Landesjugendring Hamburg e.V.
Heft 1-2014, Rubrik Nachrichten

Landesjugendhilfeausschuss: 
Mustervereinbarung zum Bundeskinderschutzgesetz beschlossen

Keine Frage: Kein Platz für rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter in der Jugendverbandsarbeit. Doch wie ist dies sicherzustellen? Nach dem seit Anfang 2012 geltenden neuen Bundeskinderschutzgesetz sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe – gemäß §72a SGBV III – Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe praktikable Vereinbarungen über das Einholen von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen beschließen. Die Frage war, für welche Tätigkeiten in der Jugendverbandsarbeit ist ein solches Zeugnis relevant und welche Form einer Vereinbarung schafft für rein ehrenamtliche organisierte Jugendverbände keine unnötigen bürokratischen Hürden.

»Die Mustervereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen«, so der LJR-Vorsitzende Benedikt Alder, »die im Januar vom Landesjugendhilfeausschuss beschlossen wurde, ist eine maßgenaue Lösung zur Prävention nach §72a SGBV III. Der Findungprozess war und das gemeinsam formulierte Ergebnis ist vorbildlich. Die Mustervereinbarung vor allem, weil sie dem Umstand differenter Jugendverbände Rechnung zollt und maßgenaue Vereinbarungen ermöglicht, die der Eigenverantwortlichkeit und Selbstorganisation der Jugendverbände entsprechen. Ebenso vorbildlich war der Erarbeitungsprozess dieser Vereinbarung : Über Monate haben Vertreter der BASFI und der Jugendverbände in vom LJR moderierten Treffen zusammen gesessen, beraten und schließlich diese Mustervereinbarung vom weißen Blatt weg formuliert.« Unser Dank gilt daher »den vielen ehrenamtlichen Vertretern der Jugendverbände, die sich intensiv am Erarbeitungsprozess beteiligt haben, wie auch den Mitarbeitern/innen des Landesjugendamtes, ohne deren konstruktive Haltung eine praktikable Mustervereinbarung nicht zustande gekommen wäre.«

Auf der LJR-Website – unter www.ljr-hh.de/bundeskinderschutz.493.0.html – können die relevanten Dokumente eingesehen und heruntergeladen werden. Zudem stehen erläuternde Hilfedokumente zur Verfügung :
• Mustervereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII (Basis : Beschluss des LJHA vom 13.01.2014)
• Alternative zur Anlage 2 der Mustervereinbarung (pdf-Datei)
• Merkblatt zur Dokumentation erweiterter Führungszeugnisse (doc-Datei)
• Muster eines Anforderungsschreibens zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (doc-Datei)
• Dokumentation von Einsichtnahmen in erweiterte Führungszeugnisse gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (doc-Datei)