Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft DSGVO-Sonderheft 2019, Rubrik Titelthema

Soziale Medien

Soziale Medien wie Facebook und Instagram oder Messenger-Dienste wie WhatsApp und Snapchat sind aus der Kommunikation unter Jugendlichen kaum mehr wegzudenken. Eine Chat-Gruppe gibt es fast immer. Fehlende Netiquette und mangelnde Zeit- oder Themenbegrenzungen führen in Chatgruppen häufig zu Problemen wie Cyber-Mobbing oder Überforderung. Der Umgang im Chat kann auch das Gruppenklima negativ beeinflussen.
Die Nutzung beliebter Dienste wie Instagram oder WhatsApp ist mit Altersbeschränkungen durch die Anbieter verbunden. Diese sind in den jeweiligen AGB nachzulesen. Für jüngere Nutzer sind in diesen Diensten keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen vorhanden.
Die Frage für Jugendverbände lautet: Welche Sozialen Medien können sie unter dem Aspekt des Datenschutes verantwortungsbewusst nutzen? Von welchen sind die Finger zu lassen?

Problemlagen: Die auf dem Markt angebotenen Messenger-Dienste verarbeiten personenbezogene Daten in sehr unterschiedlicher Weise. Die Frage nach dem datenschutzkonformen Einsatz einzelner Messenger-Dienste zur Kommunikation kann deswegen nicht einheitlich beantwortet werden. Ein datenschutzkonformer Einsatz von Messenger-Dienste ist stets vor dem Hintergrund der DSGVO zu bewerten.
Werden Messenger-Dienste eingesetzt, die personenbezogene Daten ihrer Nutzer kommerziell verwerten, verstoßen Jugendverbände gegen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der zweckgebundenen Datenverarbeitung. Ein weiteres Problem liegt im standardmäßigen Auslesen der auf dem Endgerät des Nutzers gespeicherten Kontaktdaten und deren anschließendem Abgleich mit allen vom Anbieter gespeicherten Bestandsdaten.
Es sollte daher die Frage geklärt werden, ob der Einsatz von Messenger-Dienste zur Erledigung der Aufgaben im Jugendverband überhaupt erforderlich ist.

Prüfkriterien: Zur Bestimmung eines datenschutzkonformen Messenger-Dienstes sind insbesondere die folgenden Kriterien heranzuziehen:
• Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der über den Messenger-Dienst ausgetauschten personenbezogenen Daten muss gewährleistet sein.
• Der Anbieter nutzt die empfangenen personenbezogenen Daten ausschließlich für Zwecke der Übertragung der Inhalte zwischen den Teilnehmenden einer Unterhaltung.

Vor diesem Hintergrund können mit Blick auf den Einsatz folgende allgemeine Hinweise zu einzelnen Messenger-Diensten gegeben werden:
• Gegen den Einsatz von WhatsApp und Telegram gibt es erhebliche Datenschutzbedenken. Vom Einsatz dieser Messenger-Dienste wird deswegen abgeraten.
• Auch beim Einsatz von Signal verbleiben Datenschutzbedenken, weil dieser Dienst personenbezogene Daten seiner Nutzer außerhalb des Geltungsbereichs der DSGVO
verarbeitet. Der Gebrauch dieses Messenger-Dienstes kann daher nicht empfohlen werden.
• Gegen den Einsatz von Messenger-Diensten wie SIMSme und Threema, die auf Servern in Deutschland bzw. der Schweiz gehostet werden, bestehen zur Zeit keine Datenschutzbedenken.
Speziell auf eine dienstliche Nutzung zugeschnitten sind SIMSme Business und Threema Work. Es muss sichergestellt werden, dass der Anbieter des verwendeten Messenger-Dienstes aufgrund der Nutzungsbedingungen den dienstlichen Einsatz gestattet.
• Die Entwicklung sowie der Einsatz und Betrieb eines eigenen Messenger-Dienstes wäre die beste Alternative.

Die Nutzung von Messenger-Diensten unterliegt einer ständigen Veränderung. Die Art und Weise wie Messenger-Dienste mit den Daten der Nutzer umgehen, kann sich grundsätzlich bei allen Anbietern jederzeit ändern. Beim Einsatz eines Messenger-Dienstes sind Jugendverbände daher verpflichtet, sich über die Verarbeitungsbedingungen des genutzten Dienstes auf dem Laufenden zu halten und zu prüfen, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen beständig erfüllt werden. Verlässliche Informationen veröffentlichen die jeweilige Aufsichtsbehörde der verschiedenen Bundesländer, die Aufsichtsbehörden der Kirchen (Landeskirchen) und die Datenschutzkonferenz. Zudem finden sich im Netz viele hilfreiche Seiten, die über die Risiken einzelner Apps aufklären.
Unabhängig von diesen allgemeinen Hinweisen ist bei der Einführung von Messenger-
Diensten immer auch die konkrete Situation im Einzelfall zu berücksichtigen.

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Mehr auf :
www.jugendschutz.net
www.surfen-ohne-risiko.net
www.chatten-ohne-risiko.net/kompass
www.kompass-social.media
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Jugendverbände sind gefodert, Alternativen zu überlegen und zu fördern. Dies hängt auch mit dem Auftrag der Jugend(verbands)arbeit zusammen, die Entwicklung von Jugendlichen zu selbstbewussten und selbstständigen Menschen zu fördern.