Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 3-2005, Rubrik Titelthema

Wer darf wählen ?

-- Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz (Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft)
-- die am Wahltag - Sonntag, den 18. September 2005 - das 18. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 19. September 1987 geboren sind, und
-- seit mindestens drei Monaten, also seit dem 18. Juni 2005 in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben.

-- Wählen darf nur, wer als Wahlberechtigte/r in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist.
-- Achten Sie darauf, dass Ihnen bis zum 3. September die Wahlbenachrichtigungskarte zugegangen ist.
-- Wenn Sie bis zum 3. September keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt.
-- Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wo Ihr Wahllokal ist, in dem Sie am 18. September zwischen 8:00 und 18:00 Uhr wählen können. Nehmen Sie Ihren (gültigen) Personalausweis und die Wahlbenachrichtigungskarte
mit zur Wahl und legen beides dem Wahlvorstand vor.