Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 2-2023, Rubrik Titelthema

Vertrauenspersonen

Vertrauenspersonen sind innerverbandliche Ansprechpersonen, die bei Fragen und Problemen zum Thema sexualisierter Gewalt für Kinder und Jugendliche, deren Eltern sowie ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitende ansprechbar sind.

Vertrauenspersonen sind zuständig für:
• Mitglieder, Mitarbeitende, Jugendleiter*innen, Verantwortliche in Jugendverbänden, die Fragen zum Thema, eine Vermutung oder einen konkreten Verdacht haben,
• Kinder und Jugendliche, die Fragen haben oder selbst Opfer, Mitwisser oder Zeuge von Übergriffen wurden sowie deren Eltern,
• Mitarbeitende von Fachberatungsstellen als Ansprechstelle im Verband.

Wird ein Fall sexualisierter Gewalt vermutet, unterstützen sie die …
• erste Einschätzung der Situation und des weiteren Vorgehens,
• Informationsweitergabe je nach Handlungsplan,
• Einbeziehung einer Fachberatungsstelle zur Besprechung des weiteren Vorgehens und der Verdachtsabklärung und bei Bedarf die Vermittlung von professioneller Hilfe für Betroffene,
• Dokumentation der Anfrage und des Vorgehens.

Je nach den Gegebenheiten des Jugendverbands gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie Vertrauenspersonen eingerichtet werden. Es kann regionale oder überregionale Vertrauenspersonen geben, die ehrenamtlich oder hauptamtlich arbeiten. Vertrauenspersonen sind Teil des Jugendverbands und haben ein themenspezifisches Fachwissen oder sind bereit sich dieses anzueignen. Idealerweise gibt es zwei Vertrauenspersonen unterschiedlichen Geschlechts, so dass Hilfesuchende eine Wahl haben, an wen sie sich wenden.

Wichtige Erfolgsfaktoren sind die Qualifizierung von Vertrauenspersonen, eine gute Vernetzung mit weiteren Vertrauenspersonen und Fachberatungsstellen sowie die strukturelle Verankerung im Jugendverband.

Die Einrichtung von Vertrauenspersonen ist ein klares Signal gegen sexualisierte Gewalt nach innen und außen und unterstützt so zum einen die Abschreckung von Täter*innen und zum anderen eine schnellere und verlässlichere Aufdeckung und Aufarbeitung von Verdachtsfällen.

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Hinweise:

Einrichtung von Vertrauenspersonen und Anforderungen an die Vertrauensperson: Volljährigkeit, Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, Unterschrift, Selbstverpflichtung, Kenntnis der Abläufe und Strukturen im Verband, Belastbarkeit und Interesse am Thema, Bereitschaft die Aufgabe für mindstens zwei Jahre zu übernehmen.

Strukturelle Anforderungen: Erstellung eines Schutzkonzepts mit Notfallplan, die interne Bekanntmachung der Vertrauenspersonen und ihrer Funktion, Vereinbarung zur Tätigkeit der Vertrauensperson.

Es ist nicht die Aufgabe von Vertrauenspersonen Betroffene auf Dauer zu betreuen.