Ein Interventionsplan, der oft auch als Notfallplan oder Handlungsleitlinien bezeichnet wird, gehört zu einem vollständigen Schutzkonzept dazu und unterstützt als Orientierungshilfe Jugendleiter*innen, Aktive und Mitarbeitende bei einem Verdacht oder im konkreten Fall sexualisierter Gewalt die richtigen Schritte zu gehen. Interventionspläne orientieren sich an den Strukturen vor Ort sowie des jeweiligen Jugendverbandes, weshalb sie nicht allgemeingültig formuliert werden können und die Handlungsleitlinien vom Verband selbst ausgearbeitet werden müssen. Darüber hinaus enthalten sie eine Meldekette und klare Bestimmungen für den Fall eines Rehabilitationsverfahrens.
Zunächst gilt es im Falle einer Intervention Ruhe zu bewahren, grenzverletzendes Handeln zu unterbinden und die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten. Die Beobachtung oder der Fall wird schriftlich in Form von Beobachtungs- und Gesprächsprotokollen dokumentiert, was fortlaufend erfolgt. Handelt es sich um einen vagen Verdacht, sprechen die Jugendleiter*innen im Sinne einer pädagogischen Prävention in einem jeweils geschützten Rahmen mit den Betroffenen und der verdächtigten Person. Ist dieser unbegründet, müssen Gerüchte umgehend ausgeräumt und die beschuldigte Person rehabilitiert werden. Handelt es sich um einen begründeten Verdacht oder einen konkreten Fall sexualisierter Gewalt muss die Leitungsebene des Verbandes informiert und ein Kriseninterventionsteam eingerichtet werden, welches zunächst für das weitere Verfahren verantwortlich ist. Es prüft, ob sich der Verdacht erhärtet und berät die Betroffenen. Ein Krisenteam kann aus der Leitung, Vertrauenspersonen, einer externen Fachberatung und gegebenenfalls weiteren Verantwortlichen bestehen. Erhärtet sich der Verdacht, ist die Leitung für die weiteren Schritte verantwortlich.
Für die Intervention, mögliche Rehabilitationsverfahren und die anschließende Aufarbeitung eines Falles ist es unerlässlich sich Hilfe durch eine Fachberatungsstelle zu holen. Die Ansprechpersonen in den Fachberatungsstellen sind Profis, haben ausreichend Erfahrungen gesammelt und können in dieser Situation am besten unterstützen.
Interventionen können nur gelingen, wenn alle Ehrenamtlichen, Multiplikator*innen und Hauptamtlichen eines Verbandes hinsichtlich Prävention sexualisierter Gewalt geschult und über den Interventionsplan aufgeklärt sind. Die Leitlinien des Interventionsplans werden regelmäßig reflektiert und im Rahmen des gesamten Präventionskonzeptes eines Jugendverbandes weiterentwickelt.
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Hinweise:
Direkt oder indirekt betroffene Personengruppen:
• betroffene Kinder/Jugendliche
• Eltern von Betroffenen
• beschuldigte Person
• Zeug*innen
• Kolleg*innen/Team
• andere Kinder/Jugendliche, Teilnehmende (und deren Eltern)
• Jugendverband und Dachverband
• Öffentlichkeit