert und von Verantwortlichen aktiv getragen wird und auch mit Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung verbunden ist.

Anmerkungen:
1. Im Folgenden wird von sexualisierter Gewalt oder sexueller Gewalt gesprochen, da Missbrauch suggerieren könnte, dass es auch einen legitimen Gebrauch gäbe. Auch wird überwiegend von Tätern gesprochen, auch wenn es Täterinnen bei ca. 10 – 15 % aller Fälle im Erwachsenenbereich gibt. Sind spezielle Frauen oder Mädchen gemeint wird dies auch explizit so benannt.
2. siehe: Kavemann, Barbara/Lohstöter, Ingrid 1991 | Wyre, Ray; Swift/Anthony 1991 | Elliott, Michelle 1995 | Bange, Dirk/Deegner, Günther 1996
3. siehe: Barbara Fischer 1999; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1998
4. Lebensweltbezogene Verhältnisprävention meint, die Inhalte der Arbeit an den Lebenswelten der Betroffenen auszurichten und gemäß der Verhältnisse in denen sie leben und des entsprechenden Alters- und sozialen, emotionalen und intellektuellen Standes Angebote zu gestalten.
5. vgl.: Oelemann, Burkhard 1993



Zur Person:

Kai Sachs ist Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung und
-vernachlässigung e.V. (DGgVK). Er ist Mitbegründer von WIDERSPRUCH für kritisch-solidarische Jungen- und Männerarbeit, einer Beratungs- und Fortbildungseinrichtung zu den Themenbereichen männliche Opfer von Gewalttaten und Opfer- und Täterprävention

Heinz Fuchs ist Entwicklungspolitischer Referent des Evangelischen Entwicklungsdienstes e.V. (EED) und leitet die Arbeitsstelle TOURISM WATCH. Er vertritt den EED bei ECPAT-Deutschland e.V. – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung, gehört dem ECPAT-Vorstand an und ist Sprecher der AG Tourismus.