Schule weiterentwickeln - Bildungslandschaften denken - Jugendverbände und Jugendhilfeausschüsse beteiligen
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und GAL wurde eine „Weiterentwicklung des Hamburger Schulsystems“ beschlossen. Darunter werden die Veränderung einzelner Schulen sowie die Veränderung des Schulsystems insgesamt verstanden. Inhaltlich und in der öffentlichen Debatte spielt unter dem Stichwort der Neugliederung des Schulsystems die Einführung von Primar- und Stadtteilschulen und unter dem Stichwort der Veränderung einzelner Schulen individualisierter Unterricht und der Ausbau der Ganztagesbetreuung eine hervorgehobene Rolle. Ziel der Bemühungen soll es sein, allen „Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft gleiche und gerechte Chancen für den Besuch von Bildungseinrichtungen und den Erwerb von Kompetenzen zu ermöglichen, um sie für ein selbständiges und selbst bestimmtes Leben in einer demokratischen Gesellschaft vorzubereiten“.
Am 22.9.2008 gingen die sog. „Regionalen Schulentwicklungskonferenzen“ in die erste Runde, die zweite Runde endete am 4.12.2008.
Wir nehmen dies zum Anlass, um an folgendes zu erinnern:
- Jede Jugendhilfeeinrichtung definiert sich selbst als Bildungseinrichtung. Insbesondere die verbandliche Jugendarbeit sieht sich als außerschulischer Lernort, an dem Kompetenzen erworben werden.
- Die Jugendverbände in Hamburg bzw. die Hamburger Jugendhilfe verfolgen interessiert die Schulentwicklung, nicht nur unter dem Aspekt der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule an Ganztagesschulen, sondern auch, weil Ganztagsschulen (mit oder ohne Jugendhilfe als Partner) zu einer deutlichen Einschränkung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe führen können, wenn keine geeignete Integration der Systeme stattfindet. Beispielsweise können Nachmittagsangebote von Jugendverbänden in der bisherigen Form nicht mehr aufrechterhalten werden. Schülerinnen und Schüler gebundener oder teilgebundener Ganztagsschulen haben kaum eine Möglichkeit, regelmäßig zu festgelegten Zeiten am frühen Nachmittag an den Gruppenstunden teilzunehmen oder anzubieten.
- Die Kinder- und Jugendhilfe muss als gleichberechtigter Partner den Schulen gegenüberstehen, nicht nur wenn es um die Zusammenarbeit im Rahmen einer Ganztagesschule geht. Vor diesem Hintergrund fordert der Landesjugendhilfeausschuss, auf bestehende Jugendhilfeeinrichtungen mehr Rücksicht zu nehmen und Schule nicht über deren Köpfe hinweg zu planen. Konkret wird gefordert, dass die Koordination der bestehenden und der zukünftigen Bildungsangebote nicht in der Hand der Schule liegen darf, sondern durch eine Institution, die im Quartier integriert ist und die Angebote der Jugendarbeit und Kindertageseinrichtungen kennt, gestaltet werden muss. Der Landesjugendhilfeausschuss setzt sich daher für einen budgetverantwortlichen bezirklichen Ganztagsschulkoordinator ein. Der von der Schule unabhängige und der Jugendhilfe nahe stehende Koordinator kann eine Netzwerkfunktion im Stadtteil ausüben und verbindet so institutionell unterschiedliche Welten von Schule und Kinder- und Jugendhilfe.
- Ein besonderer Fokus muss hierbei auf der verbandlichen Jugendarbeit liegen, da sowohl Chancen als auch Risiken der Entwicklung zum Ganztag im Rahmen der freiwilligen, kontinuierlichen Tätigkeiten besonders hervortreten. Somit benötigt es besondere Unterstützung für die Entwicklung und Durchsetzung eigener Vorstellungen der Jugendverbände durch die bezirkliche Ganztagsschulkoordination.
- Auch die Lebens- und Freiräume, in denen Kinder- und Jugendliche Zeit für sich selbst finden und darüber eigenständig verfügen können, müssen eine angemessene Berücksichtigung finden.
Wir stellen fest, dass die Weiterentwicklung der Schulen ohne die regelhafte Beteiligung von Jugendverbänden stattfindet und weiterhin stattfinden soll.
Wir fordern:
- die Jugendhilfeausschüsse an den Regionalen Schulentwicklungskonferenzen und die Jugendverbände an den Regionalen Bildungskonferenzen unmittelbar zu beteiligen,
- die Verpflichtung zur vorrangigen Kooperation von Schulen mit gemeinnützigen Trägern und Einrichtungen und
- die kostenlose Nutzung von schulischen Räumlichkeiten durch Jugendverbände.
Hamburg, den 10.12.2008
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