Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 3+4-2017, Rubrik Titelthema

Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen

Nachhaltige Perspektiven für eine gute Zukunft – auch für Hamburg

Von Jochen Menzel, Zukunftsrat Hamburg

Das Bonmot »Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen« (Helmut Schmidt) findet seine Fortsetzung in der sachorientierten Maxime »ordentlich Regieren« von Bürgermeister Olaf Scholz: Probleme in der Stadt werden erkannt und konsequent angepackt.
Global und langfristig gesehen plagen die Menschheit allerdings Probleme ganz anderer Dimension: Armut, Hunger, Krankheiten, Diskriminierung, Ungleichheit; Klimawandel, Ressourcen-Erschöpfung, Artenschwund, Süßwasserkrisen… Kriege und Terror. Ist Deutschland dagegen weitgehend eine Insel der Seligen, Hamburg – trotz aller Schwierigkeiten – doch eine Oase?

1. Der Traum von einer besseren Welt
1992 hatten sich die Vereinten Nationen auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro eine »Agenda 21« für dieses Jahrhundert gegeben. Kernbegriff war erstmals die »nachhaltige Entwicklung«. Mit der Millenniumserklärung von 2000 beschloss die UNO dann acht konkrete Ziele zur Bekämpfung von Armut, Hunger, Gesundheitsrisiken und für mehr Bildung, Umweltschutz und Entwicklungszusammenarbeit. Diese Ziele sollten bis 2015 erreicht werden. Vieles blieb jedoch unvollendet.

Im September 2015 verlängerte, verbreiterte und vertiefte die UN-Generalversammlung die Millenniumsziele in einer voluminösen Erklärung »Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung«. In 17 Zielkomplexen mit 170 Unterzielen – den »sustainable development goals (SDGs)« – werden Industrie- wie Entwicklungsländer gleichermaßen für eine menschenwürdige, bessere Zukunft in die Pflicht genommen. »Wir lassen niemanden zurück«. Eine wahrhaft globale Vision mit ebenso viel Pathos wie detaillierten und zum Teil quantifizierten Forderungen, eine ehrgeizige Selbstbindung der Unterzeichnerstaaten.

Angesichts der großen Konflikte in der Welt, der unterschiedlichen Staatsformen der Mitgliedsländer und der großen Entwicklungsunterschiede zwischen ihnen ist es eine Sensation, dass sich alle auf dieselben Nachhaltigkeitsziele einigen konnten. Das hatte allerdings einen Preis: Zum einen ist die Agenda 2030 kein verbindlicher völkerrechtlicher Vertrag, die Umsetzung der Ziele kann nicht eingeklagt werden, Sanktionen sind nicht vorgesehen. Zum anderen bleiben viele grundsätzliche Prämissen der Nachhaltigkeitsziele ungeklärt: Ist das vorherrschende Wirtschaftssystem – Markt, Konkurrenz, Freihandel – mit einer nachhaltigen Entwicklung und einer Abschaffung der Ungleichheiten kompatibel? Ist das ungebrochene Wachstumsparadigma mit globalem Ressourcen-, Boden-, Gewässer- und Klimaschutz vereinbar? Kann eine nachhaltige Entwicklung durch autoritäre Regime erreicht werden, oder gehören zur Nachhaltigkeit auch Demokratie und Menschenrechte? Viele offene Fragen …

2. Die Tagesordnung bis 2030
Die 17 Zielkomplexe lassen kaum ein politisches Handlungsfeld aus. Sie gründen auf der Nachhaltigkeits-Idee der Agenda 21 von Rio, greifen die Millenniumsziele auf, verweisen auf die Pariser Klimabeschlüsse von 2015 und andere internationale Übereinkommen und integrieren erstmals die Querschnittsthemen Ungleichheit und »Inklusion« (verstanden als Berücksichtigung / Beteiligung aller Betroffenen). Bildlich werden die Oberziele in bunten Kacheln mit Nummer, Titel und Symbol zusammengefasst:

1. Beendigung der Armut »in allen ihren Formen«
2. Bekämpfung von Hunger, Förderung guter Ernährung und nachhaltiger Landwirtschaft
3. Förderung eines gesunden Lebens und Wohlergehens in jedem Alter
4. Gewährleistung einer hochwertigen, inklusiven und gleichberechtigten Bildung
5. Sicherung von Geschlechtergleichstellung und Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen
6. Gewährleistung von Süßwasser-Verfügbarkeit und Sanitärversorgung
7. Sicherung des Zugangs zu bezahlbarer, verlässlicher und nachhaltiger Energie
8. Förderung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und guter Arbeit
9. Aufbau einer stabilen Infrastruktur, nachhaltigen Industrialisierung und Innovation
10. Verringerung von Ungleichheit in und zwischen Ländern
11. Gestaltung einer inklusiven, sicheren Stadt- und Siedlungsentwicklung
12. Sicherstellung von nachhaltigen Konsum- und Produktionsmustern
13. Umgehendes Ergreifen von Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und der Folgen
14. Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Meeren und Meeresressourcen
15. Beendigung des Artenschwundes und Schutz von Wald- und Landökosystemen und Böden
16. Förderung von friedlichen, inklusiven und rechtsstaatlichen Gesellschaften
17. Stärkung der Umsetzungsinstrumente und Revitalisierung der Globalen Partnerschaft Sehr unterschiedlich ist der Konkretisierungsgrad der Zielvorgaben: Die 17 (Ober-)Ziele sind eher Themen und Überschriften. Die konkretisierenden 170 Unterziele bleiben zum Teil ebenfalls allgemein, gehen aber teilweise auch ins Detail und fordern partiell sogar die Erreichung quantifizierter Zielwerte oder Minderungs- bzw. Steigerungsquoten. Sie richten sich zumeist an alle Länder, also auch an Deutschland, zum Teil sind sie als Aufgabe der Industrieländer zugunsten der »Entwicklungsländer« formuliert. Dabei stellen die Vorgaben nicht auf die Ausgangssituation und die schon erreichten Fortschritte im jeweiligen Land ab. Die einzelnen Staaten und Regionen empfinden ihre »Betroffenheit« durch die vielen Ziele und Unterziele der Agenda 2030 sehr unterschiedlich. Dies beeinflusst auch die Bereitschaft, scheinbar weniger »einschlägige« oder bislang kaum diskutierte Ziele zu erfüllen. In Bereichen jedoch, wo es um das globale Ausmaß der Defizite insgesamt geht – z.B. beim Klima-, beim Ressourcen- und beim Artenschutz –, spielt einerseits auch die eigene Mitverursachung und andererseits das wirtschaftliche Vermögen jedes Staates eine Rolle. Hinsichtlich anderer – vornehmlich sozialer – Ziele, die keine globale Wirkung haben, gilt: Die Agenda 2030 fordert von allen Unterzeichnerstaaten Anstrengungen, »niemanden zurückzulassen«. Durchschnittswerte und positive Statistiken erfüllen diese Forderung noch nicht. Dennoch erscheint es legitim, dass die Länder und Regionen dort Schwerpunkte setzen, wo sie etwa weit hinter einem Ziel zurückliegen und/oder wo das Kosten-Nutzen-Verhältnis für eine Zielerreichung besonders günstig ist. Dazu fehlt es allerdings häufig schon an aussagekräftigen Indikatoren und Daten zur Bestimmung der eigenen Position. Hier Abhilfe zu schaffen, gehört ebenfalls zum Auftrag der Agenda 2030. Eine erste Indikatoren-Liste zu den Zielen der Agenda legte der Wirtschafts- und Sozialrat der UN Anfang 2016 vor. Die Bundesregierung hat ihre nationale Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 im Jahr 2016 überarbeitet und sie nun ausdrücklich an den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 orientiert und erweitert.

3. Jugendpolitische Nachhaltigkeitsziele
In 24 Unterzielen erwähnt die Agenda 2030 ausdrücklich Kinder, Jugendliche oder »junge Menschen« – so etwa bei der Armuts- und Hungerbekämpfung, bei der Gesundheit und Kindersterblichkeit sowie bei einem Dutzend Bildungsziele. Gefordert wird aber auch, »Missbrauch und Ausbeutung von Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen der Gewalt gegen Kinder (zu) beenden« (Ziel 16.2).
Speziell Mädchen stehen im Focus bei der Geschlechtergleichstellung, dem Schutz vor Gewalt, Zwangsheirat und Genitalverstümmelung (Ziel 5.1 – 5.3). Aber auch bei den beschäftigungs- und ausbildungspolitischen Zielen werden die »jungen Menschen« besonders hervorgehoben. So soll sich schon bis 2020 der »Anteil junger Menschen, die ohne Beschäftigung sind und keine Schul- oder Berufsausbildung durchlaufen, erheblich verringern«. Interessant ist schließlich, dass im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung (Ziel 11) sowohl beim Ausbau des öffentlichen Verkehrs, bei der Sicherheit im Straßenverkehr und beim Zugang zu Grünflächen und öffentlichen Räumen ein besonderes Augenmerk auf Kinder zu richten ist.
Indirekt haben die Registrierung der Geburten und auch der Aufbau von »leistungsfähigen, rechenschaftspflichtigen und transparenten Institutionen auf allen Ebenen« (Ziel 16.6) einen Bezug zur Jugendschutz- und -förderpolitik.

4. Die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele in Hamburg
Nach der Verabschiedung der Agenda 2030 bemühten sich in Hamburg zunächst die Bundesregierung, die Universität und einzelne Nichtregierungsorganisationen (NGO) um eine Verbreitung und Debatte der UN-Nachhaltigkeitsziele. Die vierte und letzte »Dialogkonferenz« der Bundesregierung mit einem Bundesland zur Agenda 2030 fand im Februar 2016 in Hamburg statt. Sie traf Senat und Behörden auf dem falschen Fuß, die UN-Nachhaltigkeitsziele waren hier noch weiße Flecken auf der politischen Landkarte. Die Universität und einzelne NGO starteten im Frühjahr 2016 eine Ringvorlesung zum Thema, Informationsveranstaltungen wurden organisiert. Im November 2016 fanden zwölf NGO sehr unterschiedlicher Herkunft und Richtung zu einem »Ratschlag« zusammen: »Die Zukunft, die wir wollen – das Hamburg, das wir brauchen«. Im Dezember veröffentlichte der Zukunftsrat Hamburg ein 20-Seiten-Papier »Hamburg und die Nachhaltigkeitsziele der UN von 2015« mit Umsetzungsvorschlägen. In einem weiteren Ratschlag im April 2017 formulierten die 12 zivilgesellschaftlichen Initiativen 26 Forderungen zu fünf Themenbereichen der Agenda 2030 und übergaben sie später im Rathaus dem Umweltsenator. Im November 2017 sollen die Forderungen mit Vertretern von Politik und Verwaltung öffentlich debattiert werden. Inzwischen hatten die UN-Nachhaltigkeitsziele aber auch das amtliche Hamburg erreicht: Nachdem bekannt wurde, dass die Agenda 2030 auch auf dem G20-Gipfel in der Hansestadt eine Rolle spielen sollte, beauftragten die Staatsräte die Umweltbehörde, eine Regierungsvorlage (Senatsdrucksache) zur Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele vorzubereiten. In großer Eile organisierte die Behörde dafür eine interbehördliche Arbeitsgruppe und mehrere Workshops mit Vertreter/innen aus anderen Behörden und NGO. Diese diskutierten im November und Dezember 2016 die Themen »Prozess und Partizipation«, »Umwelt und Stadt«, »nachhaltige Wirtschafts- und Finanzpolitik«, »Teilhabe und sozialer Zusammenhalt« sowie »Bildung und Wissenschaft« und deckten damit theoretisch die meisten Bereiche der Agenda 2030 ab. Allerdings diskutierten die gemischten Arbeitsgruppen nicht entlang der Nachhaltigkeitsziele und Zielvorgaben der Agenda, sondern nach einem von der Behördenseite vorgegebenen Katalog von Unterthemen, die in der Stadt bereits besprochen und/oder Gegenstand des Regierungsprogramms der rot-grünen Koalition waren. Diese Herangehensweise war pragmatisch und »holte« die Beteiligten – insbesondere die Verwaltungsvertreter/innen – dort »ab«, wo sie sich in ihrem Arbeitsumfeld befanden.
Diese Methode barg jedoch die Gefahr, den langfristigen Transformationsbedarf der Welt insgesamt aus den Augen zu verlieren. Zumindest ergänzend wäre deswegen ein »Backcasting« erforderlich gewesen: Ausgehend von den als globale Zukunftsvision für 2030 beschlossenen Nachhaltigkeitszielen hätte »zurück« gedacht und diskutiert werden müssen, welche Maßnahmen und Schritte schon heute und in den folgenden Jahren erforderlich sind, um diese Ziele 2030 zu erreichen. Kurz vor dem G20-Gipfel war die Regierungsvorlage fertig, und am 4.7.2017 erließ der Senat eine entsprechende Mitteilung an die Bürgerschaft: »Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Hamburg« (Bürgerschaftsdrucksache 21/9700). Der Hauptteil der Drucksache nimmt die Themenkomplexe der Workshops wieder auf und präsentiert zunächst eine Liste der jeweils betroffenen Nachhaltigkeitsziele mit Nummer und Titel. Dann folgt eine lange Aufzählung der vielen, aus allen Behörden zusammengetragenen Projekte aus dem Regierungsprogramm. Diese Vorhaben werden bereits aktuell – zum Teil seit Jahren – realisiert oder sind »in der Pipeline«. Nun aber konnte man sie auch gut unter die Nachhaltigkeitsziele subsumieren. Es wird sogar von Projekten berichtet, für die ein UN-Nachhaltigkeitsziel völlig fehlt. Der Zeithorizont ist damit faktisch die Legislaturperiode, also die drei verbleibenden Jahre bis 2020, nicht jedoch die kommenden 13 Jahre der Agenda 2030. Ein Backcasting findet nicht statt. Andererseits enthält die Senatsentscheidung Vorgaben für das weitere Verfahren: Bis Ende 2017 soll es eine Koordinationsstelle in der federführenden Umweltbehörde, ein begleitendes Gremium der Zivilgesellschaft, neue Partizipationsformate und ein Mobilitäts-Labor geben. Bis Ende 2018 sind ein neues Instrument »Die Stadt leitet Transformationen ein«, ein Monitoringsystem mit Zielen, Indikatoren und Berichterstattung sowie eine »Checkliste Nachhaltigkeit« geplant. Zusätzliche Finanzmittel und Personalstellen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie erwähnt die Mitteilung des Senats nicht. Die Bürgerschaft nahm die Information des Senats im September 2017 zur Kenntnis und verwies sie an sieben verschiedene Ausschüsse, federführend an den Umweltausschuss. Zur Bildung des begleitenden zivilgesellschaftlichen Gremiums nahm die Umweltbehörde Ende September erste Kontakte mit NGO-Vertreter/innen auf. Die Hamburger Nichtregierungsorganisationen verstehen die UN-Nachhaltigkeitsziele sicher auch als Chance, ihre eigenen Vorstellungen von einer zukunftsgerichteten, besseren Politik zu legitimieren und leichter durchzusetzen. Die Behörden dagegen nehmen die Nachhaltigkeitsziele zunächst einmal eher als zuständigkeitsfremd bzw. als ungeliebte zusätzliche Arbeitsbelastung wahr. Die Umweltbehörde wird es schwer haben, die anderen Fachbehörden und Bezirksverwaltungen zu neuen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Ziele zu bewegen. Ohne neues engagiertes Fachpersonal werden sich die Nachhaltigkeitsziele – wenn man sie ernst nimmt und nicht nur als neue Etikette missbraucht – in der Stadt kaum umsetzen lassen.

5. Die UN-Nachhaltigkeitsziele fordern Hamburg heraus
Hamburg hat – neben vielen Fortschritten – eine ganze Reihe von Problemen, die auch die Nachhaltigkeitsvision der UN konkret anspricht, die aber in der Senatsmitteilung keinen Niederschlag gefunden haben. Einige Beispiele mögen das verdeutlichen:

• Ziel 1: Armut beenden
In Ziel 1.2 werden die Unterzeichnerstaaten aufgefordert, den »Anteil der Männer, Frauen und Kinder jeden Alters, die in Armut in all ihren Dimensionen nach der jeweiligen nationalen Definition leben, mindestens um die Hälfte (zu) senken«. Auch Hamburg hat ein Armutsproblem. Die im September 2017 veröffentlichte Studie »Soziale Ungleichheit im Wohlstand« ermittelte für Hamburg eine »Armutsgefährdungsquote« (= unter 60% des Einkommensmedians) von 15,7%. Ähnliches hatte der Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes bereits 2016 festgestellt. Damit haben 285.000 Hamburger/innen weniger als 969 € monatlich zur Verfügung. Kinder und Jugendliche gehören mit 21 %
 zu den besonders gefährdeten Personengruppen. Gerade weil sich die Agenda 2030 auf die jeweilige nationale Armutsdefinition bezieht, besteht zu Ziel 1 auch in Hamburg Handlungsbedarf. Zwar ist die Sozialgesetzgebung weitgehend Sache des Bundes. Dennoch kann und sollte Hamburg für die geforderte Halbierung (!) der Armutsquote ergänzende Maßnahmen ergreifen, die den Zugang armer Menschen zu ausreichend bezahlter Arbeit und zur öffentlichen Daseinsvorsorge – z.B. zum öffentlichen Nahverkehr, zur Bildung und zu (Sozial-)Wohnungen – deutlich erleichtern.

• Ziel 3: Gesundes Leben gewährleisten
Unterziel 3.4 fordert, »bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nicht übertragbaren Krankheiten (z.B. Krebs, Herz-Kreislauf-Krankheiten, Diabetes) um ein Drittel (zu) senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergeben (zu) fördern«. Hier geht es vor allem um Aufklärung und Vorbeugung, aber auch um Forschung und Therapie. Die Krankenkassen beklagen eine steigende Anzahl von Krankschreibungen und Verrentungen aufgrund von psychischen Problemen. Unterziel 3.5 betont die Stärkung von »Prävention und Behandlung des Substanzmissbrauchs, namentlich des Suchtstoffmissbrauchs und des schädlichen Gebrauchs von Alkohol«. Hier sind Jugendliche und junge Menschen in besonderem Maße betroffen. Der detaillierte »Statusbericht 2015« von BADO e.V. Hamburg (Basisdokumentation) zählte rund 14.000 Drogenabhängige, die die verschiedenen privaten und staatlichen Hamburger Hilfestellen aufsuchten. Hinzu kommt eine vermutet hohe Dunkelziffer z.B. von Alkohol-, Amphetamin-, aber auch Internetabhängigen. Eine Trendwende zum Besseren deutet sich bislang nicht an, ist aber dringend, um »niemanden zurückzulassen«.

• Ziel 4: Hochwertige Bildung gewährleisten
Auch Hamburg muss sicherstellen, dass »alle Mädchen und Jungen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Erziehung, Betreuung und Vorschulbildung erhalten« (Ziel 4.2) und dann »gleichberechtigt eine kostenlose und hochwertige Grund- und Sekundarschulbildung abschließen« können (Ziel 4.1.). Angesprochen ist hiermit zum einen, dass auch in der Hansestadt weitgehend die soziale Herkunft darüber entscheidet, wie erfolgreich Kinder die staatlichen und privaten Bildungsangebote annehmen. Diese Diagnose ist den Verantwortlichen in Politik und Bildungsverwaltung vertraut. Eine durchgreifende Lösung ist bisher nicht in Sicht. Das vorbildliche flächendeckende Angebot von Ganztags-Kinderbetreuung und Ganztags-Schulen muss nun hinsichtlich Betreuungsschlüssel, Lehrerzahl, Kantinen und Pädagogik qualitativ optimiert werden. Es müsste insbesondere denjenigen Eltern näher gebracht werden, die aus Unwissenheit, Armut oder Tradition den Bildungszugang und sozialen Aufstieg ihrer Kinder eher behindern statt fördern. Es geht auch um die Schulabgänger/innen ohne Abschluss. Deren Quote hat sich in Hamburg seit 2006 kontinuierlich erheblich verbessert, ist aber seit 2014 wieder angestiegen, 2016 auf 5,8% (für Migrantenkinder auf 10,3%). Dies widerspricht auch dem Nachhaltigkeitsziel 4.4, das eine »wesentliche Erhöhung« der Zahl von Jugendlichen und Erwachsenen anstrebt, die über »fachliche und berufliche Qualifikationen für eine Beschäftigung, eine menschenwürdige Arbeit und Unternehmertum verfügen«. Die sozialen Folgeprobleme für Schulabbrecher/innen und Gesellschaft können groß sein und sind sicher nicht nachhaltig.

• Ziele 5 und 16: Gleichstellung und Kinderschutz
Unterziel 16.2 fordert die Beendigung von Missbrauch und Ausbeutung von Kindern. Ziel 5.2 fordert, alle Formen der Gewalt und Ausbeutung gegen Mädchen und Frauen zu beseitigen. Die Erkenntnisse des Kinderschutzzentrums in der Rechtsmedizin des UKE sowie die Ermittlungen wegen Kinderpornographie zeigen, dass diese Ziele nicht nur für die Dritte Welt gelten. Die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik Hamburgs dokumentiert für 2016, dass über 4.600 Kinder und Jugendliche Opfer von versuchten oder vollendeten Straftaten wurden; hinzu kamen 2.760 heranwachsende (18 bis 21 J.) Opfer. 446 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren wurden 2016 Opfer von Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, davon 319 Mädchen. Leider ist dabei mit einer hohen Dunkelziffer (Nicht-Anzeige) zu rechnen. Bemerkenswert ist insgesamt die starke Zunahme der ausländischen Tatverdächtigen in den letzten drei Jahren. Die Hamburger Sicherheitspolitik muss diese Problematik vorurteilslos, aber konsequent angehen, um Kinder, Jugendliche, besonders Frauen und Mädchen – deutsche wie ausländische – sowohl im öffentlichen Raum als auch in den Familien und Institutionen besser zu schützen. Es bedarf hier nicht zuletzt erheblicher Integrations-Anstrengungen und möglicherweise neuer Instrumente.

• Ziele 7, 8, 13: Wirtschaft und Umwelt
Hamburg ist eine Wirtschaftsmetropole mit hohem Energie- und Ressourcenbedarf sowie hohen CO₂-Emissionen. Mit ihrem überdurchschnittlich großen ökologischen Fußabdruck sind die Stadt und ihre Bevölkerung mitverantwortlich für die globalen Krisen des Klimas und der Rohstoffverknappung. Hamburg verfehlt das UN-Nachhaltigkeits-Ziel 7 gleich doppelt: Statt einer deutlichen Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch (7.2) ist dieser 2015 auf magere 4,4% gesunken. Auch der Index der Energieeffizienz (Bruttoinlandsprodukt pro Gigajoule Energie) ist 2014 (letzte Zahl) weiter gesunken, obwohl nach Unterziel 7.3 die »Steigerungsrate der Energieeffizienz« bis 2030 verdoppelt werden soll. Etwas Ähnliches gilt für die Ressourceneffizienz (BIP pro Tonne Rohstoff, Ziel 8.4): Nach der bundesweiten Umweltökonomischen Gesamtrechnung ist sie 2014 in Hamburg auf unter 85 (1994 = 100) gesunken. Die CO₂-Emissionen (Ziel 13) sind 2015 in Hamburg zwar insgesamt leicht zurückgegangen, die deutsche Zielmarke für 2020 von -40% seit 1990 wird jedoch nicht erreicht werden. Im Verkehrssektor sinkt der CO₂-Ausstoß seit Jahren nicht mehr. Es bedarf völlig neuer Ideen und Maßnahmen, um die auch von Hamburg akzeptierten Beschlüsse von Paris tatsächlich einzuhalten.

6. Ausblick
Insgesamt sind die vielen (Unter-)Ziele der Agenda 2030 durchaus geeignet, den Blick auf Hamburgs Entwicklung zu schärfen und auszuweiten. Nicht das kurzfristige Regierungsprogramm einer Koalitionsregierung kann der Maßstab für die Erfüllung der UN-Nachhaltigkeitsziele sein, sondern eine Langfrist-Perspektive, die neben lokalen Problemen die globalen Krisen einbezieht. Zum »ordentlichen Regieren« einer großen, reichen Metropole – will sie nun Weltstadt sein oder nicht – gehört in Zeiten der Globalisierung mehr als Standortpolitik und das kurzsichtige Ranking um wirtschaftliche oder Zufriedenheits-Positionen im aktuellen Vergleich. Ohne eine konkrete Vision, ohne Begeisterung für eine bessere und gerechte Zukunft für alle wird die »Transformation unserer Welt« nicht gelingen. Nicht zum Arzt sondern an die Arbeit sollten Politiker, Verwaltung und Zivilgesellschaft gehen – für die nachfolgenden Generationen, in Hamburg und anderswo.
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen
• Der komplette Wortlaut der Agenda: www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf
• Informationen der Bundesregierung: www.bmz.de/de/ministerium/ziele/2030_agenda/17_ziele/index.html
• Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen: www.dgvn.de/meldung/deutschland-und-die-agenda-2030 
• Kritik an der Agenda 2030: Daniel Dückers (German Institute of Global and Area Studies), Die Agenda 2030: Weniger als das Nötigste; nachzulesen unter: www.giga-hamburg.de/de/system/files/publications/gf_global_1703.pdf  Die Agenda 2030 in Hamburg
Der Hamburger Senat hat die Bürgerschaft im Juni 2017 mit einem 36-seitigen Papier über die »Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Hamburg« informiert (Bürgerschaftsdrucksache 21/9700). Die Drucksache kann hier heruntergeladen werden: www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58508/umsetzung-der-nachhaltigkeitsziele-der-vereinten-nationen-in-hamburg.pdf 
Weitere Infos: www.hamburg.de/agenda2030