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Politisches und Rechtliches

Landesjugendring Hamburg e.V.

Einen wirkungsvollen Jugendarbeitsschutz erhalten – Auszubildende und junge Menschen vor betrieblicher Willkür schützen

 »Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut.« [1]

Die Vollversammlung des Landesjugendrings Hamburg bekräftigt ihre im Beschluss vom 1.11.2006 formulierte Ablehnung jedweder Verschlechterung des Jugendarbeitsschutzes.

Sie weist jeden Versuch, den Gesundheitsschutz minderjähriger Auszubildender und Arbeitnehmer/innen unter Gesichtspunkten der Wirtschafts- und Tourismusförderung zu beraten und zu verschlechtern, entschieden zurück. Hierzu gehört auch die Diffamierung des Jugendarbeitsschutzes als ‚Ausbildungshemmnis’. Eine derart verkürzte Sichtweise wird weder den berechtigten Schutzinteressen Minderjähriger noch der bisherigen Debatte zur Novellierung des Jugendarbeitsschutzes gerecht.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist das zentrale Gesetz zum Schutz minderjähriger Auszubildender, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Arbeitswelt. Es regelt unter anderem das Verbot der Kinderarbeit und enthält umfassende Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Zum Schutz der Gesundheit dieser Zielgruppen wurden Regelungen zur täglichen Arbeitszeit, zur Unterbrechungen der Arbeit durch Pausen, zur Dauer der Nachtruhe und ein Nachtbeschäftigungsverbot geschaffen.

Jugendliche sind weniger belastbar als erwachsene Erwerbstätige. Sie benötigen längere Erholzeiten zur Regeneration. Die Unterbrechung der Arbeit durch Pausen dient der Einnahme von Mahlzeiten und der Erholung. Ausreichende Nachtruhe und wöchentlich feste freie Tage sind aus medizinischen Gründen besonders wichtig für minderjährige, physisch und psychisch in der Entwicklung stehende Menschen. Ein weitgehend freies Wochenende dient zudem dem wichtigen Kontakt zu ihren Erziehungsberechtigten. Eine Novellierung des Jugendarbeitsschutzes muss sich deshalb vorrangig am Schutzinteresse der Jugendlichen orientieren.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat Ende 2006 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingesetzt. Im Vorfeld hatte insbesondere die Landesregierung des Saarlandes zahlreiche Verschlechterungen im Jugendarbeitsschutz angeregt. Diese Arbeitsgruppe soll unter Beteiligung der Bundesländer Vorschläge zur Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes prüfen. Mittlerweile sind nach einer Expertenanhörung mehrere wissenschaftliche Gutachten in Arbeit. Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen zurzeit noch nicht vor.

Die neue Bundesregierung hat nun vor Abschluss der Beratungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Koalitionsvertrag Verschlechterungen des Jugendarbeitsschutzes angekündigt und damit den bisherigen Konsens des Bundes und der Länder durchbrochen.

Die Vollversammlung des Landesjugendrings Hamburg fordert den Hamburger Senat auf,
• diesen Angriff auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe und ihre Arbeit zurückzuweisen. Diese Arbeitsgruppe muss ihre Arbeit in angemessener Art und Weise beenden können.
• vor Abschluss der Beratungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Bundesrat alle Initiativen und Anträge zur Verschlechterung des Jugendarbeitsschutzgesetzes abzulehnen,
• sich in der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe für einen wirkungsvollen Jugendarbeitsschutz einzusetzen. Hierzu gehört aus Sicht der Jugendverbände auch, dass die Nachtruhe nicht durch längere Arbeitszeiten z. B. bis 23.00 Uhr eingeschränkt wird.
• nach Vorlage des Abschlussberichtes der Bund-Länder Arbeitsgruppe vor einer Beschlussfassung im Bundesrat mit den Sozialpartnern, dem Landesjugendring und den arbeitsweltbezogenen Jugendverbänden in einen Dialog über die Ergebnisse einzutreten.

Hamburg, 5.11.2009

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[1] Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, S. 51

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