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Politisches und Rechtliches

Landesjugendring Hamburg e.V.

Zur Fortschreibung des Landesförderplans „Familie und Jugend“

Beschluss der LJR-Vollversammlung am 24. Februar 2016

Der Entwurf des Landesförderplans „Familie und Jugend“ (LFP) der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) für den Zeitraum 2017 bis 2021 soll in der vorliegenden Entwurfsfassung nicht vom Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) beschlossen werden. Der Landesjugendring Hamburg e.V. (LJR) fordert eine Zweiteilung des LFP, wie sie auch in der bisherigen Fassung vorhanden war (Teil I-A und I-B). Die Förderung der Jugendverbandsarbeit (im bisherigen LFP Teil I-B, Seiten I-XI; im neuen Entwurf der BASFI unter Abschnitt D Nummer 2, Seiten 20-28) wird als gesonderter Teil des LFP, mit deutlicher Trennung von den anderen Förderpositionen gefasst  und in einer gesonderten Sitzung vom LJHA beraten und beschlossen. Weiterhin spricht sich der LJR gegen folgende Änderung im neuen LFP zur Jugendverbandsarbeit aus:
Bezüglich der Bereitstellung von Räumen für die Jugendarbeit (Förderposition 2.3.1.5): Auf Seite 24 des neuen Entwurfs der BASFI wurde der erste Absatz dahingehend verändert, dass folgender Satz ersatzlos gestrichen wurde: „Die Bereitstellung von Räumen in behördlichen Gebäuden erfolgt für anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gebührenfrei.“ Die Streichung des Satzes würde für Jugendverbände und ihre Gruppen von Nachteil sein. Der LJR fordert, eine neue Regelung zu finden, dass auch unter Berücksichtigung von veränderten Verwaltungsvorschriften keine Nachteile im Ver-gleich zum bisherigen LFP entstehen. Behördliche Räume sollen weiterhin ohne Einbringung von Eigenmitteln nutzbar sein können. Der LJR-Vorstand wird beauftragt, gemeinsam mit den LJHA-Delegierten und der BASFI einen gangbaren Vorschlag zu erarbeiten, durch den die obige Forderung umgesetzt werden kann. Dieser Vorschlag wird dann in die Beratungen des LJHA eingebracht. Weitere Vorschläge der Jugendverbände bzw. deren Vertreter_innen im LJHA können im Zuge der Beratungen bis spätestens 31.7.2016 eingebracht werden. Anschließend wird der gesonderte Teil 2 dann vom LJHA auf seiner ersten Sitzung nach der Sommer-pause (12.09.2016) beschlossen.
Im restlichen Teil des neuen LFP-Entwurfs der BASFI (Seiten 1-19 und 29-62) werden alle Passagen mit Bezug auf die Jugendverbandsarbeit ersatzlos gestrichen. Diese Seiten können dann vom LJHA auch schon als Teil 1 (neu) des LFP in einer früheren Sitzung beschlossen werden.

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Einstimmig beschlossen auf der Vollversammlung des Landesjugendrings Hamburg am 24. Februar 2016 | Download als PDF