Warum lesen? Die Bundesregierung ist nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen »Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe« vorzulegen. Die Politik will also aus wissenschaftlicher Hand erfahren, wie es um die Lebenswelt junger Menschen bestellt ist, um darauf abgestimmt die Gesamtleistungen der staatlichen und der staatlich unterstützten Kinder- und Jugendhilfe anzupassen und weiterzuentwickeln. Mit der Erarbeitung des Berichtes beauftragt die Bundesregierung jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission und bezieht selbst Stellung zu deren Ergebnissen. Daher hat dieser Kinder- und Jugendbericht eine hohe politische Bedeutung für alle Akteure im Bereich der Jugendhilfe. Er ist gewissermaßen das »politische Logbuch«, das die »offizielle« Wahrnehmung der Bundespolitik zur Lage junger Menschen und der Akteure im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beschreibt. Deshalb schauen auch die Akteure der Jugendverbandsarbeit genau hin, wie die Lage der Jugendverbände beschrieben wird, welche Leistungen hervorgehoben werden und welche Anerkennung sie erfahren.
Der aktuelle 17. Kinder- und Jugendbericht ist ein sogenannter Gesamtbericht. Das heißt, er hat sich wie jeder dritte Kinder- und Jugendbericht mit der Lage junger Menschen und den Bestrebungen, Leistungen und der Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe zu befassen. Darüber hinaus soll das Aufwachsen in einer diversen Gesellschaft und in Zeiten von Krisen berücksichtigt werden.
Zur Beantwortung der Frage, wie »die Kinder- und Jugendhilfe ihrer Verantwortung für ein gutes Aufwachsen der jungen Generation noch besser gerecht werden kann, soll der Bericht Entwicklungsbedarfe aufzeigen und möglichst konkrete politische und fachliche Empfehlungen formulieren«. Insgesamt wurden rund 5400 junge Menschen zwischen fünf und 27 Jahren zu verschiedenen Themen befragt. punktum dokumentiert nachfolgend den Kommentar des Deutschen Bundesjugendringes (DBJR) zum Kinder- und Jugendbericht (in gekürzter Fassung). Er gliedert sich zum einem in der Herausarbeitung wesentlicher Erkenntnisse des Berichtes und zum anderen in einer Kommentierung dieser Beschreibungen aus jugendpolitischer Sicht. Diese expliziten Kommentarteile sind nachfolgend mit blauen Kästen unterlegt, die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf den Kinder- und Jugendbericht.
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Auszüge aus der DBJR-Kommentierung:
Bedarfsgerechte Ausstattung des Kinder- und Jugendplans
Der 17. Kinder- und Jugendbericht betont nachdrücklich, dass eine auskömmliche Finanzierung des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) unerlässlich ist. […] Die Debatten über den Bundeshaushalt haben [jedoch] gezeigt, dass dort die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen nicht im unmittelbaren Fokus stehen und die dringend notwendige auskömmliche Finanzierung des Kinder- und Jugendplans ausgeblieben ist (S. 65).
Der Bericht fordert: »Um Normalität für junge Menschen zu schaffen und Resilienz zu fördern, müssten die Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, ausgebaut und verstetigt werden. Der aktuelle Haushalt der Bundesregierung tue hingegen das komplette Gegenteil« (S. 259).
Anstatt sich auf eine stabile, inflationsberücksichtigende Infrastrukturförderung stützen zu können, seien – so die Sachverständigenkommission – zahlreiche Maßnahmen und Angebote auf kurzfristige Projektförderungen angewiesen. Die zunehmende Abhängigkeit von zeitlich begrenzten Projektmitteln, nicht nur von der Kommission als »Projekteritis« bezeichnet, gefährde die nachhaltige Erfüllung zentraler Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere im Kontext des Fachkräftemangels (S.354).
Auch die Flexibilität ehrenamtlichen Engagements leidet: Statt durch eine verlässliche Infrastruktur unterstützt zu werden, bleibt das Engagement vieler Ehrenamtlicher an die Vorgaben von Projektförderungen gebunden. Diese Vorgaben verpflichten sie, geförderte Projektziele zu verfolgen, bevor sie sich ihren eigentlichen Aufgaben widmen können. Dies schränke – so die Berichtskommission – die inhaltliche Freiheit der Akteur*innen erheblich ein (S. 340).
Um dieser Situation zu begegnen, empfiehlt der Bericht eine verlässliche und beständige Infrastrukturförderung. Hierzu seien dauerhafte Strukturförderungen vorzusehen, die auch die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigen, und z. B. automatisch dynamisiert werden bei Faktoren wie Inflation und Tarifentwicklung.
Zudem sieht die Sachverständigenkommission ein weiteres Problem in der fehlenden Berücksichtigung von Gemeinkosten durch viele öffentliche Fördergeber, die oft Eigenmittel oder ehrenamtliche Leistungen als Voraussetzung für Projektförderungen verlangen. Diese Forderung bindet wertvolle Ressourcen und zwingt Organisationen, einen beträchtlichen Anteil ihrer Kapazitäten in die Mittelakquise zu investieren, statt diese für inhaltliche Arbeit nutzen zu können (S. 373).
Insgesamt fordert der Bericht die Träger der Kinder- und Jugendhilfe auf, sich angesichts der angespannten Haushaltslage verstärkt in politische Prozesse einzubringen und sich als Vertreter der Interessen junger Menschen zu positionieren, um deren Anliegen in Entscheidungsprozesse einzubringen (S. 354f.).
DBJR-Kommentar: Die Vertretung der Interessen junger Menschen ist eine der originären Aufgaben der Jugendverbände und -ringe, denn »durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.« Der Bundesjugendring begrüßt, dass die Kommission, wie auch das Kinder- und Jugendhilfegesetz, diese Erwartung grundsätzlich [auch] bei alle [anderen] Trägern der Kinder- und Jugendhilfe verortet. Dann die Jugendhilfe »soll […] insbesondere dazu beitragen, […] positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.«
Der Bundesjugendring setzt sich seit Langem für eine Verstetigung sowie eine Dynamisierung der Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes ein, damit selbstorganisiertes Engagement auch in Zukunft Bestand haben kann. Sein Ziel ist es, den KJP als zentrales Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene langfristig und nachhaltig zu stärken. Gemeinsam mit anderen Trägern hat er dazu die ›initiativeKJP‹ ins Leben gerufen.
Nicht vergessen werden sollte, dass die oben genannte Forderung der Kommission an die Kinder- und Jugendhilfe nur daher notwendig ist, da der Staat seiner gesetzlichen Verpflichtung an dieser Stelle nicht ausreichend nachkommt und dass die Bemühungen für eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit Ressourcen in Anspruch nimmt, die der inhaltlichen Arbeit und der Interessensvertretung in anderen Themen junger Menschen fehlen.
Die von der Berichtskommission aufgezeigte Problematik, dass viele öffentliche Fördergeber hohe Eigenmittel verlangen, teilt der Bundesjugendring ausdrücklich. […]
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Kinder- und Jugendbeteiligung umfassend ermöglichen
Der 17. Kinder- und Jugendbericht definiert Beteiligung als die aktive und sinnvolle Einbindung junger Menschen in Entscheidungen, die ihr Leben betreffen. Diese Partizipation soll ihnen echte Mitgestaltung und Entscheidungsmacht bieten, anstatt nur symbolische Formen der Mitwirkung (S. 173).
Die Berichtskommission betont, dass die konsequente Berücksichtigung der Stimmen junger Menschen für eine lebendige Demokratie unverzichtbar ist. Eine mangelnde Einbeziehung wird als Risiko für die demokratische Kultur gesehen, da junge Menschen durch fehlende Mitsprache oft das Gefühl haben, dass ihre Anliegen in politischen Prozessen kaum Gewicht haben (S. 251).
Unter der vielsagenden Überschrift »Jungsein in der Nicht(-)Beteiligungsgesellschaft subsumiert der Kinder- und Jugendbericht, dass trotz wachsender Bemühungen, Beteiligung von jungen Menschen auf allen regionalen und strukturellen Ebenen umzusetzen, eine echte Beteiligung nicht immer stattfindet (S. 184). Zwar zählt der Bericht eine ganze Reihe an Beteiligungsmöglichkeiten insbesondere auf Bundes- und Landesebene auf, merkt jedoch an, dass auf politischer Ebene noch nicht flächendeckend die Rahmenbedingungen für eine wirksame Beteiligung geschaffen wurden (S. 191).
An unterschiedlichen Stellen zeigt der Bericht exemplarisch auf, wie die Interessen und Bedarfe junger Menschen insbesondere in Krisenzeiten vernachlässigt wurden und werden. Die pandemiebedingten Einschränkungen hätten verdeutlicht, wie wenig die Bedürfnisse junger Menschen priorisiert wurden – eine Erfahrung, die bei vielen zu einem Vertrauensverlust in das politische System und die demokratische Gesellschaft geführt hat. Die Sachverständigenkommission fordert daher, dass Politik und Gesellschaft künftig das Wohl junger Menschen stärker berücksichtigen und ihre soziale Teilhabe aktiv sicherstellen. Junge Menschen sollten nicht bloß als Adressat*innen fertiger Entscheidungen betrachtet, sondern frühzeitig in deren Gestaltung eingebunden werden (S. 87, S. 251).
Weiterhin hebt die Sachverständigenkommission hervor, dass junge Menschen – unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund – eine starke Unzufriedenheit mit der Klimapolitik äußern. Viele junge Menschen fühlen sich in ihrem Engagement für Klimagerechtigkeit nicht ernst genommen, was zu einer distanzierten Haltung gegenüber politischen Entscheidungsträger*innen führen kann (S. 287). Der Bericht fordert daher, dass jungen Menschen eine Stimme gegeben wird und Räume für den Diskurs um Klimagerechtigkeit eröffnet werden. […]
Um jungen Menschen verbindlich eine Stimme in allen politischen Entscheidungsprozessen zu sichern, plädiert der Bericht dafür, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Zudem befürwortet die Kommission eine Absenkung des Wahlalters auf Bundesebene. Beide Maßnahmen werden als wichtige Schritte angesehen, um die rechtlichen Grundlagen für eine starke Jugendpartizipation zu schaffen und damit die Demokratie langfristig zu stärken (S. 190f.). Als wichtigen weiteren Baustein, um die Beteiligung junger Menschen in den Kommunen, Ländern, im Bund sowie in Europa zu stärken und diese anzuregen, sich zu beteiligen, hebt der Bericht die Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung hervor, die der Bundesjugendring gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet hat (S. 477). Ferner weist der Bericht darauf hin, dass im Koalitionsvertrag der 17. Legislaturperiode klare Ziele für eine eigenständige Jugendpolitik formuliert werden, die auf eine starke Jugendhilfe und Jugendarbeit abzielt, um jungen Menschen die Teilhabe zu ermöglichen und ihre Potenziale zu fördern (S. 476). Eingefordert wird im Bericht, dass sich die Kinder- und Jugendpolitik weiterentwickelt und in sämtliche gesellschaftliche Bereiche, die das Aufwachsen und die Lebensplanung junger Menschen prägen, selbstbewusst einmischt. Dafür müssen junge Menschen bei der Ausgestaltung dieser Angebote wirksam und folgenreich mitwirken können (S.478).
DBJR-Kommentar: Der Bundesjugendring begrüßt die umfassende Betrachtung der Kinder- und Jugendbeteiligung im 17. Kinder- und Jugendbericht und das klare Bekenntnis zur Notwendigkeit, die Stimme junger Menschen konsequent für ein funktionierendes demokratisches Zusammenleben einzubeziehen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und die Senkung des Wahlalters unterstützt er ausdrücklich. […]
Gleichzeitig sieht der Bundesjugendring eine Leerstelle im Bericht. Zwar wird anerkannt, dass es seitens der Politik an flächendeckenden Rahmenbedingungen für eine wirksame Jugendbeteiligung fehlt, jedoch werden keine eigenen Visionen oder konkreten Vorschläge zur Weiterentwicklung formuliert. […] Dazu hätten z.B. Vorschläge oder Erwartungen an den nur erwähnten Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (NAP) gehören können. Dieser muss aus Sicht des Bundesjugendrings einen Rahmen schaffen, um bestehende Formate auf Bundesebene besser zu vernetzen und zu koordinieren. Eine mit dem NAP angestrebte Weiterentwicklung der Jugendstrategie bedeutet für den Bundesjugendring, die bereits bestehenden Strukturen und Ansätze, beispielsweise auch der Eigenständigen Jugendpolitik, sinnvoll zu nutzen und zu stärken, anstatt unkoordiniert neue Formate hinzuzufügen, die letztlich mit bestehenden Strukturen um unzureichende Ressourcen konkurrieren. […]
Wirksame Jugendbeteiligung orientiert sich an den »Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung« und stärkt die Rolle gewählter Vertreter*innen, wodurch sichergestellt wird, dass junge Menschen nicht lediglich in ihrem eigenen Namen sprechen, sondern gemeinsam ausgehandelte Positionen in den Beteiligungsprozess einbringen. Dies setzt ein Verständnis von Beteiligung voraus, das nicht von oben verordnet, sondern von den jungen Menschen selbst gestaltet wird. Statt zentraler, top-down organisierter Formate braucht es daher bottom-up-Strukturen, die dem Gedanken des Subsidiaritätsprinzips nach § 4 SGB VIII folgen.
Ein positives Beispiel für gelungene Jugendbeteiligung sieht der Bundesjugendring im Beteiligungsprozess des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, der über die »Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung in Klimafragen« Jugendverbänden und -organisationen die Möglichkeit gibt, ihre Forderungen strukturiert und niedrigschwellig in die Politik einzubringen. Solche Formate bauen auf bestehendem zivilgesellschaftlichem Engagement auf, stärken die Selbstorganisation junger Menschen und schaffen eine stabile Grundlage für echte Mitsprache. […]
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Ehrenamtliches Engagement stärken
Der Bericht hebt die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen hervor und definiert dieses als freiwillige, unentgeltliche und gemeinwohlorientierte Tätigkeit, die durch gemeinschaftliches Handeln gekennzeichnet ist und demokratische Werte fördert (S. 337). Ehrenamtliches Engagement ist eine zentrale Stütze der Gesellschaft und für das Funktionieren eines demokratischen Staates unerlässlich (S. 339). Die Sachverständigenkommission betont, dass das Engagement und die Partizipation junger Menschen selbst eine wichtige Basis für Teilhabe und Identifikation sowie für die Befürwortung der freiheitlichen demokratischen Gesellschaft bilden (S. 339). Insbesondere die Jugendverbände und -ringe, die niedrigschwellige Zugänge zum Engagement eröffnen, begleiten und Qualifizierungsangebote wie die Jugendleiter*innen-Card schaffen, bezeichnen sich laut Bericht daher nicht zu Unrecht als Werkstätten der Demokratie(-bildung) (S. 338f.).
Der Bericht benennt deutlich zahlreiche Herausforderungen für junges Engagement, allen voran die Überfrachtung von Ehrenamtsarbeit mit bürokratischen und administrativen Aufgaben. Besonders problematisch sei hierbei die umfassende Erfüllung der rechtlichen Anforderungen zur Anerkennung des Gemeinnützigkeitsstatus (S. 340).
Verschärft wird dies durch den Fachkräftemangel, dem der Bericht das mittel- und langfristig größte Krisenpotenzial für das ehrenamtliche Engagement zuschreibt. Durch die verminderte Zahl hauptberuflichen Personals breche das fachliche Gerüst für ehrenamtlich tätige weg. […]
Der Kinder- und Jugendbericht thematisiert die immer wieder aufflammende Debatte um einen allgemeinen Pflichtdienst, die zuletzt durch den Bundespräsidenten ins Rampenlicht gerückt wurde und nun zusätzlich durch die Diskussionen zur Wiedereinführung der Wehrpflicht an Bedeutung gewinnt. In diesem Zusammenhang wird oft das Argument vorgebracht, junge Menschen müssten zunächst lernen, sich für die Gesellschaft zu engagieren oder eine Art Gegenleistung zu erbringen. Der Bericht weist jedoch darauf hin, dass diese Sichtweise stigmatisierende Bilder einer egoistischen und hedonistischen Jugend – der sogenannten »Partypeople« – erzeugt, die im Widerspruch zu den ungebrochenen Zahlen der Beliebtheit von Freiwilligendiensten stehen (S. 345).
Die Sachverständigenkommission hebt hervor, dass die Debatte über (soziale) Pflichtdienste wenig dazu beiträgt, junge Menschen für ehrenamtliches Engagement zu motivieren; vielmehr fördert sie ein Abwehrverhalten gegenüber sozialer Mitwirkung (S. 343). Zudem wird festgestellt, dass ein Pflichtdienst rechtlich kaum umsetzbar wäre, die Finanzierung der erforderlichen Einsatzbereiche kaum zu gewährleisten ist und die Grundprinzipien der Freiwilligkeit untergraben würden (S. 345).
Statt eines verpflichtenden Dienstjahres oder gar finanzieller Kürzungen der Förderung für Freiwilligendienste sieht der Bericht die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Strukturen und Organisationen in diesem Bereich, um deren Attraktivität zu gewährleisten. Es ist entscheidend, den Wert der Freiwilligkeit zu erkennen und zu schätzen sowie bestehende Schwächen im System der Freiwilligendienste zu beheben (S. 347).
DBJR-Kommentar: Aus Sicht des Bundesjugendrings ist es zu begrüßen, dass der Kinder- und Jugendbericht umfassend auf die Herausforderungen im ehrenamtlichen Engagement eingeht und dabei die bürokratischen Hürden hervorhebt, die es zwingend abzubauen gilt. […] [Der DBJR] sieht im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes und der damit einhergehenden Anpassungen des Gemeinnützigkeitsrechts insofern einen Schritt in die richtige Richtung, dass damit gemeinnützige Vereine sich über ihre Satzungszwecke hinaus gelegentlich tagespolitisch äußern dürften. Ziel muss es aus Sicht des Bundesjugendrings jedoch bleiben, das Engagement für Demokratie als solches als Gemeinnützigkeitszweck anzuerkennen.
Eine im Bericht nicht aufgeführte, jedoch wesentliche bürokratische Entlastung für das Ehrenamt kann eine vom Bundesjugendring schon lange geforderte Verfahrensanpassung sein, um die Prüfung der Voraussetzung nach § 72a SGB VIII für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit deutlich zu vereinfachen. Statt der bisherigen aufwändigen Beantragung, Vorlage, datenschutzkonformen Einsicht und Dokumentation würde eine zentrale Abfragemöglichkeit beim Bundeszentralregister, die als Ergebnis nur die Aussage enthält, ob einschlägige Einträge vorliegen oder nicht, ehrenamtliche Strukturen deutlich entlasten ohne die Aussagekraft zu verringern.
Der Bundesjugendring begrüßt das klare Bekenntnis des Berichts zu Freiwilligendiensten und gegen einen Pflichtdienst. Angesichts der erneuten Debatte über eine mögliche Einführung eines Pflichtdienstes, auch im Zusammenhang mit dem Wehrdienst, betont der Bundesjugendring die Position, die auf der 97. Vollversammlung beschlossen wurde: »Freiwilligkeit stärkt Demokratie und den Zusammenhalt – für einen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst statt eines verpflichtenden Gesellschaftsjahres«. […]
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Mentale Gesundheit: Umfassenderes Verständnis und gezielte Unterstützung
Der Kinder- und Jugendbericht liefert eine umfassende Analyse der multiplen Krisen und Herausforderungen, mit denen junge Menschen derzeit konfrontiert sind. Er macht deutlich, dass diese Krisen sich in einer Vielzahl von Stressfaktoren manifestieren, die potenziell negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit junger Menschen haben können. Die Herausforderungen sind vielfältig und reichen von den hohen Anforderungen des Bildungssystems und finanziellen Unsicherheiten bis hin zu den gravierenden Folgen kriegerischer Konflikte und globaler Krisen, insbesondere der Corona-Pandemie (S. 168).
Die Auswirkungen der Pandemie auf die junge Generation waren gravierend und oft unzureichend beachtet. Ihre Resilienz wurde laut Bericht stark beansprucht und die anhaltenden Belastungen führten zu einer erheblichen Beeinträchtigung ihrer psychischen Gesundheit (S. 57). Ein weiteres zentrales Thema ist die Einsamkeit, die mittlerweile als relevantes Anliegen in der Kindheits- und Jugendforschung anerkannt ist und als Indikator für weitreichende psychische Belastungen dient (S. 89). […]
DBJR-Kommentar: Die Einschätzung der Sachverständigenkommission, dass die mentale Gesundheit junger Menschen nicht isoliert, sondern im Kontext vielfältiger gesellschaftlicher und planetarer Krisen betrachtet werden sollte, entspricht der Position des Bundesjugendrings »Mentale Gesundheit junger Menschen in Krisenzeiten stärken!«. […] Zwar hat eine Sensibilisierung für die wachsenden mentalen Belastungen junger Menschen stattgefunden, jedoch mangelt es bisher an gezielten und vernetzten politischen Maßnahmen. Der Bundesjugendring fordert daher eine stärkere Verzahnung von Jugend- und Gesundheitspolitik, um der mentalen Gesundheit junger Menschen die umfassende, multiperspektivische Betrachtung zu geben, die sie erfordert. […]
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Demokratie unter Druck – Demokratiebildung
Der Kinder- und Jugendbericht thematisiert die wachsende Bedrohung der Demokratie durch verschiedene Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die sowohl Einzelne als auch die Gesellschaft gefährden und zu Übergriffen sowie Gewalt führen können (S. 107). Diese Entwicklungen machen auch vor den Lebenswelten junger Menschen nicht Halt und beeinflussen deren Leben in analoger und digitaler Form (S. 248).
Obwohl junge Menschen in Deutschland der Demokratie als Staatsform grundsätzlich zustimmen, haben sie ein deutlich negativeres Bild von politischen Parteien und deren Vertreter*innen. Viele empfinden die Parteipolitik als zu kurzfristig, auf Wiederwahl ausgerichtet, langsam in der Umsetzung und inkonsistent. Diese Wahrnehmungen führen dazu, dass die Politik als unattraktiv wahrgenommen wird, insbesondere im Hinblick auf die Interessen der jüngeren Generation (S. 248).
Die Sachverständigenkommission verweist auf das Recht jedes jungen Menschen »auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit« die zentralen Aufgaben zur Verwirklichung des Rechtes, die das Kinder- und Jugendhilfegesetz der Kinder- und Jugendhilfe überträgt. Sie sei in besonderer Verantwortung, um jungen Menschen die demokratischen Werte näher zu bringen. Sie sollten dazu befähigen, Demokratie zu erleben und mitzugestalten (S. 487f.). […]
Der Bericht macht deutlich, dass das breite Spektrum der Jugendverbände und -ringe sowie anderer Jugendorganisationen ein gemeinsames klares Verständnis für die Notwendigkeit der Demokratiebildung und Demokratieförderung teilt. Sie blicken auf jahrzehntelange Erfahrungen zurück und weisen regelmäßig eine in den Satzungen der Organisationen verankerte klare Ablehnung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in jeglicher Form und eine Ablehnung von Gewalt auf (S. 489).
Zum »Mythos Neutralitätsgebot« stellt der Bericht klar, dass rechtspopulistische Kreise das mit dem Beutelsbacher Konsens bestehende Kontroversitätsgebot immer wieder als Neutralitätsgebot verfälscht haben, um zu verhindern, dass demokratiefeindliche Bestrebungen und Ideologien der Ungleichheit im Rahmen demokratischer Bildung kritisch erörtert und als solche klar benannt werden. Dies übersieht, dass junge Menschen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe Angebote der Demokratiebildung erfahren sollen, was umgekehrt heißt, dass zum Auftrag der Jugendhilfeleistungen gezielt auch der Auftrag gehört, die Überzeugungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorzuleben, zu erklären und somit Fragen und Diskurse über politische und gesellschaftliche Themen zulassen und begleiten zu müssen. Das parteipolitische Neutralitätsgebot darf daher nicht mit einer inhaltlichen politischen Neutralität verwechselt werden (S. 250).
Die mit dem Demokratiefördergesetz geplante, aktuell aber nicht weiter vorangetriebene, gesetzliche Verankerung von Demokratieförderung, hätte – so der Bericht – ein Instrument zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung bewährter Strukturen zur Vielfaltsgestaltung, Extremismusprävention und politischer Bildung sein können. Damit wären für viele Programme, die mit einem phänomenübergreifenden Ansatz auf Demokratiebildung und Demokratieförderung ausgerichtet sind, die Partizipation und das Empowerment sowie das Gemeinwesen und der gesellschaftliche Zusammenhalt als Kernziele in den Vordergrund gerückt und eine gesetzliche Grundlage für nachhaltige Förderung ermöglicht worden. (S. 489).
DBJR-Kommentar: […] Der Bundesjugendring begrüßt ausdrücklich die klare Benennung des Zustands unserer Demokratie im Kinder- und Jugendbericht: Sie ist unter Druck. Dies zeigt auch eine bundesweite Erhebung zu den Sorgen und konkreten Befürchtungen von Jugendverbänden und -ringen vor erstarkenden rechtsextremen Parteien und ihrer möglichen Regierungsbeteiligung, die der Bundesjugendring in diesem Jahr durchgeführt hat.
Es ist gut und richtig, dass der Kinder- und Jugendbericht deutlich benennt, dass junge Menschen seit vielen Jahren stabil und in hohem Maße zur Demokratie in Deutschland als Staatsform stehen, während sie politische Parteien und deren Vertreter*innen zunehmend kritisch betrachten, da sie die Parteipolitik oft als inkonsistent und ihre Interessen nicht berücksichtigend empfinden. Diese Erkenntnis ist besonders relevant angesichts der zunehmenden und pauschalisierenden Kritik am Wahlverhalten junger Menschen bei den jüngsten Landtagswahlen. Anstatt ungerechtfertigte Schuldzuweisungen für ihr Wahlverhalten auszusprechen, benötigen junge Menschen von allen demokratischen Parteien ein umfassendes jugendpolitisches Angebot, das die Vielfalt politischer Themen und Handlungsfelder umfasst, die ihre Gegenwart und Zukunft betreffen. […] Demokratiebildung […] spielt dabei eine zentrale Rolle. Diese findet insbesondere in Jugendverbänden als »Werkstätten der Demokratie« statt, die jungen Menschen die Möglichkeit bieten, aktiv Verantwortung zu übernehmen, eigene Projekte zu realisieren und demokratische Erfahrungen zu sammeln. Dennoch offenbart die enge Verknüpfung von Problemanalyse und der Forderung nach verstärkter Demokratiebildung, wie sie auch im Kinder- und Jugendbericht vorgenommen wird, eine Problematik im Diskurs: Politische Akteure fordern häufig immer dann mehr Demokratiebildung, wenn junge Menschen »ausscheren«, indem sie beispielsweise Parteien unterstützen, die außerhalb des demokratischen Spektrums agieren. Der Bundesjugendring sieht hier die Notwendigkeit eines Umdenkens: Demokratiebildung ist keine »Feuerwehr«, die immer erst dann anrückt, wenn die Problemlagen bereits offensichtlich sind. Zur langfristigen Stärkung der Demokratie muss die Politik vielmehr Räume für junge Menschen schaffen, echte Partizipation ermöglichen und einen Schwerpunkt auf politische Bildung legen, die nicht nur in Schulen, sondern vor allem im außerschulischen Kontext, wie in Jugendverbänden, stattfindet. Politische Bildung muss als emanzipatorischer Prozess verstanden werden, der partizipativ und unter Mitbestimmung der jungen Menschen gestaltet wird. Bestehende Strukturen der Demokratiebildung müssen gestärkt werden, um jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, gesellschaftliche Verhältnisse kritisch zu reflektieren und eigene Positionen zu entwickeln. Andernfalls droht die Demokratie langfristig zu erodieren. Eine nachhaltige und strukturelle Regelförderung ist daher unerlässlich und der Projektförderung vorzuziehen.
Ferner unterstützt der DBJR die durch die Berichtskommission vorgenommene Interpretation der Entwicklungsziele des SGB VIII und verteidigt die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe gegen »vielfach behauptete und fehlinterpretierte angebliche politische Neutralitätspflichten«, die insbesondere von rechtsextremen Kräften als Mythos eines Neutralitätsgebots verbreitet werden. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe auf dem Recht eines jeden jungen Menschen, »auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit« beruht (§1 Abs. 1 SGB VIII). Die Annahme dieser Verantwortung ist eng verknüpft mit der Verpflichtung des Staates, die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe zu fördern und Angebote gemäß §11 Abs. 1 SGB VIII bereitzustellen. Insbesondere im Bereich der Jugendverbandsarbeit besteht eine »unbedingte Verpflichtung zur Förderung«, denn die »in §12 SGB VIII verankerte Förderungsverpflichtung knüpft inhaltlich nicht an die Förderung einzelner Projekte, sondern an die Existenz der Jugendverbände und Jugendgruppen an.«
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Schutz von Kindern und Jugendlichen priorisieren
Der 17. Kinder- und Jugendbericht unterstreicht, dass ein effektiver Kinder- und Jugendschutz nur durch eine selbstkritische Auseinandersetzung mit Schutzkonzepten als Schutzprozesse erreicht werden kann. Vorfälle, bei denen Pflegekinder in die Obhut von straffällig gewordenen Personen gegeben wurden, verdeutlichen den dringenden Bedarf an Schutzkonzepten auch für Jugendämter (S. 39).
Institutionelle Schutzkonzepte seien heute von zentraler Bedeutung und sollten verschiedene Maßnahmen zur Gewaltprävention in pädagogischen Einrichtungen umfassen, die Ursachen und Folgen von Gewalt berücksichtigen und auch neue Erkenntnisse über die Rolle von »Dritten«, also Bystandern bei sexualisierter Gewalt umfassen. Zentrale Elemente dieser Konzepte beinhalten darüber hinaus die Partizipation der Betroffenen, Beschwerdeverfahren, Verhaltensregeln, Präventionsangebote sowie spezifische Fortbildungen für Mitarbeitende. Eine offene Einrichtungskultur, die Sexualität thematisiert und Machtverhältnisse reflektiert, ist, so der Kinder- und Jugendbericht, entscheidend (S. 440).
Der Bericht empfiehlt ferner, Schutzkonzepte als organisationsspezifische Entwicklungsprozesse zu betrachten, die ein unterstützendes Schutzklima schaffen, das durch die Beteiligung aller Mitglieder gefördert wird. Dabei seien partizipative Risiko- und Potenzialanalysen wesentlich, um spezifische Maßnahmen wie Leitbilder und Handlungspläne zu entwickeln (S. 441). Zudem wird die inklusive Ausrichtung von Schutzkonzepten betont, insbesondere im Kontext von Menschen mit Behinderungen, in Heimerziehung oder unter Geflüchteten. […]
DBJR-Kommentar: Dem stimmt der Bundesjugendring zu, denn das Engagement im Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt ist ein unverzichtbares Element des Selbstverständnisses der Jugendverbände und -ringe. Er stellt bereits 2016 in seiner Position »Prävention braucht Struktur« fest: »Ein wirksamer Schutz vor sexualisierter Gewalt in unseren Strukturen kann durch solche Präventionsmaßnahmen allerdings nur dann erreicht werden, wenn ihnen eine Gesamtstrategie zugrunde liegt, welche die spezifischen Strukturen und Prinzipien der Jugendarbeit einbezieht sowie auf allen Ebenen von Jugendverbänden und -ringen wirksam wird.« Die Stärkung von individueller, struktureller und gesellschaftlicher Aufarbeitung, die Qualitätssicherung im Kinderschutz und die Unterstützung Betroffener ist für Jugendverbände und –ringe ein wesentliches Ziel. Dies hat der Bundesjugendring zuletzt in seiner Stellungnahme zum inzwischen vorliegenden Entwurf eines ›Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen‹ deutlich gemacht und darin auch den Entwurf in seiner Zielstellung und Grundausrichtung sowie die damit angestrebte Stärkung des Rechtes auf Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ausdrücklich begrüßt. Die darin vorgesehene Erweiterung der Vorgaben zur Qualitätsentwicklung im Bereich »Gewaltschutz« für alle Handlungsfelder verpflichtend zu machen, begrüßt er. Der Bundesjugendring betont jedoch auch, dass für die spezifischen ehrenamtlich geführten Strukturen auch Unterstütznutzungsmöglichkeiten vor Ort geschaffen und ausgebaut werden müssen, da Schutzkonzepte speziell an die Bedürfnisse jeder Organisation und vor Ort angepasst werden. Ein wirksamer Schutzprozess erfordert immer eine regelmäßige Reflexion und Anpassung. […]
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Diversität anerkennen und fördern
Der 17. Kinder- und Jugendbericht betont die zunehmende Vielfalt in den Lebenswelten und Orientierungen junger Menschen in Deutschland (S. 110). Er hebt die Bedeutung einer diversitätssensiblen Perspektive hervor und untersucht diese in zwei zentralen Dimensionen: Erstens reflektiert er die objektive Diversität in der Zusammensetzung der Bevölkerung. Deutschland zeigt sich als Gesellschaft, die in vielfältiger Hinsicht divers ist. Zweitens wird auf die Selbstbilder und sich verändernde Normen der Bevölkerung bezüglich Diversität eingegangen (S. 111).
Die Sachverständigenkommission nimmt eine postheteronormative Perspektive ein und betrachtet sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in ihrer gesamten Breite als Bedingung des Aufwachsens junger Menschen (S. 215). Zur erheblichen Verbesserung der Lebensqualität für trans-, inter- und non-binäre Personen in Deutschland habe das Selbstbestimmungsgesetz, das im November 2024 in Kraft tritt, geführt (S. 220). Jedoch kritisiert der Bericht, dass Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe oft die Auswirkungen von Heteronormativität und die Bedarfe nicht-heterosexueller und nicht-cisgeschlechtlicher Jugendlicher unterschätzen. […]
Auch Einwanderung prägt das Aufwachsen in Deutschland. Der Kinder- und Jugendbericht betont die positive Haltung junger Menschen gegenüber einer Einwanderungsgesellschaft die zeige, dass Diversität in den Lebenswelten junger Menschen zunehmend als Normalität anerkannt wird (S. 207). In Bezug auf religiöse und kulturelle Identitäten macht der Bericht darauf aufmerksam, dass hier bisweilen strukturelle Hürden bestehen, etwa für muslimische Jugendverbände. Für in religiöser Hinsicht muslimisch orientierte Träger der Kinder- und Jugendhilfe ergebe sich bisher meist eine zwingende Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, was deren Engagement und Anerkennung in der Jugendhilfe einschränkt (S. 317).
Behinderung als Differenzkategorie wird im Bericht emanzipatorisch verstanden und zielt darauf ab, gesellschaftliche Teilhabebarrieren abzubauen und die Befähigung von Menschen mit Behinderung zu fördern (S. 209). Trotz dieser Perspektive sind Freizeitgestaltung und kulturelle Teilhabe für Jugendliche mit schweren Behinderungen oft erschwert, beispielsweise durch fehlende Zugänge oder spezifische Unterstützungsangebote.
Um den Anforderungen einer zunehmend vielfältigen Gesellschaft gerecht zu werden, fordert der Bericht von den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe eine Offenheit für Diversität. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass qualitativ gute Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe in einer vielfältigen Gesellschaft nicht lediglich konzeptionelle, sondern strukturelle und personelle Aspekte umfasst, um Aufgaben, Funktionen und die Leistungsrealität der Kinder- und Jugendhilfe vielfältiger zu machen. […]
DBJR-Kommentar: [Der] DBJR […] hat sich in den Gesetzgebungsprozess rund um das Selbstbestimmungsgesetz eingebracht und dabei gefordert, dass die Altersgrenze, ab der auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten die Möglichkeiten des Selbstbestimmungsgesetzes in Anspruch genommen werden können, auf 14 Jahre herabgesenkt werden muss. Mit der nun im Selbstbestimmungsgesetz festgeschriebenen Altersgrenze von 18 Jahren bleibt dieses an entscheidender Stelle hinter anderen liberalen Errungenschaften für ein selbstbestimmtes Aufwachsen junger Menschen zurück. Insofern kann der Bundesjugendring die Einschätzung der Sachverständigenkommission, dass das Selbstbestimmungsgesetz zu einer erheblichen Verbesserung der Lebensrealität für trans-, inter- und non-binäre Personen in Deutschland geführt hat, nicht uneingeschränkt teilen.
Der Bundesjugendring begrüßt, dass der Kinder- und Jugendbericht umfassend unterschiedliche Diskriminierungskategorien in den Blick nimmt und notwendige Schritte für gesellschaftliche Teilhabe und den Abbau von Diskriminierung formuliert. Gleichzeitig erkennt der Bundesjugendring an, dass die diskriminierungskritische Öffnung der eigenen Strukturen notwendig ist. Hier sind alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe in der Pflicht, ihren eigenen Beitrag zu leisten. Hierfür hat der Bundesjugendring zahlreiche Formate geschaffen, die diese Prozesse begleiten und kontinuierlich reflektieren. Gleichwohl ist die geteilte Erfahrung diskriminierungskritischer und inklusiver Öffnungsprozesse, dass diese neben einer ausgeprägten diskriminierungskritischen Haltung vor allem Zeit und monetäre Ressourcen benötigen. […]
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Armut in Kindheit und Jugend überwinden
Die Anzahl der jungen Menschen in Deutschland, die in Armut leben, ist alarmierend. Dabei ist Kinder- und Jugendarmut kein Schicksal, sondern eine Folge der mangelhaften finanziellen Absicherung junger Menschen und ihrer Familien, so der Kinder- und Jugendbericht. Hier wirft die Sachverständigenkommission den politisch Verantwortlichen Untätigkeit vor. Obgleich der Nachweis, dass Kinder und Jugendliche in Armut mit einem eklatanten Mangel an Teilhabe aufwachsen, seit Jahrzehnten vorliege und ihre systematische Benachteiligung hinlänglich untersucht sei, habe dieses Wissen in den letzten Jahren nichts grundlegend verändert (S. 136). Die Sachverständigenkommission regt an, dass sich alle gesellschaftlichen Akteur*innen und Gruppen über eine nachhaltige Strategie zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut verständigen sollen (S. 192).
Umfassend geht der Bericht auf die Kindergrundsicherung ein. Dieses wichtige armuts-, kinder- und familienpolitische Instrument sei entwickelt worden, um zu einem Paradigmenwechsel zu bewirken, die Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut politisch zu priorisieren und Möglichkeiten zielgenauer Maßnahmen zu schaffen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es laut dem Bericht grundlegender Entscheidungen über die konkrete Ausgestaltung – insbesondere beim Zugang und der Höhe der Leistung und des hierfür neu zu ermittelnden Existenzminimums. Darüber hinaus sollten mit einer Kindergrundsicherung ein Abbau von Bürokratie sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verbunden sein. Kern des Konzepts ist laut der Sachverständigenkommission der Gedanke, dass Kinder und Jugendliche als Anspruchsberechtigte anerkannt werden (S. 193).
DBJR-Kommentar: Der Bundesjugendring ist der Auffassung, dass in der Zivilgesellschaft bereits umfassende und nachhaltige Strategien zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut in Deutschland entwickelt wurden, es jedoch an der politischen Umsetzung dieser Konzepte, mangelt. Im Rahmen des Ratschlags Kinderarmut haben der Bundesjugendring und zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen konkrete Vorschläge zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut formuliert und in einer gemeinsamen Erklärung veröffentlicht. Dazu gehören auch Empfehlungen für die Ausgestaltung einer echten Kindergrundsicherung, die eine Neubewertung des soziokulturellen Existenzminimums sowie Verbesserungen der Leistungen in den Bereichen Bildung und Teilhabe umfasst. Darüber hinaus betont der Bundesjugendring, dass zur Unterstützung junger Menschen in verschiedenen Lebensphasen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, wie etwa eine Regelsatzberechnung im BAföG, die sich am tatsächlichen Bedarf der Studierenden orientiert und regelmäßig aktualisiert wird, sowie die Bereitstellung von günstigem Wohnraum für junge Menschen in Studium oder Ausbildung. Auch diese Forderungen für konkrete Maßnahmen liegen politischen Entscheidungsträger*innen bereits seit Langem vor. Um die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen erfolgreich umzusetzen, bedarf es nicht nur eines umfassenden politischen Willens, der die Bedürfnisse junger Menschen in den Mittelpunkt rückt, sondern auch einer nachhaltigen, jugend- und generationengerechten Fiskalpolitik. In diesem Kontext sieht der Bundesjugendring im Kinder- und Jugendbericht eine entscheidende Leerstelle. […]
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Räume für Freizeitgestaltung stärken
Die Schaffung und Stärkung von Räumen für die Freizeitgestaltung junger Menschen ist von zentraler Bedeutung für ihre soziale Entwicklung und Identitätsfindung. Der Kinder- und Jugendbericht hebt hervor, dass diese Räume als eigenständige Entwicklungs- und Erprobungsräume fungieren müssen. Es geht nicht lediglich um systematische Fördermaßnahmen, sondern vielmehr darum, Freiräume für die persönliche Entfaltung zu gewährleisten, insbesondere durch sozialpädagogische Angebote. Regelmäßige Gruppenstunden, geschlechterspezifische Programme, Ferienfreizeiten sowie sportliche, kreative und künstlerische Angebote, die auf die Interessen der jungen Menschen zugeschnitten sind, spielen dabei eine entscheidende Rolle (S. 375).
Allerdings stellt der Bericht fest, dass es einen besorgniserregenden Rückgang an Einrichtungen gibt, die für die Freizeitgestaltung und außerschulische Bildung junger Menschen von Bedeutung sind. Der Bericht weist auf den Rückgang unter anderem von Jugendbildungsstätten hin, was zu einer Einschränkung der Freiräume für selbstbestimmte Freizeitgestaltung und Erholung führt (S. 369). Der von den jungen Menschen nicht besonders geschätzte Ausbau der Ganztagsschulen verschärfe aus ihrer Perspektive den Mangel an frei verfügbarer, selbstbestimmt zu gestaltender Freizeitzeit. (S. 138).
Betont wird, dass Jugendliche oft mit einer Vielzahl von Verpflichtungen konfrontiert sind, die ihnen kaum Raum für soziale Kontakte oder Erholung lassen. Besonders auffällig sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede im subjektiven Zeitempfinden: Weibliche Jugendliche berichten häufiger von einem Mangel an Zeit für Familie, Freunde und persönliche Auszeiten (S. 149). Die unzureichende Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie der steigende Leistungsdruck in der Schule führen zudem zu einer geringeren Zufriedenheit mit den zeitlichen Freiräumen, die jungen Menschen zur Verfügung stehen (S. 150).
Vor dem Hintergrund der Einschränkungen während der Covid-19-Pandemie betont der Bericht die Notwendigkeit, unmittelbar nach den Beschränkungen, aber auch noch weit darüber hinaus, insbesondere in den Freizeitbereich der jungen Menschen zu investieren und hier Normalität oder gar einen Angebotsüberschuss herbeizuführen, wie es auch vom Deutschen Ethikrat gefordert wird (S. 257). […]
DBJR-Kommentar: Der Bundesjugendring teilt die Einschätzung der Berichtskommission, dass junge Menschen Freiräume benötigen, um sich in ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten zu entfalten. Freiräume bedeuten aus Sicht des Bundesjugendrings einerseits Zeiträume, in denen junge Menschen ohne äußere Vorgaben ihren Interessen nachgehen können. Hier stimmt der Bundesjugendring mit dem Kinder- und Jugendbericht darin überein, dass diese zeitlichen Freiräume zunehmend durch steigenden Leistungsdruck, die Verdichtung von Lerninhalten sowie den Ausbau ganztägiger Bildungsangebote eingeschränkt werden. Dies wird sich aus Sicht des Bundesjugendrings mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 für diese Altersgruppe noch weiter verstärken. Der zunehmende Mangel an Freiraum ist auch eine Folge wachsender Zukunftssorgen junger Menschen in einer wettbewerbsorientierten Gesellschaft, die sie beständig antreibt, sich in allen Lebensbereichen zu behaupten. Die ständige Botschaft, nur durch herausragende Leistungen in der globalisierten Welt erfolgreich bestehen zu können, erzeugt zusätzlichen Druck. Junge Menschen erleben diesen Konkurrenzdruck bereits in der Schule, in der der Zugang zu attraktiven Studien- und Ausbildungsplätzen hart umkämpft ist.
Junge Menschen benötigen neben der notwendigen Anregung und Erziehung Freiräume als Räume ohne staatliche oder gesellschaftliche Vordefinitionen, in denen das Aufwachsen so wenig wie möglich von außen gesteuert oder normiert wird. Diese Räume zu sichern und neu zu schaffen, ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. In diesem Sinne werden Freiräume sowohl in zeitlicher, lokaler und -gestalterischer Dimension, aber auch im übertragenen Sinne benötigt. Die tatsächliche Verfügbarkeit von Orten, an denen sich junge Menschen unverzweckt aufhalten und entfalten können, verringert sich stetig. Der Bericht dokumentiert den anhaltenden Rückgang an entsprechenden Einrichtungen wie etwa Jugendbildungsstätten. Hier fordert der Bundesjugendrings bereits seit Langem die Umsetzung eines entsprechenden Investitionsprogramms, um Jugendbildungsstätten und andere gemeinnützige Freizeit- und Übernachtungsstätten als zentrale Orte der Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten.
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Schlussbemerkungen
Der 17. Kinder- und Jugendbericht ist […] für die Arbeit des Bundesjugendrings von großer Bedeutung und wird einen zentralen Referenzrahmen bilden. Der DBJR begrüßt ausdrücklich, dass der Bericht die komplexe Lage unterschiedlicher Krisen und ihre weitreichenden Auswirkungen auf junge Menschen umfassend beleuchtet. Positiv hervorzuheben ist, dass der Bericht an entscheidenden Stellen anwaltschaftlich Position für junge Menschen Position einnimmt und treffende Zustandsbeschreibungen bietet – etwa, wenn er die Gesellschaft als eine »(Nicht)-Beteiligungsgesellschaft« für junge Menschen beschreibt und ihre Rolle als gesellschaftliche Minderheit anspricht. Der Bundesjugendring hätte sich teilweise jedoch weniger Beschreibung sondern politische und fachliche Empfehlungen im Sinne des gesetzlichen Auftrags gewünscht: »Neben der Bestandsaufnahme und Analyse sollen die Berichte Vorschläge zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe enthalten.«
Der Bundesjugendring vermisst an einigen Stellen des Kinder- und Jugendberichts genauere und klare Formulierungen der Sachverständigenkommission. Die Formulierung, dass rechtspopulistische Kreise das mit dem Beutelsbacher Konsens bestehende Kontroversitätsgebot immer wieder missdeutet hätten (S. 250), ist verharmlosend. Es sind rechtsextreme Akteur*innen, die das Kontroversitätsgebot verfälschen. Ebenso kritisch sieht der Bundesjugendring die Formulierung, dass »das Gebot der ›Parteineutralität‹, soweit es überhaupt im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe anwendbar sei, nicht mit einer inhaltlichen politischen Neutralität verwechselt werden dürfe« (S. 250). Hier wäre aus Sicht des Bundesjugendrings nötig gewesen, die Rechtslage klar und eindeutig zu benennen. Die übergreifende Geltung eines Neutralitätsgebotes für nicht-staatliche Akteure ist ein Mythos, der gezielt instrumentalisiert wird, um freie Träger einzuschränken und zu diskreditieren.
Die im Bericht formulierten Leitlinien »Jung sein können mit Zuversicht und Vertrauen – was Kinder- und Jugendhilfe vertrauenswürdig macht« sind umfassend und präzise formuliert. Angesichts gesellschaftlicher Umbrüche und Krisen ist eine Anpassung der Handlungsgrundsätze der Kinder- und Jugendhilfe an diese Herausforderungen unerlässlich. Der Bericht betont jedoch auch, dass es zur Umsetzung dieser Grundsätze an entsprechenden Ressourcen nicht fehlen darf. Sowohl die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt als auch die Jugendverbandsarbeit im Speziellen haben sich bereits umfassend auf den Weg gemacht, ihre Angebote und Strukturen den Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen. Nun gilt es, diese Bestrebungen endlich mit den notwendigen Ressourcen zu unterstützen, um jungen Menschen auch weiterhin ein gerechtes Aufwachsen zu ermöglichen.
Grundsätzlich gilt es, künftig eine Balance zwischen der notwendigen Fokussierung auf den krisenbeladenen Status quo und der notwendigen Arbeit an einer gemeinsamen Zukunftsvision zu schaffen – eine Vision, die auch an die grundlegenden politischen Stellschrauben greift. Die Jugendverbände als »Werkstätten der Demokratie« werden hierfür weiterhin in demokratischen Prozessen Vorschläge entwickeln, die es vor dem Hintergrund der Vielzahl und Gleichzeitigkeit von Krisen, wie sie der Kinder- und Jugendbericht eindrücklich aufzeigt, zu berücksichtigen gilt.
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Wo ist was erhältlich?
Den 17. Kinder- und Jugendberich gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend- unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/17-kinder-und-jugendbericht-244628
Der DBJR-Kommentar zum Bericht (in voller Länge) ist zu finden unter: www.dbjr.de/fileadmin/PDFtmp/Kommentierung-17._KJB-Bundesjugendring.pdf