Landesjugendring Hamburg e.V.

Ausgewiesene Kompetenz

Ehrenamtliche mit Kompetenz.
Auf diesem Prinzip beruht die Jugendleiter/in-Card (Juleica). Sie steht für ehrenamtliche und ausgebildete junge Menschen, die in ihren Jugendverbänden aktiv sind. In Hamburg bilden rund 2.600 Jugendleiter/innen mit Juleica (Stand Ende 2020) die tragende Säule der selbstorganisierten Jugendverbände: erst durch sie können die vielen Angebote von wöchentlichen Gruppenstunden über Seminare bis hin zu Ferienfahrten und internationalen Jugendbegegnungen realisiert werden. (Hinweis: Die Anzahl der Juleicas zum Ende 2020 liegt höher als zum Ende 2019, da alle Juleicas, die in 2020 ausgelaufen wären, durch eine Pandemie-Sonderregelung bis zum 31.12.2020 verlängert wurden.)

Wer kann eine Juleica bekommen?
Bundesweit können kontinuierlich in der Jugendarbeit ehrenamtlich tätige junge Menschen die Juleica erwerben. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, sich durch eine mindestens 30 Zeitstunden (entsprechend 40 Schulungseinheiten) umfassende Ausbildung zum/r Jugendleiter/in qualifiziert und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Die umfassende Ausbildung nach hamburgweiten Mindeststandarts garantiert Qualität und Kompetenz der ehrenamtlichen Arbeit. In den Ausbildungsseminaren erhalten die Jugendleiter/innen grundlegende Kenntnisse u.a. über Gruppenpädagogik, Aufsichtspflichten, Ziele und Methoden der Jugendarbeit.
Zu den bundesweit vorgeschriebenen Inhalten der Juleica-Ausbildung gehören (Beschluss der Jugendministerkonferenz 2009):
• Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
• Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
• Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
• psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
• Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.
Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.
Infos: Hamburger Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vom 8.2.2010 | Mindeststandards für die Inhalte der Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern in Hamburg | Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Anwendung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vom September 2009

Beantragung der Juleica
Jugendleiterinnen und Jugendleiter können den Juleica-Antrag selbst online stellen. Dazu einfach auf den Punkt Online-Antrag in der oberen Menuleiste klicken. Ebenso ist es möglich, dass Jugendverbände für ihre Jugendleiter/innen das Antragsverfahren anstossen. Die Jugendleiter/innen erhalten dann via mail eine Benachrichtigung, um dem Antrag zustimmen. (Infoflyer zur Beantragung der Juleica als PDF | Präsentation als PPT | Nachfragen zur Online-Beantragung: Gabriele Zierow, Landesjugendamt, T. 040 - 428 63 38 67)

Dauer, Gültigkeit und Verlängerung
Die Juleica ist drei Jahre gültig. Für eine »Verlängerung« (Neu-Ausstellung) der Juleica ist die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens acht Zeitstunden (zehn Schulungseinheiten) nachzuweisen. Zudem ist ein aktueller Erste-Hilfe-Nachweis beizubringen.

Ausweis und Nachweis.
Die Juleica ist ein bundesweit anerkannter Ausweis, dessen Ausstellung auf der »Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Anwendung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter« vom September 2009 (PDF) und auf der Hamburger Richtlinie für die Ausstellung amtlicher Cards für Jugendleiterinnen und Jugendleiter vom 8. Februar 2010 (PDF) beruht.
Der Ausweis legitimiert Jugendleiter/innen gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer in der Jugendarbeit ebenso wie gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Geht es z.B. mit Minderjährigen in die Ferienfreizeit, so können sich Juleica-Inhaber/innen gegenüber Dritten als kompetente und qualifizierte Gruppenleiter ausweisen.