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Politisches und Rechtliches

Landesjugendring Hamburg e.V.

Wahlalter senken & Partizipation stärken

Beschluss der LJR-Vollversammlung vom 29. Juni 2006 Der Landesjugendring Hamburg fordert die Absenkung des höchstpersönlichen aktiven Wahlalters für Bezirksversammlungs-, Bürgerschafts-, Bundestags- und Europawahlen auf das vollendete 14. Lebensjahr sowie die stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen.

In unserer Gesellschaft muss sich die Politik stärker als bisher auf Jugendliche zu bewegen und sie bei der Entscheidungsfindung und Beschlussfassung einbinden - zum Beispiel durch die Absenkung des Wahlalters. Partizipation gehört für die Jugendverbände in Deutschland zu den grundlegenden Prinzipien in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und für sie. Wir begreifen Kinder und Jugendliche als mündige Persönlichkeiten. Jugendliche ab 14 Jahren können in vielen Jugendorganisationen in den demokratisch verfassten Gremien Aufgaben und Ämter übernehmen.
Es ist bereits jetzt gesellschaftliche Realität, dass sich mit der Vollendung des 14. Lebensjahres viele Jugendliche für einen Ausbildungsplatz entscheiden, Jugendliche mit 14 strafrechtlich für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen werden, Jugendliche in diesem Alter sich auch gegen den Willen ihrer Eltern für oder gegen eine Religion entscheiden können und bei der Entscheidung, bei welchem Elternteil sie im Falle einer Trennung ihrer Eltern leben wollen, ihre Entscheidung für das Gericht ausschlaggebend ist, wem sie zugesprochen werden. Warum also nicht auch wählen?
Das aktive und passive Wahlrecht ist für die Jugendverbände ein in einer Demokratie unverzichtbares Grundrecht. Wer Kindern und Jugendlichen dieses Wahlrecht grundsätzlich weiter vorenthält, stellt die prinzipielle Gleichheit der Staatsbürger in Frage. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landesjugendring Hamburg die Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes, nach der zukünftig bei der Besetzung von Ausschüssen der Bezirksversammlung auch Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gewählt werden können. Der Schritt geht in die richtige Richtung, geht aber nicht weit genug, denn nur das passive Wahlrecht wird ausgeweitet.

Demokratie aber lebt von Beteiligungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten innerhalb der Gesellschaft, nicht allein von Wahlen. Wir begrüßen es daher, dass bei der Reform der Bezirksverwaltung die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Planungen und Vorhaben, die sie berühren, zwingend vorgeschrieben ist. Zwar ist diese Regelung nicht neu, sie übernimmt lediglich sinngemäß Regelungen aus dem Kinder- und Jugendhilferecht, jedoch verbinden wir damit die Erwartung, dass die Realität sich dem Gesetz weiter angleicht. Die Jugendverbände werden sich bei der Entwicklung geeigneter Verfahren beteiligen. Der Landesjugendring wird sich für ein in Hamburg einheitliches Verfahren einsetzen.

Partizipationsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche werden sich stets daran messen lassen müssen inwieweit sie wirklich Entscheidungsmöglichkeiten eröffnen und das Prinzip demokratischer Legitimation vermitteln. Ausschließliche Anhörungsrechte sind aufgrund ihrer Unverbindlichkeit und mangelnden Verantwortlichkeit genauso ungenügend wie „Parlamente“, die ohne demokratische Legitimation ein falsches Bild von Demokratie vermitteln. Strukturen der Jugendbeteiligung die diesen Kriterien genügen, wie z.B. SchülerInnen- und Studierendenvertretungen oder betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretungen, und selbstorganisierte Jugendverbände sind deshalb in ihrer Arbeit besonders zu fördern und an politischen Vorgängen zu beteiligen.

Wir erneuern deshalb an dieser Stelle unsere ablehnende Haltung gegenüber dem Schulreformgesetz, da mit diesem Gesetz insbesondere an den beruflichen Schulen der Einfluss von Staat und Wirtschaft zu Lasten der Schüler erweitert wurde. Wenn im Rahmen der selbstverantworteten Schule und im Rahmen der neuen Strukturen der beruflichen Schulen Entscheidungsrechte innerhalb der Schule ausgeweitet werden, dürfen Mitbestimmungsrechte von Schüler/innen nicht beschränkt sondern müssen entsprechend erweitert werden. Staat und Schule müssen nach Wegen suchen, dass junge Menschen ihrer gestiegenen Verantwortung gerecht werden können und damit ihren Beitrag zur Förderung der demokratischen Entwicklung junger Menschen leisten.
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