Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 3-2013, Rubrik Titelthema

Wie wird gewählt ?

Erst- und Zweitstimme
In Deutschland gilt ein Wahlsystem, welches Elemente von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht aufgenommen hat: das so genannte personalisierte Verhältniswahlrecht. Dieses Wahlsystem bietet dem Wähler die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben:
• auf der linken Stimmzettelhälfte eine Erststimme für die Wahl einer/eines Wahlkreisabgeordneten (Direktmandat)
• auf der rechten Stimmzettelhälfte eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste (Partei)

Wie Du Deine beiden Stimmen verteilen, ist Deine Sache!
Du hast zwei Möglichkeiten:
• beide Stimmen für eine Partei: für den/die Direktkandidaten/in und für die Landesliste
• oder: die Erststimme für den/die Direktkandidaten/in der einen Partei, die Zweitstimme für die Landesliste einer anderen Partei

Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel z.B.
• nicht der amtliche Stimmzettel ist oder für einen anderen Wahlkreis gültig ist
• keine Kreuze oder mehr als zwei Kreuze enthält
• der Wille des/der Wählers/in nicht zweifelsfrei erkennbar ist
• einen Zusatz oder Vorbehalt enthält

Hintergrund: das Wahlsystem
Der Deutsche Bundestag besteht regulär aus 598 Abgeordneten. 299 Abgeordnete werden nach relativer Mehrheitswahl direkt in den Wahlkreisen gewählt (Erststimme). In Hamburg gibt es 6 Wahlkreise. In jedem Wahlkreis stellen sich Direktkandidaten zur Wahl. Diese können einer Partei angehören oder als Parteilose kandidieren. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen bekommen hat (relative Mehrheit). Der oder die Abgeordnete vertritt dann den Wahlkreis im Bundestag (Direktmandat). Das System der Erststimme stellt sicher, dass alle Regionen in Deutschland im Bundestag vertreten sind.

Die weiteren 299 Sitze im Bundestag werden aufgrund des Verhältnisses der für die einzelnen Parteien abgegebenen Zweitstimmen vergeben. Das Verhältnis der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie stark die einzelnen Parteien im Bundestag vertreten sind (Verhältniswahlsystem).

Durch die Möglichkeit, in den Wahlkreisen Kandidaten direkt zu wählen, erhalten die Wähler im Verhältniswahlsystem Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Parlaments. Deshalb spricht man von einer »personalisierten Verhältniswahl«.

Dieses System der personalisierten Verhältniswahl soll gewährleisten, dass im Bundestag ein weitgehend getreues Abbild der Wählerschaft entsteht und dass jede Stimme grundsätzlich den gleichen Erfolgswert hat. Lediglich jene Stimmen gehen verloren, die für Parteien abgegeben werden, welche bei der Auszählung unter fünf Prozent der Zweitstimmen bleiben (»Fünf-Prozent-Hürde«).