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Politisches und Rechtliches

Landesjugendring Hamburg e.V.

Wirkungsstätten erhalten!

In letzter Zeit waren mehrere Verbände davon betroffen, dass die Stadt und ihre Bezirke die Nutzung von Räumen, die von Jugendverbänden seit Jahrzehnten genutzt wurden, beenden oder ändern wollte, ohne diese zu beteiligen. In mehreren Fällen, so z.B. im Fall des Pfadfinder und Pfadfinderinnenbundes Nord (PBN) in Hamburg-Nord, dem Bund Deutscher PfadfinderInnen (BDP) in Altona und der jungen gemeinschaft (jg) in Wandsbek, wurde der zuständige Jugendhilfeausschuss zu spät und erst auf den Wunsch der Verbände hin beteiligt. In einem Fall, dem des Pfadfinder & Pfadfinderinnenbundes Nordlicht (PBNL), schufen der Bezirk Altona und die Finanzbehörde vollendete Tatsachen und verkauften ein Grundstück, ohne den betroffenen Verband und die zuständige Fachbehörde auch nur zu informieren. In der Jugendhilfeplanung der Bezirke wird die Jugendverbandsarbeit teils vollständig ignoriert, obwohl eine gesetzeskonforme Sozialraumplanung ohne diese nicht möglich ist. Ohne Räumlichkeiten, in denen selbstorganisierte und eigenverantwortete Arbeit stattfinden kann, ist ehrenamtliche Jugendverbandsarbeit nicht möglich!

Die Vollversammlung fordert die Freie und Hansestadt Hamburg auf,
  • im Falle von Nutzungsänderungen die betroffenen Verbände und ihre Zusammenschlüsse zu informieren und die zuständigen Jugendhilfeausschüsse so rechtzeitig zu befassen, dass diese ihre Zuständigkeiten angemessen wahrnehmen können,
  • die betroffenen Verbände bei der Suche und Finanzierung neuer Räumlichkeiten durch die Fachbehörde, die Bezirke und die Finanzbehörde zu unterstützen,
  • wegfallende Objekte durch neue Nutzungsmöglichkeiten zu ersetzen,
  • den Bestand der im öffentlichen Eigentum befindlichen und durch Jugendverbände und -gruppen genutzten Räume zu erfassen und die Bezirke und die Behörden hierüber zu informieren.
Die Vollversammlung fordert den Vorstand und die Verbände auf,
  • politisch und rechtlich darauf hinzuwirken, dass die Jugendhilfeausschüsse mit allen Nutzungsänderungen und Nutzungen von Immobilien, die sich im öffentlichen Eigentum befinden und durch Jugendverbände genutzt werden, rechtzeitig befasst werden und diese in der Jugendhilfeplanung angemessen Berücksichtigung finden,
  • eine Bestandsaufnahme, der im öffentlichen Eigentum befindlichen und durch Jugendverbände und -gruppen genutzten Räume, zu unterstützen.

Hamburg, den 18.9.2008
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