Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 2-2020, Rubrik Vielfältige Jugendarbeit

Juleica-Regelungen für das Jahr 2020

Sonderregelungen in Corona-Zeiten

Die Juleica-Landeszentralstellen und die Bundeszentralstelle haben für das Jahr 2020 gemeinsame Ausnahmeregelungen beschlossen. Für Hamburg hat die Landeszentralstelle im Landesjugendamt (BASFI) folgende Regelungen getroffen:

1) Juleica- Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil wird empfohlen.

2) Juleica-Verlängerungsausbildungen (mit 8ZS/10SE) können auch komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden.

3) Juleica-Gültigkeit: Für Karten, die in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen sind oder auslaufen werden, gilt: Die Gültigkeit wird bis zum 31. Dezember 2020 automatisch verlängert.

Hinweis: Die technischen Anpassungen im Antragssystem und die Vorbereitungen für das Zertifikat/die Bescheinigung bzgl. der Gültigkeitsverlängerungen hat der DBJR im Mai abschließen können. Alle Juleica-Inhaber/innen, deren Karten in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 ausgelaufen sind oder auslaufen werden, sollten bereits eine Bestätigung der Gültigkeit für 2020 in einer E-Mail (in Kopie an den Träger) erhalten haben. Ist dies nicht der Fall oder sollte diese Gültigkeitsbescheinigung verloren gehen, können sich betroffene Juleica-Inhaber/innen unter juleica@dbjr.de melden.

Infos und Fragen: Gabriele Zierow | Freie und Hansestadt Hamburg | Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) | FS 4524 / Jugendverbandsarbeit | Adolph-Schönfelder-Str. 5 | 22083 Hamburg | T. (040) 42863 3867

Juleica-Infos beim Deutschen Bundesjugendring: www.dbjr.de/artikel/juleica-ausnahmeregelungen-fuer-die-krisenzeit/ 

Download: Der Beschluss der Juleica-Landeszentralstellen und der Bundeszentralstelle unter https://www.ljr-hh.de/fileadmin/user_upload/aktuelles/2020_JULEICA-Herausforderung_in_Krisenzeiten-Ankuendigung.pdf