Prävention und Empowerment

Landesjugendring Hamburg e.V.

Das Bundeskinderschutzgesetz und die Frage von Führungszeugnissen bei Ehrenamtlichen

Im revidierten Bundeskinderschutzgesetz sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen beschrieben, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Jugendarbeit zu schützen.

Ein zentrales Element ist darin der »Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen« (gemäß § 72a SGB VIII). Um diesen Ausschluss sicher zu stellen, sind alle hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in der öffentlichen und freien Jugendhilfe (also auch im Jugendverband) zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verpflichtet.

Für Ehrenamtliche in den Jugendverbänden gilt: Der öffentliche (Landesjugendamt) und der freie Träger (Jugendverband) vereinbaren, bei welchen Tätigkeiten des Ehrenamtlichen erweiterte Führungszeugnisse nötig sind. Dies wird jeweils nach der Art der Tätigkeit oder der Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen beurteilt.

Die Vereinbarung zwischen dem Landesjugendamt in Hamburg und einem Jugendverband wird gemeinsam erarbeitet und basiert auf einer Mustervereinbarung. Diese Mustervereinbarung gibt es in zwei Versionen: eine ist speziell auf die Pfadfinderverbände ausgerichtet, die andere gilt für alle anderen Verbände.

Mustervereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII (Basis: Beschluss des LJHA vom 13.01.2014)

Alternative für Pfadfinderverbände zur Anlage 2 der Mustervereinbarung

Muster eines Anforderungsschreibens zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (doc-Datei)

Merkblatt zur Dokumentation erweiterter Führungszeugnisse (doc-Datei)

Dokumentation von Einsichtnahmen in erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (doc-Datei)

Dokumentation der Einsichtnahme in weiterte Führungszeugnisse (2023) (doc-Datei)

Muster zur Verpflichtung der Vertraulichkeit (doc-Datei)

Liste der in § 72a SGB VIII genannten Straftatbestände gemäß
Strafgesetzbuch
(Stand 2021)

Weitere Dokumente zum Bundeskinderschutzgesetz im Überblick

Das Bundeskinderschutzgesetz in der rechtsgültigen Fassung als PDF.

Das Bundeskinderschutzgesetz in Kürze (Publikation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).

Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Bundesamt für Justiz: Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis

Analysen, Beschlüsse und Handlungsempfehlungen

Deutscher Bundesjugendring: Paragraf 72a SGB VIII nachbessern
In seinem Vollversammlungsbeschluss fordert der DBJR, das Bundeskinderschutzgesetz praxisnah weiterzuentwickeln. Er benennt Defizite in der aktuellen Rechtslage und stellt entsprechende Forderungen, die Regelungen im Sinne eines wirksamen Schutzes anzupassen. (Beschlossen auf der 86. DBJR-Vollversammlung 2013 in Magdeburg)

Verbesserter Schutz für Kinder und Jugendliche?
Zur Reform des Bundeskinderschutzgesetzes – eine Analyse aus Sicht der Jugendverbände
Von Christian Weis, Deutscher Bundesjugendring (aus: punktum 1-12)

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) und Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter: Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz – Orientierungsrahmen und erste Hinweise zur Umsetzung 
(Juni 2012)

Deutscher Bundesjugendring: Einordnung zu den von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) im Juni 2012 veröffentlichten Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz - Orientierungsrahmen und erste Hinweise zur Umsetzung.
(August 2012)

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 72 a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII)
(September 2012)

Deutscher Bundesjugendring: Hinweise und Empfehlungen zur Umsetzung des § 72a (4) SGB VIII (Führungszeugnisse von Ehrenamtlichen)
(März 2012)

Deutscher Bundesjugendring: Dossier zum Bundeskinderschutzgesetz
(Juni 2012)

Sozialbehörde: Leitfragen zur Erstellung von Schutzkonzepten in Einrichtungen
Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg | Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration | Amt für Familie | Hamburger Straße 37 | 22083 Hamburg | Begleitschreiben der Sozialbehörde als PDF | (Januar 2013)

Weitere Infos finden sich beim Deutschen Bundesjugendring unter https://www.dbjr.de/themen/praevention/

Hilfen und Ansprechpartner 

Das Hilfe-Portal der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) findet sich unter www.hilfe-portal-missbrauch.de und stellt bundesweit ein zentrales Hilfeangebot für Betroffene sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend dar. Hilfe und Ansprechpartner vor Ort in Hamburg sind zu finden unter: Einrichtungen in Hamburg