Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 4-2014, Rubrik Extras

FAQs zur Bürgerschaftwahl

Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was wird gewählt?

Die Hamburgische Bürgerschaft. Der Name Bürgerschaft ist in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg die Bezeichnung für das Landesparlament, auch Landtag in anderen Bundesländern oder Abgeordnetenhaus wie in Berlin genannt.
Die Bürgerschaft ist das oberste Vertretungs- und Entscheidungsgremium der Freien und Hansestadt Hamburg, das direkt von den Bürgern/innen gewählt wird. Die wichtigsten Funktionen der Hamburgischen Bürgerschaft sind neben der Gesetzgebung und dem Etatrecht die Kontrolle des Senats und die Wahl des Ersten Bürgermeisters als Hamburger Regierungschef.
Die Bürgerschaft kann solche Gesetze beschließen, die für das gesamte Stadtgebiet Hamburgs gelten und nicht in die Hoheit des Deutschen Bundestags fallen, der Gesetze mit bundesweiter Geltung verabschiedet. (siehe zum Föderalismus in Deutschland: www.bpb.de/izpb/159329/foederalismus-in-deutschland)

Wie setzt sich die gegenwärtige Bürgerschaft
zusammen?

Die Hamburgische Bürgerschaft besteht in der Regel aus 121 gewählten Abgeordneten (was sich durch Überhangmandate nach der Wahl noch erhöhen kann; siehe dazu: de.wikipedia.org). Die gewählten Abgeordneten schließen sich zu Fraktionen (in der Regel nach Parteizugehörigkeit) zusammen, um gemeinsam politische Interessen und Ziele im Parlament zu verfolgen.
In der ablaufenden Legislaturperiode verfügt die SPD-Fraktion mit 62 Sitzen über die absolute Mehrheit. Die Oppositionsfraktionen sind wie folgt vertreten: Bündnis 90/Die Grünen 14 Sitze, CDU 27 Sitze, FDP 9 Sitze und Die Linke 8 Sitze; ein Abgeordneter ist fraktionslos.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Hamburger/innen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit haben. (Es gibt aber nach § 7 des Bürgerschaftswahlgesetzes auch die Möglichkeit eines Ausschlusses vom Wahlrecht. Das sind beispielsweise Menschen, die entmündigt wurden oder infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht mehr besitzen.)

Was ist neu?

Jetzt frei ab 16 Jahren! Bereits bei der Wahl der Bezirksversammlungen im Mai 2014 profitierten 16-Jährige von der Herabsenkung des Wahlalters. Erstmalig können nun 16- und 17-Jährige auch die Bürgerschaft am 15. Februar 2015 mitwählen.
Weiterhin ist neu, dass die Hamburgische Bürgerschaft erstmals für fünf Jahre gewählt wird. Zuvor dauerten die Legislaturperioden vier Jahre.

Wann wird gewählt?

Am Sonntag, den 15. Februar 2015. Die Wahllokale haben voraussichtlich von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Danach werden die Stimmen ausgezählt. Das amtliche Endergebnis der Wahl dürfte – aufgrund der Hamburger Besonderheit von jeweils 10 Stimmen pro Wähler/in und dem damit verbundenen Auszählungsaufwand – erst am nachfolgenden Tag feststehen. Hochrechnungen zum Wahlausgang werden in den Medien bereits am Wahlabend publiziert.

Wie erfahre ich von meiner Wahlberechtigung?

Wer wahlberechtigt ist, erhält rechtzeitig vor der Wahl vom Landeswahlleiter eine Wahlbenachrichtigung per Post zugesendet. Der Brief enthält wichtige Hinweise zur Wahl und die Wahlbenachrichtigungskarte. Diese Karte ist aufzubewahren und am Wahltag ins Wahllokal mitzunehmen. Sie dient als Ausweis Deiner Wahlberechtigung vor Ort und reicht in der Regel als einziges Dokument. Jedoch liegt es im Ermessen des/der Wahlhelfer/in, ob er/sie sich zusätzlich auch den Personalausweis zeigen lässt. Gut ist es daher, den Personalausweis am Wahltag für den Fall der Fälle mitzunehmen.
Wenn Du die Wahlbenachrichtigungskarte verlegt hast, kannst Du trotzdem in dem Dir zugewiesenen Wahllokal wählen gehen. Der Personalausweis reicht zur Überprüfung Deiner Identität.
Übrigens: Auf der Wahlbenachrichtigungskarte stehen unter anderem das Wahldatum, »Dein« Wahllokal und dessen Anschrift sowie die Öffnungszeit.

Was tun, wenn ich am Wahltag keine Zeit 
habe oder verreist bin?

Oder wenn Du keine Lust hast, ins Wahllokal zu gehen? Dann kannst Du die Option der Briefwahl nutzen. Die Briefwahl ist jedoch extra zu beantragen. Der Briefwahlantrag liegt der Wahlbenachrichtigung bei, die Du Wochen vor der Wahl per Post erhältst. Du kannst die Wahlunterlagen auch online anfordern, alle Infos findest Du hier: www.hamburg.de/briefwahl
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 15. Februar 2015, um 18 Uhr beim zuständigen Bezirksamt eingetroffen sein (innerhalb Deutschlands portofreie Rücksendung). Wenn Du spät dran bist, beantrage die Briefwahlunterlagen am besten direkt in Deiner Wahldienststelle und wähle gleich dort. Die für Dich zuständige Wahldienststelle findest Du hier: www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11356532

Wo wird gewählt?

Im Wahllokal. In Hamburg werden zur Bürgerschaftswahl ca. 1200 Wahllokale (Stand bei der Bundestagswahl 2013) geöffnet haben, viele teilen sich jedoch die gleiche Adresse. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Du vor der Wahl per Post erhältst, steht die Adresse »Deines« Wahllokals, in dem Du Deine Stimme abgeben kannst. Aber Du kannst auch wählen, wo Du willst, wenn Du von der Briefwahl Gebrauch machst.

Wie viele Stimmzettel bekomme ich?

Du erhältst im Wahllokal zwei Stimmzettel für die Bürgerschaftswahl: einen für die Landeslisten und einen für die Wahlkreislisten. Da viele Parteien, Wählervereinigungen und Kandidierende zur Wahl stehen, werden die Stimmzettel jeweils zu einem Stimmzettelheft gebunden. Über die Landesliste ziehen insgesamt 50 Abgeordnete in die Bürgerschaft ein, über die Wahlkreislisten 71. Der Stimmzettel für die Landesliste ist hamburgweit gleich, für die 17 Wahlkreise in Hamburg gibt es jeweils eigene Stimmzettel.
Zur Bedeutung der Stimmzettel: Mit dem Landeslisten-Stimmzettel wird über die Mehrheitsverhältnisse in der Hamburgischen Bürgerschaft entschieden. Hier bestimmen die Wähler/innen durch ihre Stimmabgabe, mit wie vielen Sitzen eine Partei oder Wählervereinigung in der Bürgerschaft vertreten sein wird. Mit dem Wahlkreislisten-Stimmzettel entscheiden die Wahlberechtigten allein darüber, welche Kandidaten/innen aus ihrem Hamburger Wahlkreis, in dem sie wohnen, in die Bürgerschaft einziehen werden. Folglich: Mit der Stimmabgabe auf der Wahlkreisliste nehmen die Wahlberechtigten keinen Einfluss auf die proportionale Sitzverteilung in der Bürgerschaft, dafür aber auf deren personelle Zusammensetzung.

Wie viele Stimmen habe ich bei der Wahl?

Mit insgesamt zehn Stimmen wählst Du die Bürgerschaft: fünf Stimmen für die Kandidierenden in Deinem Wahlkreis (Wahlkreislisten-Stimmzettel) und fünf Stimmen für die Kandidierenden oder Partei- resp. Wählervereinigungslisten auf dem Landeslisten-Stimmzettel.
Seit der Wahlrechtsreform von 2009 hat Hamburg ein stark personalisiertes Wahlrecht für die 121 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft (und auch für die Bezirksversammlungen). Damit hast Du mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Abgeordnetenhäuser. Denn Deine jeweils fünf Stimmen für die beiden Listen kannst Du gehäufelt (kumuliert) an eine/n Kandidierende/n resp. Liste oder verteilt (panaschiert) an mehrere Kandidierende vergeben.
Diese Optionen hast Du:
• 
Auf dem Stimmzettel für die Wahlkreislisten kannst Du maximal fünf Stimmen beliebig wie folgt vergeben: a) mehrere Stimmen für einen Kandidaten anhäufeln (kumulieren); b) die fünf Stimmen an mehrere Kandidierende – sogar unterschiedlicher Parteien – verteilen (panaschieren); beide Verfahren sogar mixen (siehe Beispiel in der Grafik unten).
Die Mandate des Wahlkreises erhalten die Kandidierenden in der Reihenfolge der für sie jeweils abgegebenen Stimmen.
• 
Auf dem Stimmzettel für die Landeslisten sind ebenfalls die von den Parteien und Wählervereinigungen eingereichten Wahlvorschläge mit den Kandidierenden abgedruckt. Die fünf Stimmen kannst Du auch hier nach Belieben verteilen oder anhäufeln. Drei Varianten sind möglich: Du kannst a) einem Kandidaten mehrere Stimmen geben, oder b) die Stimmen auf mehrere Kandidaten verteilen; alternativ ist c) möglich, indem Du die Stimmen an die Liste einer Partei oder Wählervereinigung selbst vergibst – und zwar ebenfalls mit Anhäufeln oder Verteilen.
Je nachdem, wie viele Stimmen für die Partei selbst und wie viele Stimmen für die einzelnen Kandidaten abgegeben wurden, ergibt sich einerseits, wie stark eine Partei oder Wählervereinigung in der Bürgerschaft vertreten sein wird, und andererseits, welche Kandidaten/innen über die Landesliste ins Parlament einziehen werden.