Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 3-2013, Rubrik Titelthema

Wer darf wählen ?

Bei der Bundestagswahl sind alle Bürger/innen wahlberechtigt und können wählen (aktives Wahlrecht), wenn sie …
• Deutsche (im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes) sind und am Wahltag  …
• das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• seit mindestens drei Monaten Ihre Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
• im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.
(Grundsätzlich sind alle Bürger/innen und Bürger immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.)

Und wie läuft’s?
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind, erhalten von ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigungskarte, der man Anschrift und Öffnungszeiten des Wahllokals entnehmen kann. Diese Karte sowie den Personalausweis oder Reisepass solltest Du zum Wahllokal mitbringen. Dieses Wahllokal hat am 22. September 2013 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wenn Du Deine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hast, kannst Du trotzdem an der Wahl teilnehmen. In Deinem Wahllokal musst Du Dich dann mit Deinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Damit wird dann Deine Eintragung im Wählerverzeichnis nachgeprüft.

Spätestens drei Wochen vor dem Wahltag sollte Deine Wahlbenachrichtigungskarte per Post eingetroffen sein. Wenn Du sie nicht rechtzeitig erhalten hast, wende Dich bitte direkt an Dein Bezirksamt.

Und wenn Du am Wahltag verhindert bist?
Solltest Du am Wahltag nicht das Dir genannte Wahllokal aufsuchen können (beispielsweise auch als wahlberechtigter Deutscher, der im Ausland lebt) oder wollen, gibt es die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltag Deine Stimme per Briefwahl abzugeben. Seit der Änderung des Wahlrechts im Januar 2008 brauchst Du dafür keine Gründe mehr angeben.

Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Oder Du bestellst die Unterlagen online unter: https ://gateway.hamburg.de/HamburgGateway/FVP/Application/DienstEinstieg.aspx?fid=4

Achtung: Die Beantragung per Internet ist bis zum 18. September 2013, 24 Uhr möglich. Danach kannst Du Deinen Briefwahlantrag aber noch direkt in der zuständigen Wahldienststelle einreichen.