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Politisches und Rechtliches

Landesjugendring Hamburg e.V.

Rahmenvereinbarung Jugendhilfe und Schule

Der Landesjugendring Hamburg sieht in der Bildung junger Menschen, auch in der Form als außerschulische Jugendbildung als gesetzliche Aufgabe auf Basis des KJHG, ein zentrales Zukunftsthema. Eine Unterzeichnung und Umsetzung der Rahmenvereinbarung zwischen freien Trägern und der Behörde für Bildung und Sport (BBS), sowie der Behörde für Soziales und Familie (BSF), muss von daher dem übergeordneten gesellschaftlichen Stellenwert dieses für junge Menschen elementaren Lebensbereichs Rechnung tragen.

Der Vorstand des Landesjugendrings e.V. wird, vor diesem Hintergrund im Zuge der Verhandlungen mit den o.g. Behörden von der Vollversammlung in seinen Verhandlungen dahingehend unterstützt, folgende Ziele vor einer Unterzeichnung mit den o.g. Behörden zu erreichen :
  1. Einrichtung einer ständigen Planungsgruppe unter Leitung der BSF und Beteiligung von Jugendverbänden zum Themenbereich „Zusammenführung von schulischer und außerschulischer Bildung in Hamburg“, sowie die
  2. zeitliche Synchronisierung der Unterzeichnung von Rahmenvereinbarungen mit allen freien Trägern und
  3. die Garantieerklärung der Behörde für Bildung und Sport für:
       • die Priorität von Bildungsangeboten freier Träger bei der Durchführung von ergänzenden Angeboten im Rahmen von Ganztagsschulen in Hamburg und
       • Kündigung bzw. nicht Weiterführung von ergänzenden Bildungsangeboten von Privatpersonen im Rahmen von Ganztagsschulen in Hamburg.
Mögliche Abweichungen von diesem Antrag müssen im Rahmen eines Mitgliederausschusses des Landesjugendrings beraten und in einer folgenden Vollversammlung erneut beschlossen werden.

Begründung:
Die Absicht der Hamburger Jugendverbände muss nach Ansicht der Antragsteller sein, dass, vor dem Hintergrund der Beschlusslage der Vollversammlung des Landesjugendrings - Stichwort „ auf einer Augenhöhe“ - die Zusammenführung von schulischer und außerschulischer Bildung ernsthaft zukunftsweisend unter dauerhafter Beteiligung der Jugendverbände, als Demokratieschule und außerschulische, freiwillige Bildungsinstanz in Hamburg, ausgerichtet wird.
So muss eine Zusammenführung von verpflichtender Schulbildung und außerschulischer freiwilliger Bildung (z.B. Sicherung des Juleicaerwerbs, Berufsberatung in Schulen) in einem schlüssigen Gesamtkonzept geregelt sein.

Die aktuelle Praxis in Hamburger Ganztagschulen weißt elementare Abweichungen von der in der Rahmenvereinbarung festgelegten Regelung auf.

So werden z.B. Privatpersonen zur Deckung des freiwilligen Angebots herangezogen, um dem schulischen Auftrag zu genügen und, um das freiwillige Angebot im Rahmen von Ganztagsschulen zu decken.

Die möglichst weitgehende fiskalische Selbstständigkeit von Schulen (und demnach natürlich auch Ganztagsschulen) widerspricht im Sinn einer landesweiten Rahmenvereinbarung mit freien Trägern. Ganztagschulen können den ergänzenden Schulalltag mit staatlichen Mitteln gestalten, ohne notwendigerweise den außerschulischen Bildungsauftrag der Jugendverbände berücksichtigen zu müssen, um so ein nachhaltig sinnvolles Angebot gestalten zu können.

Ein „Flickenteppich“ in der Hamburger Bildungslandschaft muss vermieden werden. Vielmehr gilt es die gewachsenen, jugendlichen und selbstbestimmten Strukturen zu nutzen und dauerhaft im Sinne der Kinder und Jugendlichen in ein Hamburger Bildungskonzept zu integrieren.

Nicht zuletzt der Zwölfte Kinder- und Jugendbericht des BMFSFJ weist darauf hin, dass es notwendig ist, eine „inhaltlich-konzeptionelle Profilschärfung“ der Zusammenführung von Schule und Jugendhilfe in den Blick zu nehmen. Die bestehende Verhandlungssituation lässt befürchten, dass auch in Hamburg ausschließlich die „strukturellen Rahmenbedingungen“ geschaffen werden sollen und eine Entwicklung der Kooperation beider für Jugendliche wichtigen Lebenswelten nicht nachhaltig weiterentwickelt wird.
Hamburg, den 20.10.2005

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