Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 3+4-2023, Rubrik Titelthema

Geht Altona voran?

Der Entwurf eines Rahmenkonzepts zur Ausgestaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk Altona

Von Volker Vödisch, Vorsitzender des Unterausschusses Beteiligung im Jugendhilfeausschuss für die Linksfraktion in der Bezirksversammlung Altona

Rechte und Realitäten. Kinder haben Rechte. Das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, das Recht auf Bildung oder eine gute Versorgung gehören dazu. Sie haben ebenso das Recht, ihren Willen und ihre Meinung frei und ohne Repressionen auszudrücken, gehört zu werden und sich an Entscheidungen zu beteiligen.

Diese insgesamt in der UN-Kinderrechtskonvention festgehaltenen Rechte von Kindern gelten auch in Deutschland. Allerdings wurden sie bis heute nicht als besondere Rechte in das Grundgesetz überführt. Die Kinder gelten zwar nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Träger der dort festgehaltenen allgemeinen Grundrechte, doch können sie ihre Rechte nicht selbst einfordern und einklagen. Das können nur ihre Eltern. Sie sind also darauf angewiesen, dass ihnen die Gesellschaft als Ganzes und ihre Institutionen Schutz bieten und ihre Rechte wahren. Der letzte Versuch, die Kinderrechte gemäß UNKRK im Grundgesetz zu verankern, scheiterte schon gut vier Monate vor der letzten Bundestagswahl bei einer Verhandlungsrunde mit allen Bundestagsfraktionen am 8. Juni 2021. Seither ist auch unter der neuen Bundesregierung nicht viel geschehen.

Im bundesweit geltenden Kinder- und Jugendstärkungsgesetz untermauern verschiedene Paragrafen die Beteiligungsrechte. Auf der Bezirksebene ist besonders der Paragraf 33 des Bezirksverwaltungsgesetzes hervorzuheben. Unter der Überschrift »Beteiligung von Kindern und Jugendlichen« heißt es: »Das Bezirksamt muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu entwickelt das Bezirksamt geeignete Verfahren«. 2006 trat § 33 des Bezirksverwaltungsgesetzes in Kraft. Ernsthafte Umsetzungsbestrebungen gibt es leider erst seit wenigen Jahren.

Anläufe in der Stadt. Hamburg bietet in der Partizipation einen Flickenteppich. Viele Akteure wie Stiftungen, themenzentrierte Projektträger, Jugendverbände, Sozialraummanagements, Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit oder Gesellschaften mit einem wirtschaftlich operativen Hintergrund mühen sich, bieten Beteiligungsmöglichkeiten und Beteiligungsformate. Doch es fehlt an Ressourcen, Verknüpfung, Zusammenarbeit, Koordination und Kontinuität. Mitunter fehlt es auch an Ideen für langjährige Beteiligungsprozesse.

In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder in Schleswig-Holstein gibt es in vielen Kommunen Kinder- und Jugendbeiräte, Jugendgemeinderäte und Jugendparlamente. Meist handelt es sich dabei um repräsentative Beteiligungsstrukturen, die nicht unbedingt eine breit gefächerte, tiefergehende Beteiligung widerspiegeln, aber so etwas gibt es immerhin. Hamburg macht da keine gute Figur.

Die Kommunikation von Politik und Verwaltung mit Kindern und Jugendlichen existiert in Hamburg so gut wie nicht. In Schulen gibt es zwar Mitbestimmungsrechte, doch sie kommen dort nicht umfänglich zum Tragen und müssten ausgebaut werden. Gleiches gilt auch für viele andere Felder. Viele Kinder und Jugendliche wissen auch nicht oder nur ungenügend über Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort Bescheid. Diejenigen, die an Beteiligungsprojekten in ihrem Lebensumfeld teilnahmen, haben danach oft genug mit Enttäuschung und Frustration zu kämpfen, wenn ihre Ideen und Vorschläge nicht sichtbar und zeitnah umgesetzt wurden. Beteiligung ist dann erfolgreich, wenn Kindern und Jugendlichen zugehört wird, sie Handlungsfreiräume erhalten, sie Wertschätzung erfahren, ihnen nicht zu viel versprochen und ihnen verbindlich wie ernstnehmend begegnet wird.

Lage vor Ort. Im Bezirk Altona wurde in der Vergangenheit und vor dem Hintergrund des § 33 versucht, ein Konzept für die Kinder- und Jugendarbeit auf die Beine zu stellen. Leider kam zu wenig dabei heraus. Das Vorhaben blieb im Grunde liegen und das Thema wurde eher innerhalb der Verwaltungsstrukturen bewegt. Natürlich gab es Beteiligungsangebote und Beteiligungsverfahren, die sich meist auf bauliche Umgestaltungen bezogen oder in den Einrichtungen der Offenen kinder- und Jugendarbeit angestoßen wurden. Für mehr fehlten meines Eindruckes nach Ressourcen für Personal und Sachmittel. Schließlich wurde ein neuer Versuch unternommen, Partizipation auf die politische Tagesordnung zu bekommen.

Im zweiten Halbjahr 2020 konstituierte sich auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses im Bezirk Altona der landesweit erste Unterausschuss Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (im folgenden UA Beteiligung). Die Mitglieder dieses Ausschusses organisierten einen vierstündigen Workshop Umgestaltungen zum Thema »Grundlagen und Perspektiven der Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk Altona«. Die Teilnehmer:innen diskutierten nach den Einführungsreferaten in drei Arbeitsgruppen folgende Schwerpunkte:
• Von der Mitsprache und Mitbestimmung zur Selbstbestimmung: Wie kann es gelingen und was muss dafür getan werden?
• Welche Voraussetzungen werden benötigt, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf allen Ebenen, in der Kooperation und zu allen sie betreffenden Belangen zu fördern und zu sichern?
• Beschwerdemanagement und Ombudsstellen als Einrichtungen zur Wahrung der Rechte und des Schutzes der Kinder und Jugendlichen.

Als Referenten hatten wir Thomas Glaw und Moritz Schwerthelm gewonnen, die dem Institut für Partizipation und Beteiligung in Kiel angehören. Beide waren von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beauftragt worden, gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe das »Rahmenkonzept zur Beteiligung junger Menschen an der Erstellung von Jugendförderplänen auf der Grundlage des Berliner Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes« für Bezirke und Land zu erarbeiten und den Erstellungsprozess fachlich zu begleiten.

Das Altonaer Beteiligungskonzept. Seither erarbeiten die Mitglieder des UA Beteiligung, darunter zwei der Freien Träger, ein Rahmenkonzept zur Ausgestaltung der Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk Altona, in das eine Reihe von Vorschlägen und Beiträgen des Workshops geflossen sind. Ein erster Entwurf wurde im März 2022 dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorgelegt. Inzwischen wurde das Konzept von den Mitgliedern des Unterausschusses in konstruktiver Zusammenarbeit überarbeitet und erweitert, doch noch ist diese Arbeit nicht abgeschlossen.

Der Entwurf. Einleitend heißt es: »Junge Menschen haben ein Recht auf die Teilnahme und Teilhabe an der Gesellschaft. Ihre Einbeziehung ist wertvoll für die gesellschaftliche Entwicklung. Ihnen muss ermöglicht werden, in Interaktion und Kooperation mit anderen Mitgliedern der Gesellschaft, die eigenen und die gemeinsamen Lebensverhältnisse zu gestalten. Kinder sind gewissermaßen selbst Expert:innen in ihrem Lebensumfeld und in ihren Familien. Sie an der Quartiersentwicklung und an der Jugendhilfeplanung zu beteiligen, ist nur folgerichtig. Sie hinsichtlich ihres Wohls in ihren Familien, hinsichtlich der Hilfen zur Erziehung und zu ihrem seelischen und körperlichen Schutze an weitreichenden Entscheidungen und alternativen Lösungen zu beteiligen ebenso.

Der Bezirk Hamburg-Altona stellt daher eine demokratische, systematische, kontinuierliche und breite Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicher, um sie frühzeitig an allen Entscheidungs-, Entwicklungs-, Planungs- und Gestaltungsprozessen in ihrem Lebensumfeld und hinsichtlich ihres gesellschaftlichen Daseins zu beteiligen. Sie soll bei jungen Menschen zur Selbstbestimmung und zur Wahrnehmung von gesellschaftlicher Mitverantwortung führen – hierbei kommt nicht allein der Jugendarbeit und insbesondere der Offenen Kinder- und Jugendarbeit eine wichtige Rolle zu, sondern auch den Familien, den politischen Parteien, den Schulen und weiteren gesellschaftlich relevanten Gruppen, Vertretungen und Verbänden.

Sie diesbezüglich zu ermuntern, zu befähigen und zu ermächtigen, setzt voraus, dass junge Menschen sich auf Augenhöhe an Aushandlungsprozessen beteiligen können. Sie sollen erhalten den Raum, eigene und gemeinschaftliche Bedürfnisse und Anliegen zu formulieren und gegenüber weiteren Entscheidungsträgern, Interessengruppen und anderen Protagonisten zu benennen und allein bzw. gemeinsam mit ihnen umzusetzen.
Kinder und Jugendliche werden verbindlich an der Entwicklung der Jugendhilfe und Jugendförderung beteiligt werden. Es gilt, ihre Rechte, Bedürfnisse, Bedarfe und Wünsche aufzunehmen und gemeinsam mit ihnen nach Wegen der Umsetzung zu suchen. So auch bei Bauvorhaben, die das Umfeld der jungen Menschen und ihr Leben wesentlich verändern wie bei der Umgestaltung und beim Neubau von Spiel- und Handlungsflächen, bei der Bebauungsverdichtung im Viertel, bei der Planung und Errichtung neuer Wohngebiete und Stadtteile sowie bei Infrastrukturprojekten.
Dies kann im Sinne des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und in Übereinstimmung mit §33 des Bezirksverwaltungsgesetzes realisiert werden.«

Beteiligungsformen. Im Entwurf des Rahmenkonzepts werden unterschiedliche Beteiligungsformen und Mitbestimmungsinstrumente aufgeführt. Der Unterausschuss schlägt darin die Einrichtung einer unabhängigen Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung Altona in freier Trägerschaft vor, in der ein Team von Sozialpädagog:innen gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen und im Umgang mit Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, Vereinen und mit Selbstorganisationen von Jugendlichen Beteiligungskonzepte, Beteiligungsverfahren und Beteiligungsprojekte konzeptionell vorbereitet und verwirklicht bzw. sie dahingehend unterstützt.

Im Jugendhilfeausschuss wurde während einer ersten inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Rahmenkonzept auf die schwierige Haushaltslage des Bezirks hingewiesen, die einer Finanzierung der Koordinationsstelle entgegenstünde. Deshalb kam von mehreren Seiten der Vorschlag, eine landesweite Koordinationsstelle Beteiligung mit sieben bezirklichen Ablegern zu fordern, ähnlich wie bei der Hamburger Fachstelle für Ombudschaft. In beiden Fällen ist eine langfristige Daseins- und Handlungsperspektive einer solchen Koordinationsstelle Beteiligung mit einer entsprechenden finanziellen personellen und materiellen Ausstattung zwingend erforderlich.

Der Konzeptentwurf sieht auch die Schaffung eines inklusiven Kinder- und Jugendbeirats vor, der von Kindern und Jugendlichen im ganzen Bezirk gewählt, z. B. in Schulen aller Schulformen, in Jugendhilfeeinrichtungen und in Sportvereinen.

Dieser Beirat soll als Vertretung der Interessen der im Bezirk Altona lebenden Kinder und Jugendlichen fungieren. Es können alle Kinder und Jugendlichen kandidieren, die mindestens zehn Jahre alt sind oder die Jahrgangsstufe 4 besuchen und höchstens 21 Jahre alt sind zum Zeitpunkt der Wahl, so der Vorschlag.

Das Wirken des Kinder- und Jugendbeirats zielt vor allem auf …
• die Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen im Bezirk Altona
• einschließlich der bedarfsgerechten Gestaltung der Rahmenbedingungen und Angebote,
• die Sicherstellung der Planungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen im Bezirk Altona,
• auf ein überparteiliches und überkonfessionelles Wirken des Jugendbeirats. Der Beirat erarbeitet Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen in Altona, die in den Fachausschüssen wie in der Bezirksversammlung behandelt werden. Der Jugendbeirat soll so eine aktive Schnittstelle zu einer kinder- und jugendgerechten Kommunalpolitik bilden und eine Anlaufstelle für Kinder- und Jugendliche mit ihren Anliegen sein.
• die politische Bildung und Motivierung von Kindern und Jugendlichen zur politischen Partizipation.

Beteiligungsworkshops mit Kindern und Jugendlichen sollen möglichst in Kooperation mit einer Einrichtung der Jugendhilfe, können jedoch auch als Beteiligungsformen in Schulen, möglichst in Projektform oder als Zukunftswerkstätten, stattfinden. Wichtig ist, dass es dort geschieht, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten. Das schließt auch genutzte Freiräume ein.

»Die Verwirklichung von Beteiligungsworkshops ist als Prozess zu verstehen und sie sollten insbesondere bei langfristigen Planungsvorhaben stets wiederholt bzw. fortgesetzt werden. Bei allen Beteiligungsworkshops sollten Prinzipien wie ein offener, niedrigschwelliger Zugang, Freiwilligkeit, Transparenz und eine akzeptierende und motivierende Atmosphäre zum Tragen kommen, die Teilhabe, Mitbestimmung und Mitwirkung befördern.« (aus dem Rahmenkonzept )

Alle Vorschläge, Ideen, Ergebnisse, Wünsche und Bedürfnisse sollen verbindlich festgehalten und veröffentlicht werden. Ebenso gilt es, dies dem Jugendhilfeausschuss und der Bezirkspolitik zu übermitteln. Kinder und Jugendliche, auch jene, die nicht an Beteiligungsworkshops teilnehmen, müssen Zugang zu solchen Vorhaben, Projektverläufen und zu den gemeinsam entwickelten und ausgehandelten Ergebnissen erhalten.

Deshalb diskutiert der Unterausschuss Beteiligung den Vorschlag, eine Mitmach- und Infowebsite einzurichten, um Beteiligungsprojekte …
• transparent und altersgemäß zu kommunizieren und zu dokumentieren,
• einen Austausch zu ermöglichen,
• Platz zu bieten für Ideen, Vorschläge und Verabredungen,
• Ankündigungen und Informationen über weitere, auch selbstorganisierte Beteiligungsprojekte zu verbreiten,
• über Diskussionen und Ergebnisse in Workshops, des Jugendbeirats oder anderen zu diesem Zeitpunkt bestehenden Beteiligungsorganisationen zu unterrichten.

Weitere Beteiligungsformate – wie die in allen Bezirken vorgeschlagene Kinder- und Jugendlichensprechstunde mit der Bezirksamtsleitung (Die Arbeitsgemeinschaft des JHA in Wandsbek und der UA Beteiligung in Altona hatten dazu auch Stellungnahmen mit vielen Umsetzungsempfehlungen erarbeitet), oder die Partizipation in Einrichtungen der OKJA, in Jugendwohnungen oder in vergleichbaren Zusammenhängen – werden im JHA Altona noch diskutiert.

Perspektiven und Hemmnisse. Es bewegt sich was in Sachen Kinder- und Jugendbeteiligung, und tatsächlich gibt es in allen Bezirken zum Teil zahlreiche Beteiligungsprojekte. In vielen Bereichen ist es jedoch um die verbindliche, zeitnahe Umsetzung der vorgeschlagenen und ausgehandelten Ergebnisse schlecht bestellt, vor allem wenn es um den Bau von neuen Vierteln und Stadtteilen, um die Jugendhilfeplanung und um die Jugendförderpläne geht. Hier krankt es wohl auch daran, dass Kinder nicht frühzeitig genug in die Entwicklung eines Beteiligungsformats eingebunden werden. Viele Projekte benötigen bis zu ihrer Realisierung viel Zeit, mitunter viele Jahre. Beteiligung muss also auch als ein kontinuierlicher Prozess verstanden werden mit wechselnden Kindern und Jugendlichen, die möglicherweise neue Bedarfe und Wünsche äußern.

Die Arbeit am Rahmenkonzept für Altona zeigt eine Schwäche auf, nämlich die, Jugendliche nicht von vornherein an ihrer Entwicklung beteiligt zu haben. Das ist allerdings auf die engen Rahmenbedingungen zurückzuführen, die dem Unterausschuss Beteiligung gesetzt wurden. Denn dieser darf nur vier- bis fünfmal im Jahr für jeweils 90 Minuten tagen!

Ein Grund ist die mangelnde personelle Ressource im Bezirksamt, ein weiterer der mangelnde Stellenwert von Kinder- und Jugendbeteiligung. Es bedarf keiner überwältigenden Intelligenz für die Feststellung, dass die zur Verfügung stehende Sitzungs- und Beratungszeit nicht reicht, Kinder und Jugendliche von Beginn an in die Erarbeitung eines Rahmenkonzepts einzubinden. Immerhin wird der Unterausschuss auch Stellungnahmen von jungen Menschen bezüglich des Rahmenkonzeptentwurfes einholen und sie zur nächsten Sitzung im Februar 2024 einladen. Ihre Einwürfe und Ideen sollen dann ebenso einfließen wie die der Vertreter*innen des Landesjugendrings und des Hamburger Standorts der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente in der W3 (Werkstatt für internationale Kultur und Politik e.V.). Diese haben das Rahmenkonzept neben weiteren Vorschlägen und kritischen Einwänden insgesamt als fachlich gut und positiv beurteilt.

Die Mitglieder des UA Beteiligung waren sehr motiviert und sind es noch, ein Rahmenkonzept zu schaffen und auf diesem Wege die Kinder- und Jugendbeteiligung zu befördern. Doch eine entsprechende Unterstützung gibt es nicht überall auf der Bezirks- und Landesebene. Allerorten wird auf der politischen Ebene und in der Verwaltung betont, man wolle unbedingt die Partizipation voranbringen. Doch dem stünde entgegen, dass dafür kein Geld vorhanden wäre – weder in der Rahmenzuweisung für den Bezirk noch im Landeshaushalt.

Die Schaffung und Unterhaltung einer Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung Altona in freier Trägerschaft würde einschließlich der zentralen Geschäftsführung und 14 Fachkräften in allen Bezirken einen Etat von 1,5 bis zwei Millionen Euro erfordern. Der Gesamtaufwand des Hamburgischen Haushaltsplans liegt laut Finanzbehörde vom 9. Juni 2022 im Jahr 2023 bei rund 18,3 Milliarden Euro und steigt 2024 auf 18,8 Milliarden Euro. Es ist also eher eine Frage der politischen Prioritätensitzung. Wer Partizipation verwirklichen will, kann auch eine Koordinierungsstelle und weitere weit weniger kostenaufwendige Beteiligungsformen finanzieren.