Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 1-2009, Rubrik Titelthema

juleica 2.0

Alles neu – alles besser ?

Von Jürgen Garbers, Landesjugendring Hamburg

Rund 320.000 mal ist die JuLeiCa – die JugendLeiterInnenCard – bundesweit an junge Menschen ausgestellt worden. Eine Erfolgsgeschichte. Die Karte belegt seit Januar 1999 ehrenamtliches Engagement und ebenso, dass junge Menschen für diese Tätigkeit im Bereich der Jugend(verbands)arbeit ausgebildet werden. Für Mitte 2009 steht nun eine Generalüberholung an. Dafür hat sich auch der Landesjugendring Hamburg stark gemacht. Die JuLeiCa 2.0 soll zukünftig schneller zu beantragen sein, bundeseinheitlich gleiche (Mindest-)Ausbildungsstandards garantieren und in ihrer Attraktivität gesteigert werden. Zudem soll die Plastikkarte funktionsgerechter aussehen. punktum wirft einen Blick in die Projektküche.

Ein wenig abgegriffen.
Wer die aktuelle JuLeiCa anschaut, erkennt zunächst die Patina des Designs. Wer sie aber einmal beantragt hat, kennt die Tücke des Objektes: Erst das Antrags-PDF herunterladen, dieses am PC ausfüllen, dann ausdrucken, ein Ausweisfoto draufkleben, vom Träger der Jugendhilfe abstempeln lassen, dann – im Beispiel Hamburgs – ins Landesjugendamt per Post senden und schließlich warten. Denn im Amt wird zunächst geprüft, Anträge gesammelt und monatlich zur Kartenproduktion weitergesendet. Dort folgen: die Digitalisierung der Daten, der Scan der Fotos, etc. etc. – kurzum: bedingt durch die halb digitale und halb »analoge« Verfahrensweise gehen mehrere Wochen bis zu zwei Monaten ins Land, bis der Jugendleiter die JuLeiCa in den Händen hält. Wohlgemerkt: ein systembedingt zeitraubendes Verfahren, das hier in Hamburg weitgehend gut eingespielt, jedoch im Internet-Zeitalter hoffnungslos veraltet ist.
Elementarer Reformbedarf besteht ebenso bei dem, wofür die JuLeiCa steht. In den Bundesländern existieren zum Teil sehr unterschiedliche Ausbildungsstandards. Zudem bestehen Ungereimtheiten in Detail: In Hamburg z. B. gilt das Trägersitzprinzip bei der Beantragung, in Schleswig-Holstein das Wohnsitzprinzip des Ehrenamtlichen. Ergo: eine in Hamburg wohnende Jugendleiterin, die im benachbarten Ahrensburg bei einem Jugendverband aktiv ist, kann – geht es »formal korrekt« zu – keine JuLeiCa erhalten. Denn die Länderregelungen schließen sich in ihrem Fall einander aus. Absurd.

Schließlich die Kalamitäten im Alltag. Die JuLeiCa soll den Jugendleiter als kompetenten, ausgebildeten und verantwortungsbewussten Akteur gegenüber Erziehungsberechtigten minderjähriger Teilnehmer in der Jugendarbeit ebenso wie gegenüber staatlichen und nicht-staatlichen Stellen legitimieren. In der Praxis wird jedoch die bunte Plastikkarte, so berichten viele Jugendleiter, häufig als »Kaugummiautomatenkarte« belächelt. Es fehle der amtliche Anstrich. Und im Ausland sei sie mangels englischem Ausweistext weitgehend nutzlos. Daher nehmen erfahrene Pfadfinder immer übersetzte Einverständniserklärungen der Eltern ihrer minderjährigen »Wölflinge« auf Auslandsfahrt mit, um Ärger mit dortigen Behörden zu entgehen.
Zudem mangelt es der JuLeiCa am Bekanntheitsgrad und Anerkennung jenseits unmittelbar involvierter Personen und Institutionen, um Attraktivität zu erlagen. Keine Uni in Deutschland gewährt beispielsweise reduzierte »Studiengebühren«, wenn der junge Student als anerkannter Jugendleiter im Jugendverband ehrenamtlich tätig. Ebenso erhalten Jugendleiter keinen Bonus, wenn sie einen Ausbildungsplatz suchen. Weiterhin kursieren in den Bundesländern diverse andere Zertifikate ehrenamtlichen Engagements, zumeist ohne erkennbare Verknüpfung mit Vorteilen für den Aktiven, was die Diffusität auf dem Anerkennungsmarkt noch erhöht.

Das Projekt. Die Liste für den Reformbedarf ist also lang. Die überfällige Generalüberholung der JuLeiCa leitete ein Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 1. Juni 2007 nach langem Ringen ein. Deren Kernelemente sind: die Umstellung des papiergebundenen auf ein Online-Antragsverfahren, eine neue Gestaltung der Ausweiskarte, die Einführung bundesweit geltender Mindeststandards der Jugendleiterausbildung und die Erschließung weiterer Nutzungsbereiche sowie die Steigerung der Attraktivität der JuLeiCa. Kurzum ein ambitioniertes Projekt, das an den positiven Erfahrungen und Mängeln der bisherigen JuLeiCa ansetzt.

Finanziell ermöglicht wurde das Projekt insbesondere durch die Stiftung Deutsche Jugendmarke, die deutlich über 50 % der Realisierungskosten trägt. Für den Rest kommen die Bundesländer einerseits und der Deutsche Bundesjugendring und seine Mitgliedsorganisationen (Jugendverbände und Landesjugendringe) andererseits zu etwa gleichen Teilen auf. Die Stiftung Deutsche Jugendmarke unterstützt das Reformprojekt, um non-formales und informelles Lernen von Jugendlichen im Ehrenamt mit der JuLeiCa besser sichtbar zu machen.

Die Schwierigkeiten. Träger des Projektes zur Weiterentwicklung ist der Deutsche Bundesjugendring (DBJR). Es ist ein Mammut-Projekt, deren Schwierigkeiten sich aus der Konstruktion der seinerzeitigen »Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter« (11. November 1998) ableiten: Denn die JuLeiCa ist eine »amtliche« Card, die etwas Nichtstaatliches – das ehrenamtliche Engagement junger Menschen und deren Ausbildung – belegt. Insofern ist eine Kooperation von staatlichen Institutionen und non-governmental organizations – hier den Jugendverbänden – notwendig. Zudem ist Jugendhilfe in Deutschland Ländersache. 16 Bundesländer, 16 Landesverordnungen, 16 Landesjugendringe, die bundesweit agierenden Jugendverbände und schließlich der Deutsche Bundesjugendring. In der Projektküche »Weiterentwicklung der JuLeiCa« köcheln also viele. So sehr Einigkeit besteht, das Menü JuLeiCa mit neuen Zutaten zu versehen, so ergeben sich doch Streitfragen in der Menü-Ausrichtung.

Die Problempunkte vorab: Wie wird der Zugang zur Online-Beantragung der JuLeiCa realisiert? Zentral via juleica.de oder dezentral über die websites der Landesjugendringe oder der Länder? Dann das Thema Datenschutz: Wer sieht welche Daten bei der Beantragung der JuLeiCa? Was wird abgefragt? Vor allem: Wer darf was speichern? Wie werden diese Daten ausgewertet? Und schließlich: Wohin wollen wir – die Jugendleiter, die Jugendverbände, die Landesjugendringe – mit der JuLeiCa? Ist sie – neben ihrer legitimierenden Kernfunktion – eine Card für Vergünstigungen? Oder ein Zertifikat non-formaler Bildung? Soll die Internetpräsenz juleica.de sich vornehmlich an Card-Inhaber wenden? Die virtuelle Vernetzung der Jugendarbeit als eine Community »juleicaVZ« (à la StudiVZ) ausbauen? Oder verstärkt für das Lobbying für non-formale Bildung werben? – Viele Fragen. Dazu später mehr.



Was bisher geschah. Das neue JuLeiCa-Design steht. Ohne Frage: Die neue Karte sieht schlichter, funktioneller und weniger verspielt aus. Alles weitere – sicher Geschmacksfrage. Das Layout wurde in einem Wettbewerb des DBJR ermittelt. Rund 50 Entwürfe reichten junge Menschen ein. Sie standen per online-voting zur Wahl. Als Sieger sowohl in der Internet-Abstimmung als auch in der Jury-Entscheidung des Projektbeirates ging der Entwurf der 25-jährigen Jugendleiterin und Studentin im Fach Kommunikationsdesign Christine Kessel hervor. Die von professionellen Layoutern weiterentwickelte Card präsentierte der DBJR im Rahmen des JuLeiCa-Tages des LJR Niedersachsen am 29. Januar 2009 in Hannover. Positiv: Neben einem erläuternden Text über den Gehalt der JuLeiCa findet sich auch ein kurzer englischer Text. Ob dieser ausreicht zur Legitimation im Ausland, wird die Praxis zeigen.

Die Einführung des neuen Layouts ist jedoch an das neue Antragsverfahren gekoppelt: Wer »analog« den JuLeiCa-Antrag stellt, erhält die »alte« Card; nur wer die online-Variante beschreitet resp. diesen Weg ab Juli 2009 schon wählen kann, wird mit dem neuen Card-Design belohnt. Eine seltsam anmutende Verknüpfung: Sollte das Online-Antragsverfahren mit Anlaufschwierigkeiten starten oder in den Bundesländern zeitversetzt, werden altes und neues Design länger als notwendig nebeneinander herlaufen.



Dieses Online-Antragsverfahren, der technisch schwierigste und arbeitsintensivste Projektteil, steht in den Startlöchern. Oder präziser: Es liegt in der Version 1.0 vor. Wer einen Blick vorab darauf werfen will, geht auf www.juleica-antrag.de. Nur vorab deshalb: Allein die Internetpräsenz des online-Verfahrens sowie die dazugehörige Datenbankfunktion, die Eingabemasken zu den persönlichen Daten des Jugendleiters und die Administratorenseiten stehen bereit. Eine Online-Beantragung ist noch nicht möglich. Was dazu fehlt, ist das, was an Arbeit auf die jeweiligen Akteure in den Bundesländern noch zukommt. Denn diese müssen die Datenbank mit Leben – sprich: mit Daten über anerkannte Träger der Jugendarbeit, zeichnungsberechtigte Administratoren und Ämter – füllen, damit das online-Verfahren klappt. Diese Arbeit ist gerade in den Flächenländern aufgrund vielschichtiger Träger- und Amtsstrukturen von Landes- über Bezirks- bis hin zur städtischen Ebene nicht zu unterschätzen. Obwohl das neue, online basierte Antragsverfahren den alten Papierweg nur digital »nachbilden« soll, liegt hier der Hase im Pfeffer. Denn alle Akteure der bisherigen Antragskette müssen – zum Zwecke der Legitimierung des Antrags – in das neue System eingebunden sein. Fehlt ein Glied, scheitert das Verfahren im Einzelfall.
Hamburg dürfte – da im Stadtstaat kurze Wege existieren – mit der Einführung des online-Antragsverfahrens vor einer weniger komplexen Aufgabe stehen als Flächen-Bundesländer. Denn hier gibt es eine zentrale Stelle (das Landesjugendamt), die alle JuLeiCa-Anträge zu prüfen hat.
Weiterhin sind alle Jugendverbände sowie weitere anerkannte Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe in das online-Verfahren einzubinden. Dies bedeutet: Alle bislang mit dem Papierweg betrauten Personen bei den Trägern müssen sich ins neue Verfahren einklinken.

Grundsätzlich stehen zwei Wege offen, das online-Antragsverfahren anzustoßen:
1. Der ausgebildete Jugendleiter stellt online seinen Antrag, indem er seine Daten eingibt und ein digitalisiertes Passfoto in die Antragsdatenbank hochlädt. Die Verfahrenskette läuft dann wie folgt ab: Die im Jugendverband (oder im sonstigen Träger der Jugendhilfe) für die JuLeiCa zuständige Person erhält eine automatisch generierte eMail mit der Aufforderung, die Richtigkeit des Antrags (abgeschlossene Jugendleiter- und Erste-Hilfe-Ausbildung sowie ehrenamtliches Engagement beim Träger) zu bestätigen und damit für die weitere Bearbeitung freizuschalten. Beim nächsten Glied, dem Landesjugendamt, folgen die Überprüfung des Trägers und die Freischaltung des Antrags für die Produktion der Card. Der JuLeiCa-Anwärter wird über alle Verfahrensschritte per eMail informiert und kann – falls es bei einem Glied haken sollte – intervenieren.
2.Umgekehrt kann das Antragsverfahren auch vom Jugendverband (oder vom sonstigen Träger der Jugendhilfe) angestoßen werden. Dies bietet sich für Verbände mit eigener Jugendleiterausbildung an. Nach Abschluss des Seminars und Vorlage der Ersten-Hilfe-Bescheinigung stellt dann z. B. der Ausbilder die Anträge für die Jugendleiter, die im nächsten Schritt online die Korrektheit ihrer persönlichen Daten zu bestätigen und in den Antrag einzuwilligen haben. Die weiteren Schritte verlaufen analog zum oben beschriebenen Weg 1.

Wenn dieses online-Verfahren einmal eingespielt sein wird, dürften daraus – im Vergleich zum Papier basierten Verfahren – Geschwindigkeitsvorteile und Transparenz der Antragsschritte resultieren. Derzeit laufen Pilotprojekte zum online-Verfahren in Niedersachsen und Berlin an. Hamburg ist in dieser Pilotphase nicht beteiligt. Alle Bundesländer sollen jedoch – so der Projektfahrplan – zum 1. Juli 2009 das neue Antragsverfahren ermöglichen.

www.juleica.de im neuen Design. Ursprünglich nicht in der Projektagenda verankert, wurde auch die website juleica.de durch den LJR Niedersachsen im Auftrag aller Landesjugendringe renoviert. Sie erscheint nun im »corporate design« der neuen Karte und wurde neu strukturiert. Für den Betrieb und die Weiterentwicklung der JuLeiCa-website haben die Landesjugendringe auf ihrer letzten Konferenz im März 2009 eine Kooperationsvereinbarung ausgearbeitet, die die Zustimmung aller Landesjugendringe finden soll. Die Kernelemente sind: Die Domain soll nunmehr der LJR Niedersachsen halten; er zeichnet auch verantwortlich für den technischen Betrieb und die graphische Gestaltung der website; beides jeweils auf Basis der Kooperationsvereinbarung. Inhalte und Konzept werden jedoch vom Deutschen Bundesjugendring und allen Landesjugendringen gemeinsam beschlossen.

Der Landesjugendring Hamburg hat an einigen Punkten der aktuellen Ausgestaltung der JuLeiCa-website Kritik geübt. Eine Kritik, die lediglich am Beispiel von juleica.de auf unterschiedliche Strategien innerhalb der Landesjugendringe hinweise, in welche Richtung das Projekt JuLeiCa weiterentwickelt werden soll.

So stünden im Fokus von juleica.de – sowohl im Erscheinungsbild als auch in der inhaltlichen Struktur – zu sehr die Aspekte Community und Vergünstigungen, also eine einseitige Orientierung auf ein spezielles Nutzerinteresse des JuLeiCa-Inhabers. Unterbelichtet sei hingegen die Positionierung der JuLeiCa als Nachweis non-formaler und außerschulischer Bildung. Eine bessere Ausbalancierung dieses Portals zwischen Nutzerorientierung und Lobbying sei jedoch erforderlich – etwa durch weitere Bereiche, in der aktuelle Forschungen z. B. über den Kompetenzerwerb im freiwilligen Engagement berichten.

Das Projekt in Hamburg. Seit Beginn der JuLeiCa-Projektphase arbeitet der Landesjugendring Hamburg auch in seinen Gremien die Themen der Generalüberholung intensiv ab. So ergaben die Diskussionen im von der Vollversammlung eingesetzten JuLeiCa-Ausschuss folgende Ergebnisse:

1. Bei der Entwicklung von online-Antragsmodellen, die für Hamburger Jugendverbände zugeschnitten wären, wurden – unabhängig vom DBJR-Projekt – die gleichen zwei Wege (s.o.) benannt.
2. Die Mindeststandards für die Jugendleiterausbildung wurden reformuliert. Sie übertreffen inhaltlich als auch von der Ausbildungsdauer jene, die im Juni 2009 der Konferenz der Jugend- und Familienminister zur Abstimmung über bundeseinheitliche Standards vorliegen werden. In Hamburg wird der Landesjugendring in Abstimmung mit dem Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung in der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz den geeigneten Weg suchen, die Hamburger Richtlinie im Sinne des Ausschussergebnisses zu reformulieren.

3. Das Thema Datenschutz nahm in den Ausschussdebatten den größten Raum ein. Der Landesjugendring wurde aufgefordert, eine Initiative zu ergreifen, um aktiv den Datenschutz bei der online-Beantragung der JuLeiCa überprüfen zu lassen. Daraus resultierte der Antrag der Jugendverbandsvertreter im Landesjugendhilfeausschuss, dass Hamburg sich erst dann beim kommenden online-Beantragungsverfahren beteiligen soll, wenn alle datenschutzrechtlichen Fragen eingehend geprüft sind und vor allem das Verfahren hohen Datenschutzanforderungen genügt.

4. Wenn diese Fragen geklärt sind, soll sich der Landesjugendring Hamburg für ein länderspezifisches online-Portal einsetzen, das die Elemente Antragsverfahren, Portal für Weiterbildungsseminare und relevante Informationen rund um die JuLeiCa gebündelt darstellt.

Die Beratungen des Ausschusses mündeten in einem Beschluss der LJR-Vollversammlung (vom 10.12.2008), der die Kritik Hamburger Jugendverbände am JuLeiCa-Projekt und Perspektiven zu dessen Weiterentwicklung bündelt.

Baustellen. Alles neu – alles gut? Die Generalüberholung der JuLeiCa wird den Ausweis für ehrenamtliches Engagement in der Jugend(verbands)arbeit in vielen Teilen zukunftsfähiger gestalten. Auf der Haben-Seite stehen das neue Card-Design und die kommende bundeseinheitlich geltende Regelung der JuLeiCa-Ausbildungsstandards sowie die optionale Beschränkung der Aus- und Fortbildungsanbieter auf Träger der Jugendhilfe. Andere Teile des Projektes zur Weiterentwicklung der JuLeiCa sind noch Baustellen, die der Landesjugendring Hamburg kritisch begleitet. Eine Notwendigkeit ist für ihn die Koppelung einer Datenschutzprüfung mit dem Antragsverfahren. Ein bislang wenig beachtetes Feld ist die Auswertung der JuLeiCa-Daten, die der nachfolgende Artikel »Die JuLeiCa in Hamburg« thematisiert: Zu klären ist, welche Daten der Jugendleiter sollen, können und dürfen erhoben werden, um mit dem daraus resultierenden statistischen Material Bedeutung und Profil des Ehrenamtes in der Jugend(verbands)arbeit herauszustreichen.

Und schließlich geht es noch um eine Grundsatzfrage: Wohin wollen wir – die Jugendverbände und der Landesjugendring Hamburg – mit der JuLeiCa? Diese Baustelle wird die derzeitige Projektphase zur Weiterentwicklung überdauern. Denn es geht um die Positionierung der JuLeiCa im bildungspolitischen Diskurs. Hier liegt der LJR Hamburg quer zu Bestrebungen, die JuLeiCa als Member-Card oder im Internet als virtuelle Plattform zur (vermeintlichen) Vernetzung der Jugendarbeit auszubauen. Wichtiger erscheint es dem LJR, Aspekte wie Kompetenzentwicklung von Jugendleitern und die Bedeutung der außerschulischen Bildung im Jugendverband stärker herauszuarbeiten. Mit der JuLeiCa als Faustpfand für »Bildung im Lebenslauf« stünden Jugendverbände in der aktuellen Debatte, wie zuletzt der Umlaufbeschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz zum »Bildungsbericht 2008« (vom 30. Januar 2009) belegt, bestens dar.