Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 3-2010, Rubrik Titelthema

Zentralisierungsmaßnahme

Der Kinder- und Jugendring Sachsen agiert als Landeszentralstelle für die Juleica

Von Jost Rothe, Kinder- und Jugendring Sachsen

Die Juleica weist in Sachsen einige Besonderheiten auf. Es gibt nicht »Eine für Alle« – sondern drei nach Ausbildungsstufen gestaffelte Juleicas. Besonders war ebenso die Trennung von politischer Verantwortung und praktischer Arbeit. Mit der Juleica-Reform von 2009 wurden die Karten neu gemischt.

Einbindung in das Juleica-System bis 2009.
Der Kinder- und Jugendring Sachsen (KJRS) ist praktisch seit seinem Bestehen in die Jugendleiter-Ausbildung und in die Ausstellung der Gruppenleiterausweise sowie der nachfolgenden Jugendleitercard (Juleica) involviert. Jedoch lag die politische Verantwortung für die Juleica bis 2009 auf ministerieller Seite.

Gestaffelte Anerkennung. Es gab die Jugendleitercard in drei Stufen (I, II, II). Die Stufe I konnte beantragt werden, sobald ein Lehrgang von 24 Unterrichtseinheiten absolviert war. Die Stufe II erlangte, wer nach einem Jahr einen Weiterbildungslehrgang absolviert hatte und dem der Träger eine aktive Arbeit als Jugendleiters bescheinigte. Die Stufe III setzte einen 40-Stunden-Lehrgang beim KJRS oder einen sozialpädagogischen oder pädagogischen Hochschulabschluss voraus. Wer Jugendleiter der Stufe I oder II ausbilden wollte, musste selbst in Besitz der Juleica Stufe III sein.

Bisheriges Antragswesen bis 2009. Landesverbände stellten als Mitglied im KJRS ihre Juleica-Anträge (auch für ihre Untergliederungen) direkt über den KJRS, wobei die Landesverbände als Freie Träger und der KJRS als sogenannt »Zuständige Stelle« im System fungierten. Stadt- und Kreisjugendringe sowie kommunale Träger, die keinem Landesverband im KJRS angehörten, stellten ihre Anträge über die jeweiligen Jugendämter oder Jugendringe als zuständige Stelle. Es gab also eine Vielzahl involvierter Stellen, die den Antrag erst prüften und dann auf den Weg zur Erstellung der Juleica brachten. Entsprechend vielgliedrig verlief die Übergabe der Juleica an den Antragssteller.

Inputs. Der KJRS war zudem in die Weiterentwicklung der Lehrinhalte involviert, da er zum einen wichtige Inputs durch seine Mitglieder erhielt, zum anderen durch die Ausbildung der Jugendleiter Stufe III (Ausbilder) viele Rückmeldungen zur Juleica-Ausbildung hatte. So wurden z.B. Lehrinhalte und Module zu den Bereichen »Gesetzeslage zur Kindeswohlgefährdung« und »Rechtsextremismus« entwickelt.

Einführung des neuen Antragssystems und neuer Mindeststandards. Seit 2005 berieten der KJRS und das Sächsische Staatsministerium für Soziales gemeinsam, wie die bisherigen Juleica-Regelungen verbessert werden könnten. Gleichzeitig beteiligte sich der KJRS an der Arbeitsgruppe der Konferenz der Landesjugendringe zur Weiterentwicklung der Jugendleitercard. Diese mündeten schließlich Ende 2008/ Anfang 2009 in einem neuen Online-Antragsverfahren und des Weiteren in der Verabschiedung bundeseinheitlicher Mindeststandards für die Juleica-Ausbildung. Deren Aufnahme in die Regelungen zur Juleica in Sachsen ging problemlos vonstatten, da diese den eigenen Überlegungen sehr ähnlich waren. Bei der Einführung des neuen Antragsverfahrens wurden Einweisungen für das zuständige Ministerium und den KJRS, für die Jugendämter/Jugendringe (»Öffentliche Träger«) sowie für Freie Träger in das internetbasierte Antragssystem unter der Mithilfe des Deutschen Bundesjugendringes durchgeführt.

Verantwortungsübernahme. Dabei wurde deutlich, dass eine Teilung der Landeszentralstelle für die Juleica (wie bisher praktiziert) in Leitung, Verantwortungsübernahme und Vertretung nach außen einerseits (Ministerium) sowie Prüfung aller landeszentralen Anträge, Weiterentwicklung der Inhalte und Ausbildung der Ausbilder andererseits (KJRS) technisch und organisatorisch nicht mehr sinnvoll ist. Daraufhin wurde der KJRS durch das zuständige Ministerium mit der Funktion der Landeszentralstelle beauftragt.

Neues Verfahren. Seit dem Jahr 2010 gelten zum einen neue Regelungen zur Anwendung der Juleica im Freistaat Sachsen; zum anderen wird das neue Antragsverfahren angewendet. Die Jugendleitercard in Sachsen wird nunmehr in den Stufen G und L ausgestellt. Dabei entspricht die Stufe G im Wesentlichen der vormaligen Stufe I, die Stufe L der Stufe III. Die Ausbildungen für beide Stufen entsprechen den durch die Kultusministerkonferenz verabschiedeten Mindeststandards. Lediglich Personen, die über einen Hochschulabschluss auf sozialpädagogischem Gebiet verfügen, können einen verkürzten Lehrgang (entspricht dem Wiederholungslehrgang der Stufe L) zur Beantragung der Stufe L absolvieren. Soll die Juleica erneut beantragt werden, ist ein Wiederholungslehrgang von zehn Stunden zu absolvieren. Wer Jugendgruppenleiter der Stufe G ausbilden will, muss im Besitz der Juleica Stufe L sein.

Der KJRS als Landeszentralstelle ist gleichzeitig der Öffentliche Träger für alle landesweiten Freien Träger. Die Landesverbände, die Mitglied im KJRS sind, treten für alle Antragsteller aus ihren Reihen als Freier Träger auf. Andere Landesverbände können entscheiden, ob sie für alle Antragsteller als Freie Träger auftreten, oder ob die Anträge durch ihre Untergliederungen auf der kommunalen Ebene als Freie Träger bearbeitet werden. Auf der kommunalen Ebene treten die Jugendämter oder durch sie beauftragte Jugendringe als Öffentlicher Träger auf. Die Freien Träger prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung von Juleica gegeben sind (Erste-Hilfe-Lehrgang, persönliche Eignung, ehrenamtliche Aktivität im Verein/Verband, Juleica-Lehrgang). Sie genehmigen, entsprechend ihrer Verpflichtung gegenüber dem öffentlichen Träger, nur solche Anträge, bei denen die Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. Die Öffentlichen Träger prüfen lediglich die Lehrgangsteilnahme durch Vergleich der Angaben im Antrag und Aufstellungen der Ausbildungsträger.

Nicht nur Beratung. Der KJRS ist in seiner Funktion als Zentralstelle des Weiteren zuständig für die Beratung und Bildung der kommunalen öffentlichen Träger und (nachrangig gegenüber den kommunalen öffentlichen Trägern) der kommunalen freien Träger sowie zuständig für alle technischen Fragestellungen. Er wirkt zudem als Schnittstelle zum Deutschen Bundesjugendring. Somit liegen alle elementaren Belange für die Qualitätssicherung, Weiterentwicklung und der politischen Verantwortung der Juleica in einer Hand. Der KJRS sieht darin einen Baustein, mit der möglichst effizienten Ausstellung der Juleica und qualifizierten Ausbildung der Jugendleiter/innen die Zukunftsfähigkeit für nachhaltige Jugendverbandsarbeit in Sachsen zu bereiten.


Info

Landeszentralstelle für die Juleica
Träger:
Kinder- und Jugendring Sachsen
Laufzeit: seit 2010
Kontakt: Kinder- und Jugendring Sachsen | Jost Rothe | Tzschimmerstraße 17 | 01309 Dresden | Tel.: (0351) 316 97 14 | www.kjrs.de