Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 2-2023, Rubrik Titelthema

Beschwerdemanagement

Das Beschwerdemanagement dient dazu, dass sich Mitarbeitende, Ehrenamtliche, Teilnehmende und Jugendleiter*innen an eine unabhängige Stelle im Verband mit ihren Anliegen und Beschwerden hinsichtlich sexualisierter Gewalt und Diskriminierung wenden können.

Wie kann ein Beschwerdemanagement aussehen und wie die Implementierung im Jugendverband gelingen? Das Angebot sollte allen bekannt sein und den Aktiven im Verband immer wieder vorgestellt werden, damit diese die Beschwerdemöglichkeiten nutzen und auch Neulinge von dem Angebot erfahren. Das Beschwerdeverfahren ist generell gemeinsam und partizipativ mit allen im Verband aktiven und tätigen Menschen zu erarbeiten. Die Beschwerdemanagementbeauftragten, die weder dem Vorstand angehören noch als Vertrauenspersonen fungieren sollten, müssen gut erreichbar sein und in Kontakt zu Fachberatungsstellen stehen, um in Falle einer Vermutung der sexualisierten Gewalt direkte Ansprechpersonen nennen zu können. Die Beauftragten werden den Aktiven und auch den Eltern teilnehmender Kinder und Jugendlicher vorgestellt (z.B. vor einer Freizeit mit dem Infobrief) und die Information zur Kontaktaufnahme auf der Homepage veröffentlicht. Alle Beteiligten sind sich darüber im Klaren, was mit Ihren Vorschlägen, Beschwerden oder Wünschen geschieht.

Ein einfaches Beispiel für ein niedrigschwelliges Angebot stellt der Kummerkasten dar. Dieser kann für alle gut sichtbar und leicht zugänglich im jeweiligen Verband angebracht werden.

Die Beschwerdemanagementbeauftragten kümmern sich um den Kummerkasten und die Bearbeitung der Beschwerden. Die jeweilige Vorgehensweise muss vertrauenswürdig sein und allen im Verband bekannt sein. Ein Kummerkasten oder eine Motz-Box kann beispielsweise auch auf Freizeiten genutzt werden und von einer Person oder zwei Personen aus dem Leitungsteam bearbeitet werden.

Nicht zu vernachlässigen ist die Evaluation des Beschwerdemanagements. Diese sollte ebenfalls durch die Beschwerdemanagementbeauftragten im Verband erfolgen. Diese können einen jährlichen Bericht verfassen, der beispielsweise auf der Homepage oder in Publikationen veröffentlicht wird. Eine schriftliche Befragung der Teilnehmenden zum Abschluss von Angeboten, Seminaren und Freizeiten gehört ebenfalls zur Evaluation. Aspekte, die diesbezüglich abgefragt werden können, sind folgende:
• die gesamte Veranstaltung,
• einzelne Aktionen / Ausflüge / Workshops / Bunter Abend etc. (genau beschreiben, damit sich die Teilnehmenden besser an die jeweiligen Situationen erinnern können),
• Räumlichkeiten und Anreise,
• Verpflegung,
• Verhalten der Teamenden / Leiter*innen gegenüber den Teilnehmenden,
• Verhalten der Teilnehmenden untereinander.

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Hinweis:

Die Ergebnisse lassen sich beispielsweise direkt in der Planung der nächsten Freizeit anwenden. So werden für Teilnehmende, Eltern und Aktive sichtbar, dass ihre Beschwerden und Wünsche ernstgenommen werden.