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Politisches und Rechtliches

Landesjugendring Hamburg e.V.

Für eine Vereinbarkeit von Studium und Ehrenamt

Der Landesjugendring Hamburg kritisiert die Einführung von Studiengebühren.

Mit der Einführung von Studiengebühren wird auch ehrenamtliches Engagement ein weiteres Mal behindert.

Die Arbeit der Jugendverbände wird getragen von ausgebildeten, in ihrer Freizeit aktiven Jugendleiter/innen. Sehr viele Jugendleiter/innen sind Student/innen. Durch die Verdichtung des Lernstoffes und die Steigerung der Erwartungen an die Student/innen hat sich deren frei verfügbare Zeit in den letzten Jahren stark reduziert, was insbesondere gemeinnützige Vereine und Organisationen zu spüren bekommen.
Durch die Einführung von Studiengebühren verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement erneut. Die heute schon durch ein Ehrenamt entstehenden finanziellen und zeitlichen Belastungen werden durch Studiengebühren und den dadurch entstehenden Druck zum „schnellen Studium“ weiter verschärft.

Mit der Betreuung von Kinder- und Jugendgruppen unterstützen die ausgebildeten Jugendleiter/innen junge Menschen, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Sie ermutigen sie, selbständig tätig zu werden und aktive Mitglieder der Gesellschaft zu sein. Allabendlich und an Wochenenden setzen sich die Gruppenmitglieder mit ihrer Umwelt auseinander und lernen verantwortlich für sich und andere zu sein.
In Sonntagsreden wird verbandliche Jugendarbeit als unverzichtbar erklärt und die Jugendleiter/innen zu Stützen und Säulen der Zivilgesellschaft/Bürgergesellschaft. Dieses Engagement wird von Seiten des Staates sogar oft gefordert - es muss aber auch gefördert werden.

Bei der am 28.06.2006 beschlossenen Einführung von Studiengebühren hat sich der Senat zu sehr auf die Binnenwirkung der Gebühren konzentriert und dabei zuwenig die Umweltbezüge bzw. die Rolle der Universitäten in der Gesellschaft beachtet. Die Einführung von Studiengebühren darf nicht ausschließlich auf die Verbesserung der Einnahmenseite des „Unternehmens Universität“ abzielen, sondern muss auch die sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen in den Blick nehmen. Es reicht dabei nicht, dass den Universitäten im Rahmen ihrer Selbstverwaltung Möglichkeiten gegeben werden, eigenständig Befreiungstatbestände festzulegen, insbesondere dann nicht, wenn Gebühren und Höhe der Gebühren staatlicherseits festgelegt werden. Eine Sozial- und Gesellschaftspolitik, die auf den Abbau sozialer Ungerechtigkeiten zielt, ist Aufgabe des Staates. Dies ist nicht ausschließlich in die Verantwortung der Hochschulen
zu delegieren.

Das in/für Hamburg eingeführte Beitragssystem muss - wenn es schon nicht mit dem derzeitigen Senat rückgängig zu machen ist - besser mit den Systemen Sozial- und Gesellschaftsverträglichkeit gekoppelt werden. Ehrenamtliche Tätigkeit in Jugendverbänden muss bei der Erhebung von Studiengebühren berücksichtigt werden. Eine entsprechende Regelung ist im §6b, Absatz 3 Studienfinanzierungsgesetz aufzunehmen.
Hamburg, den 29.6.2006
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