Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 1-2026, Rubrik Kommentar

Neue Behörde, andere Prioritäten?

Zur Rolle der Kinder- und Jugendarbeit unter neuem Behördendach

Von Maja Reifegerst, LJR-Vorsitzende

Am 1. Juli 2025 wurde das Amt für Familie, welches zuvor Teil der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration war, in die Schulbehörde integriert. Die neu entstandene Behörde heißt »Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung«. Begründet wird die Umstrukturierung damit, dass Bildungsprozesse bereits im familiären Umfeld und der Kindertagesbetreuung beginnen und sich bis in die Berufswelt fortsetzen. Ziel ist es, geeignete Rahmenbedingungen für Bildung, Aufwachsen und den Berufseinstieg zu schaffen und so eine möglichst durchgängige Bildungs- und Betreuungskette von der frühen Kindheit bis zum Einstieg in den Beruf zu gewährleisten. Dabei soll insbesondere die Zusammenarbeit mit Familien gestärkt, Chancengerechtigkeit gefördert und junge Menschen auf ihrem individuellen Lebensweg begleitet werden.

Für die Hamburger Jugendverbände ergeben sich aus der organisatorischen Neustrukturierung zunächst keine unmittelbaren Veränderungen in der Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referat und dessen Mitarbeitenden, da das Amt für Familie vollständig in die neue Behörde überführt wurde. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Zusammenlegung Auswirkungen auf die Jugendpolitik sowie die Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg haben wird.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Rolle die Kinder- und Jugendarbeit künftig innerhalb einer engeren Verzahnung von Kinder- und Jugendhilfe, schulischer Bildung und beruflicher Ausbildung einnehmen soll.

Fremde Zwecke? An die Kinder- und Jugendarbeit werden bereits Anforderungen gestellt, die nicht ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechen oder diesem sogar widersprechen. Dazu zählt insbesondere die Übertragung von Aufgaben, die eigentlich in der Verantwortung anderer Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe oder der Schule liegen.

Kinder- und Jugendarbeit wird mitunter als präventiv ausgerichteter Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe verstanden, der frühzeitig zur Vermeidung weitergehender und kostenintensiver Maßnahmen beitragen soll. Dadurch besteht die Gefahr, dass der eigentliche Auftrag der Kinder- und Jugendarbeit nicht erfüllt werden kann, da die Bearbeitung sozialer Ungleichheit sowie individueller und gesellschaftlicher Problemlagen ihre Ressourcen beansprucht. Das kann dazu führen, dass die Prinzipien der Freiwilligkeit, Offenheit und Selbstbestimmung in den Hintergrund geraten. Zudem könnte die Kinder- und Jugendarbeit dadurch verstärkt eine defizitorientierte Perspektive auf junge Menschen einnehmen, ihrem Selbstverständnis als ressourcenorientiertes Handlungsfeld entgegensteht.

Mit dem Ausbau des Ganztagsschulsystems hat sich die Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendarbeit verstärkt. Kinder- und Jugendarbeit ist an vielen Schulen in Ganztagsangebote eingebunden und übernimmt damit zum Teil auch schulische Betreuungsaufgaben. Der schulische Rahmen hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Umsetzung der Kinder- und Jugendarbeit, da er Anforderungen an Kontrolle und Erziehung mit sich bringt, die ebenfalls in einem Spannungsverhältnis zu den Prinzipien der Freiwilligkeit, Selbstbestimmung und der Partizipation stehen. Auch hier besteht die Gefahr, dass zentrale Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit aufgrund der schulischen Anforderungen zurückgestellt werden.

Mit der Integration der Themenfelder Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung sowie Jugend- und Familienpolitik in die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung wird eine engere Verzahnung der Kinder- und Jugendhilfe mit schulischen und berufsbildungsbezogenen Strukturen strukturell angelegt. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder- und Jugendarbeit künftig noch stärker an bildungspolitischen und arbeitsmarktbezogenen Zielsetzungen ausgerichtet wird.

Eine stärkere Unterstützung junger Menschen auf ihrem Lebensweg ist zweifellos zu begrüßen. Auch muss eine Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendarbeit, Kinder- und Jugendhilfe und Schule nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Kinder- und Jugendarbeit weder nachrangig gegenüber den anderen Themenfeldern behandelt wird, noch auf eine Dienstleistungsfunktion für diese reduziert wird. Sie muss vielmehr als eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe mit besonderen handlungsleitenden Prinzipien und Strukturen anerkannt und in ihrer Bedeutung für das Aufwachsen von jungen Menschen politisch gestärkt werden.

Eigensinn stärken. Kinder- und Jugendarbeit ist mehr als ein ergänzendes Unterstützungsangebot im Bildungs- oder Betreuungssystem. Sie ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe mit einer eigenen Logik. Diese zeigt sich in der Jugendverbandsarbeit insbesondere durch Freiwilligkeit, Werteorientierung, Selbstorganisation und Partizipation sowie durch die konsequente Orientierung an den Interessen und Lebenslagen junger Menschen. Jugendverbände zeichnen sich durch ehrenamtliche Strukturen aus und schaffen Räume, in denen junge Menschen Gemeinschaft erleben, Verantwortung übernehmen und Demokratie erfahren. Gerade darin liegt ihre besondere Bedeutung für das Aufwachsen junger Menschen. Sie eröffnen Freiräume, in denen diese jenseits von Leistungsanforderungen und Sanktionen selbstbestimmt handeln und eigene Erfahrungen machen können.

Die Ergebnisse des Praxisforschungsprojektes »Ehrenamtliches Engagement junger Menschen in Jugendverbänden« (s. nachfolgenden Beitrag) verdeutlichen, inwiefern ehrenamtliches Engagement in Jugendverbänden bereits durch pädagogische, fachliche und bürokratische Anforderungen herausgefordert wird. Sie zeigen zudem, dass junge Menschen insbesondere durch hohen Leistungsdruck und umfangreiche zeitliche Anforderungen im schulischen, ausbildungsbezogenen und beruflichen Kontext stark eingebunden sind, was ihre Engagementmöglichkeiten erheblich einschränkt.

Gerade vor diesem Hintergrund braucht es Jugendverbände als Orte von Selbstorganisation, ehrenamtlichem Engagement und demokratischer Bildung. Ihre Anerkennung muss sich in klaren politischen Prioritäten sowie in stabilen und verlässlichen Rahmenbedingungen ausdrücken.