Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 2-2015, Rubrik Titelthema

Fördergelder für ehrenamtliches Engagement

Fonds »Flüchtlinge & Ehrenamt« bei der BürgerStiftung Hamburg

Hamburg steht zusammen. Die große Zahl an Flüchtlingen, die in der Hansestadt vermehrt Schutz sucht, trifft vielerorts auf eine außergewöhnliche Welle an Hilfsbereitschaft. Viele Menschen melden sich, um sich ehrenamtlich und freiwillig für Flüchtlinge und ihre Familien zu engagieren. Nachbarschaften werden aktiv, Vereine suchen den Kontakt, Einzelpersonen springen über ihren Schatten, oftmals vor dem Hintergrund eigener familiärer Fluchterfahrungen oder dem Wunsch nach praktisch gelebter gesellschaftlicher Solidarität. Hamburg zeigt sein menschliches Gesicht. Um Unterstützung, Wertschätzung und praktische Ermutigung für dieses beeindruckende und wichtige bürgerschaftliche Engagement zu dokumentieren, hat sich ein Bündnis Hamburger Stiftungen bereit erklärt, einen Fonds zur Flankierung dieses Engagements bereit zu stellen. Ziel des Fonds »Flüchtlinge & Ehrenamt« ist es, in einem unbürokratischen und zügigen Verfahren Menschen, die sich ehrenamtlich zu dem Thema engagieren, Zugang zu flexiblen und behördenunabhängigen Ressourcen zu bieten. Der Fonds, auf den bereits 16 Hamburger Stiftungen eingezahlt haben, wird von der BürgerStiftung Hamburg betreut. Ein unabhängiger Beirat entscheidet über die Vergabe der Mittel, die zur zeitnahen Verwendung vergeben werden. Über die Vergabe wird nach einem unbürokratischen Antragsverfahren in der Regel binnen 14 Tagen entschieden. Es können sowohl Sach- als auch Honorarmittel ab 100 Euro bis in der Regel 1000 Euro beantragt werden. Spenden in den Fonds sind ausdrücklich erwünscht. Zuwendungsbescheinigungen werden ausgestellt.

Folgende Anliegen sind förderfähig :
•    Aktivitäten zur Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben in Hamburg
•    Aktivitäten zur Vernetzung und Einbindung von Flüchtlingen in ihrer Nachbarschaft
•    Ehrenamtliche Begleitung von Flüchtlingen in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Orientierungshilfen in Alltag
•    Aktivitäten zur Bildung, rechtskonformen Beschäftigung oder Qualifizierung von Flüchtlingen
•    Aktivitäten zur Qualifizierung der in der Flüchtlingsarbeit ehrenamtlich Tätigen, insbesondere mit Blick auf interkulturelle Kompetenzen Beispiele : Moderation eines Workshops oder Runden Tisches | HVV-Tickets für Ausflüge | Unterrichtsmaterial für den Deutschunterricht

Nicht gefördert werden können typischerweise :
•    Ehrenamtliche Aktivitäten ohne Bezug zu Flüchtlingen
•    Leistungen oder Aktivitäten, auf die für Flüchtlinge ein Rechtsanspruch besteht, oder die unmittelbar staatliche Aufgaben sind
•    laufende Personalkosten oder Honorarkosten, sofern sie nicht der unmittelbaren Qualifizierung ehrenamtlich Tätiger dienen
•    auf Dauer angelegte Leistungen oder Angebote, deren Finanzierung nicht nachhaltig gesichert ist
•    Einzelfallhilfen, insbesondere einzelfallbezogene Hilfen der Gesundheitsfürsorge

Einen Antrag können stellen :
Initiativen jeglicher Rechtsform sowie Einzelpersonen. Nicht gemeinnützig anerkannte Initiativen oder Einzelpersonen mögen sich eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung suchen, auf deren Konto die Fördergelder überwiesen werden. Ein Referenzschreiben einer begleitenden Institution (bspw. Leitung Flüchtlingsunterkunft oder Kirchengemeinde) wird erwartet.

Ansprechpartnerin für Antragstellende : BürgerStiftung Hamburg | Petra Grüber | <link>petra.grueber@buergerstiftung-hamburg.de | Tel. (040) 878 89 69-70

Quelle : <link http: www.buergerstiftung-hamburg.de fonds_fluechtlinge_ehrenamt>www.buergerstiftung-hamburg.de/fonds_fluechtlinge_ehrenamt