Von Sebastian Züge, LJR-Vorsitzender
Die Sommerferien stehen vor der Tür. Das ist die Zeit, in der viele Jugendgruppen auf Fahrt gehen. Egal, ob große Reisen in ferne Länder oder gemeinsames Zelten für ein paar Tage um die Ecke anstehen: Für viele Kinder und Jugendliche sind diese Fahrten der Höhepunkt des Jahres, wenn sie mit ihren Freunden/innen und fernab der eigenen Eltern eine schöne und erholsame Zeit verbringen, auf die sie sich schon lange gefreut haben.
Doch ist das bei den sie betreuenden Jugendgruppenleiter/innen auch so? Seit spätestens drei Jahren ist ein brisantes Thema in den Blickpunkt einer breiten Öffentlichkeit gelangt. Nach dem Bekanntwerden mehrerer Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen in staatlichen wie auch kirchlichen Einrichtungen, aber auch auf Ferienfahrten, die berechtigterweise eine tiefe Bestürzung hervorriefen, stellte sich die Aufgabe, eine Wiederholung solche Taten zu vermeiden.
Prävention. So verschärfte der Gesetzgeber, dem der Schutzauftrag des Kindes obliegt, am 22.12.2011 mit dem sogenannten Bundeskinderschutzgesetz die Rahmenbedingungen im Umgang mit Minderjährigen und Schutzbefohlenen. Die Präventionsmaßnahmen sollten sich nach Art, Dauer und Intensität des Kontaktes zwischen den Betreuenden und den Betreuten richten. Prominentestes Beispiel ist hier die Vorlage des Führungszeugnisses. Anfang des Jahres 2013 stellte die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) der Freien und Hansestadt Hamburg einen Arbeitsentwurf für eine Vereinbarung zum Kinder- und Jugendschutz vor, auf dessen Grundlage in mehreren Treffen der Jugendverbände, mal mit Behördenvertreter und mal ohne, versucht wurde, eine wirksame wie auch praktikable Lösung zu finden, die auch der ganzen Vielfalt der Jugendverbände Rechnung trägt. Dieser Prozess mündete am 14.5. diesen Jahres in einen Alternativvorschlag der Hamburger Jugendverbände zur Anwendung des Bundeskinderschutzgesetzes. Auch wenn sich die beiden Entwürfe in der Umsetzung geringfügig unterscheiden, so ist bei beiden doch das Ziel eines wirksamen Schutzes der Kinder und Jugendlichen vor traumatischen Erfahrungen klar zu erkennen. Und darum geht es doch letzten Endes! Doch egal wie ein Kompromiss am Ende aussehen wird, er wird und kann auch nicht jeden Eingriff in die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen verhindern.
Wünsche. Deshalb bleiben mir am Ende noch ein paar Wünsche, damit sich die Jugendgruppenleiter/innen ganz auf die Organisation und die Durchführung der Ferienfahrt konzentrieren können:
• von den Jugendverbänden, wie schon bei vielen geschehen, die Einsicht, dass wir aufgrund unserer Strukturen ein Milieu für Übergriffe bieten und zur Prävention mehr gehört, als allein Führungszeugnisse einzusehen;
• von der Behörde die Flexibilität, das manche Lösungen der Jugendverbände nicht in das bürokratische Raster passen und die Akzeptanz, dass sie trotzdem wirkungsvoll sein können;
• von den Eltern die Gelassenheit, dass es im Leben (leider) keine hundertprozentige Sicherheit gibt und das Vertrauen, dass die Jugendgruppenleiter/innen den Kinder ein paar wundervolle Tage schenken wollen.
Fahrplan zur Übereinkunft. Nach den Sommerferien nehmen die Hamburger Jugendverbände den Gesprächsfaden mit der BASFI wieder auf und laden zur zweiten Gesprächsrunde zum Thema Bundeskinderschutzgesetz am 15. August 2013 (19 Uhr) ein in den »Blauen Salon« im Haus der Jugend »Auf dem Stintfang« (Alfred-Wegener-Weg 3, 20459 Hamburg). Gemeinsam wollen wir eine einvernehmliche Lösung zur Anwendung des Bundeskinderschutzgesetzes finden. Damit auch in Zukunft »Ferien ohne Sorgen« – auch für die vielen Jugendleiter/innen stattfinden können.