1. Verdienstausfallentschädigung
Juleica-Inhaber können für die Leitung oder Betreung von Ferienfreizeiten oder JL-Kurse auf Antrag eine Verdienstausfallentschädigung aus dem Landesförderplan Jugend und Familie erhalten.
* Auszug aus dem Landesförderplan „Familie und Jugend“ der Freien und Hansestadt Hamburg (PDF)
* Merkblatt Verdienstausfallentschädigung (PDF)
* Antrag auf Bewilligung einer Verdienstausfallentschädigung (PDF)
2. Sonderurlaub
Für die Tätigkeit als Leiter/in oder Helfer/in bei Freizeit-, Erholungs- und Schulungsveranstaltungen können bis zu zwölf Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub beantragt werden. Die zuständige Behörde nimmt Stellung zum Antrag.
* Gesetz über Sonderurlaub für Jugendgruppenleiter vom 28.06.1955 (PDF-Datei)
* Richtlinien über die Bewilligung von Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (HmbSUrlR) vom 10. November 1998 (PDF-Datei)
* Stellungnahme zum Sonderurlaub für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Antrag, PDF-Datei)
3. Vergünstigte HVV-Karten (Fahrkarten für Gruppen ab 11 Personen unter 21 Jahren)
Für Schul- und Jugendpflegefahrten bietet der HVV die sogenannten Jugend-Gruppenkarten an. Diese richten sich an Gruppen von mindestens 11 Personen unter 21 Jahren. Sie werden nur an Einrichtungen ausgegeben, die laut HVV-Prüfverzeichnis für den Ausbildungsverkehr als Schule oder als behördlich förderungswürdiger Verein anerkannt sind. Über die HVV-Infoline 040/19 449 können Sie erfragen, ob Ihre Einrichtung im HVV-Prüfverzeichnis steht.
Voraussetzung für die Nutzung der Fahrkarten ist, dass eine Gruppe von mindestens 11 Personen gemeinsam reist und in Begleitung einer Lehrkraft oder einer Person mit Jugendleiter-Card ist. An- und Abreise der einzelnen Personen zum bzw. vom Sammelpunkt der Gruppe sind im örtlichen Geltungsbereich der jeweiligen Fahrkarte zulässig. Die Begleiter müssen selbstverständlich auch im Besitz einer gültigen HVV-Fahrkarte sein. Preise pro Person gültig für eine Hin- und Rückfahrt.
Bereich | Preise (Tarifstand: 15.12.2019)
• Hamburg AB | 2,50 €
• 2 Ringe (Ring C+1 oder Ring E+1) | 2,50 €
• 5 Ringe (Ring A-E oder Ring B-F) | 5,00 €
• 6 Ringe A-F | 7,50 €
Und so funktioniert's: Sie können die Jugend-Gruppenkarten als Kontingente 7 Tage vorab im HVV-Kundenzentrum schriftlich oder per Fax (040 / 32 88 45 86) auf Rechnung bestellen. Fügen Sie Ihrer Bestellung bitte den ausgefüllten und von Ihrer Einrichtung gestempelten Bestellschein (PDF) bei und beachten Sie, dass für den Versand Ihrer Fahrkarten Portogebühren anfallen.
Für den persönlichen Kauf, der in allen unten aufgeführten Bezugsquellen möglich ist, legen Sie bitte den ausgefüllten und von Ihrer Einrichtung gestempelten Bestellschein (PDF) vor. Bitte beachten Sie, dass hier nur Barzahlung möglich ist.
Den notwendigen Bestellschein erhalten Sie auch in den genannten Servicestellen:
• HVV-Kundenzentrum | Johanniswall 2 | Mo - Fr 8 - 18 Uhr
• Niendorf | M. Niemeyer, Fachgeschäft für Zeitschriften und Tabakwaren, Tibarg 30, beim Busbahnhof | Mo - Fr 6 - 18 Uhr, Sa 7 - 14 Uhr
• Schenefeld | Nordwest Lotto Annahmestelle, Ünal Gül, Schenefelder Platz 33, ZOB, Mo - Rr 5 - 19 Uhr, Sa 6 - 16 Uhr
Uetersen | Kreisverkehrsgesellschaft in Pinneberg mbH, Bahnstraße 15 | Mo - Fr 8 - 16 Uhr
• Wilhelmsburg | Reisebüro Keserci, Veringstraße 153 | Mo - Fr 9 - 12.30 Uhr + 14 - 18 Uhr, Sa 9 - 13 Uhr
Infos: https://www.hvv.de/de/fahrkarten/einzelkarten-tageskarten/schueler-gruppenkarte
4. Individuelle Vergünstigungen für Juleica-Inhaber
* Kostenfreies Ausleihen von Medien und Geräten beim Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) (PDF-Datei, 10 KB)
* Landeszentrale für politische Bildung: Kostenfreie Nutzung und Abgabe von Broschüren und Büchern (PDF-Datei, 20 KB)
* Hamburger Öffentliche Bücherhallen: Mit der Juleica Bücher und Medien kostenfrei ausleihen (PDF-Datei, 25 KB)
* Kulturring der Jugend/Jugendinformationszentrum (PDF-Datei, 20 KB)
* Kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk (PDF-Datei, 18 KB)
5. Infos für Schüler/innen: Freiwilliges Engagement im Jugendverband (Broschüre)
Die Behörde für Schule und Berufsbildung informiert über die Vereinbarkeit von Schule und freiwilligem Engagement im Jugendverband: Das Hamburgische Schulgesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen bieten Möglichkeiten, das freiwillige Engagement von Schülerinnen und Schülern zu fördern und anzuerkennen.
In der Broschüre finden Sie Hinweise zu den Möglichkeiten der Freistellung vom Unterricht, zu Hausaufgabenregelungen und zur Frage, wie das freiwillige Engagement Einzug ins Zeugnis halten kann. Neben grundsätzlichen Informationen zur Jugendverbandsarbeit enthält der hintere Teil eine Übersicht der staatlich anerkannten Jugendverbände in Hamburg.
Herausgeber: Behörde für Schule und Berufsbildung in Zusammenarbeit mit dem Landesjugendring Hamburg e.V.
Bezug: hier als download und als Broschüre per Bestellung über info@ ljr-hh.de
6. Zeugnisbeiblatt zur Bestätigung des ehrenamtlichen Engagements
Wer sich neben der Schule ehrenamtlich in einem Jugendverband oder Verein engagiert, leistet einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Mit dem Zeugnisbeiblatt zum Schulzeugnis hast Du nun die Gelegenheit, Dir Dein Engagement bestätigen zu lassen und zwar als Anlage zu Deinem Schulzeugnis. Damit ist ein erster wichtiger Schritt zur Verdeutlichung und Würdigung des ehrenamtlichen Engagements von Schüler/innen gemacht. Weitere Infos hier.