Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 4-2016, Rubrik Titelthema

Was für ein Führungszeugnis brauche ich?

Wichtig ist, dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt wird. Es enthält umfassendere Angaben als das normale Führungszeugnis und kann bei den Bezirksämtern oder <link https: www.bundesjustizamt.de de themen buergerdienste bzr inland faq_node.html external-link-new-window external link in new>online beantragt werden. Um es beantragen zu können, muss der Jugendverband jedoch eine Bescheinigung darüber mitgeben, dass die Tätigkeit Arbeit mit Minderjährigen umfasst und es dadurch eine Prüfung eines erweiterten Führungszeugnis nach § 30a BZRG notwendig ist. Ehrenamtliche brauchen für das Zeugnis nicht zu bezahlen, wenn sie vom Jugendverband eine Bescheinigung haben, dass sie ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausführen werden.