Landesförderplan »Familie und Jugend« der Freien und Hansestadt Hamburg
2023 bis 2027 (Fassung vom 18.10.2021) | Landesförderplan als PDF
Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen im Bereich der überregionalen Jugendverbandsarbeit ist der geltende Landesförderplan „Familie und Jugend“.
Der Förderplan gliedert sich in zwei Teilpläne: Der Teil I umfasst Förderpositionen für sozialpädagogische Projekte, die auf gesamtstädtischer Ebene wirken. Im Teil II wird die Förderung der überregionalen Jugendverbände dargelegt:
• Angebote der Selbstorganisation und der außerschulischen Jugendbildung
• Freizeiten und Erholungsangebote
• internationale Jugendarbeit und Begegnungen
• besondere Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit
• Landesjugendring Hamburg e.V.
• verbandsübergreifende Jugendbildungsstätte.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der §§ 11, 12, 73 und 74 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit §§ 28 und 31 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des SGB VIII (AG SGB VIII) und der Hamburger Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII in ihren jeweils geltenden Fassungen.
Das Förderprogramm unterstützt eine gesamtstädtisch wirkende Infrastruktur der Jugendverbandsarbeit und der außerschulischen Jugendbildung. Die Abgrenzung zur bezirklichen Zuständigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass
• die Jugendverbände überregional, d.h. hamburgweit organisiert sind,
• ihre Zielgruppen (junge Menschen, ehrenamtliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren) aus dem gesamten Hamburger Stadtgebiet Zugang zu ihren Angeboten haben,
• eine gesamtstädtische Zusammenarbeit der Jugendverbände mit der zuständigen Behörde fachlich sinnvoll und ökonomisch ist.
• Siehe dazu auch:
https://www.hamburg.de/jugendhilfe/veroeffentlichungen/117122/landesfoerderplan/
Richtlinie für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Anerkennungsrichtlinie vom 14. Mai 2018 (PDF)
Alle Informationen zum revidierten Bundeskinderschutzgesetz (siehe Gesetzestext; 2012) sowie zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses von Ehrenamtlichen in den Jugendverbänden finden sich in der Rubrik „Prävention und Kindeswohl”.
Alle rechtlichen Grundlagen, Formulare und Erläuterungen zur Juleica finden sich in der Rubrik juleica auf dieser Website.
Alle Anträge und Merkblätter für Freizeiten und Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung finden sich unter:
https://www.hamburg.de/landesfoerderplan/2898852/antraege-landesfoerderplan/